Zitat von
krankenhaushasser
…… Versorgung hätte verhindert werden können, haftet der Arzt beziehungsweise die Klinik", interpretiert der Karlsruher Rechtsanwalt Matthias Klein die neue Richtung. Ein Verstoß gegen grundlegende hygienische Selbstverständlichkeiten führt zur Umkehr der Beweislast.
Das Problem ist dabei, gerade das zu beweisen.
Die Justiz und die von ihr eingesetzten Gutachter tendieren eher dazu, den Medizinern Recht zu geben. (Wenn ich es mal vorsichtig ausdrücke). Und auch, wenn man es schafft zu beweisen, dass Hygienemängel vorlagen, muss man dann noch beweisen, dass die Krankheit ohne Keime anders verlaufen wäre bzw. dass der Patient an den Keimen und nicht an seiner Grundkrankheit gestorben ist.
Das ist ein ganz ausgeklügeltes System.