Forum


 

Hygiene in Krankenhäusern - was muss geändert werden?

Jährlich sterben in Deutschland viele Menschen, weil sie sich in Krankenhäusern mit Keimen angesteckt haben. Sind die Vorschriften zur Hygiene ausreichend und werden nur nicht hinreichend angewendet? Oder besteht grundsätzlich Handlungsbedarf?
  1. #490

    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Es wird auch noch Auto gefahren, obwohl jeder kleine Fehler bestraft wird.
    "Seit die Öffentlichkeit zunehmend über MRSA aufgeklärt wird, nehmen Patienten nicht mehr jede Klinikinfektion als schicksalhaft hin, sondern klagen, wenn ihnen offensichtliche Hygienemängel aufgefallen sind. Ein BGH-Urteil vom vergangenen Jahr [wohl 2008] verbessert ihre Chancen. "Wenn die Keimübertragung durch korrekte hygienische ....." aus Hygiene-Schlamperei: Der Tod lauert im Krankenhaus - Gesundheit | STERN.DE

    Das Universitätsklinikum Münster kannn durch das Screening belegen, dass ein Patient vor der Aufnahme Träger von MRSA war oder auch nicht - mit einem 3-Euro-Test.
  2. #491

    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Es wird auch noch Auto gefahren, obwohl jeder kleine Fehler bestraft wird.
    Es wird nicht jeder kleine Fehler bestraft. Und "strafrechtlich verfolgen" und "bestrafen" sind nicht zwingend dasselbe.

    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Wenn es 1000 Mal gut gehen würde, wäre dass eine erhebliche Verbesserung – die Infektionsraten werden aber leider in Prozent gemessen und nicht in Promille – also geht es noch nicht einmal 100 Mal gut.
    Das ist ein Frage wie man zählt. Wenn es rein um "Patientenkontakte" geht, dann geht es wirklich 1000 Mal gut. Wenn es um "Krankenhausaufenthalte" geht, dann nicht. Man kann eine Statistik nach belieben verbiegen.
  3. #492

    Zitat von TLR9 Beitrag anzeigen
    Das Universitätsklinikum Münster kannn durch das Screening belegen, dass ein Patient vor der Aufnahme Träger von MRSA war oder auch nicht - mit einem 3-Euro-Test.
    Sie können langsam wieder aufhören, für "Ihr" Klinikum zu werben.
  4. #493

    Zitat von TLR9 Beitrag anzeigen
    . "Wenn die Keimübertragung durch korrekte hygienische ....."
    …… Versorgung hätte verhindert werden können, haftet der Arzt beziehungsweise die Klinik", interpretiert der Karlsruher Rechtsanwalt Matthias Klein die neue Richtung. Ein Verstoß gegen grundlegende hygienische Selbstverständlichkeiten führt zur Umkehr der Beweislast.

    Das Problem ist dabei, gerade das zu beweisen.

    Die Justiz und die von ihr eingesetzten Gutachter tendieren eher dazu, den Medizinern Recht zu geben. (Wenn ich es mal vorsichtig ausdrücke). Und auch, wenn man es schafft zu beweisen, dass Hygienemängel vorlagen, muss man dann noch beweisen, dass die Krankheit ohne Keime anders verlaufen wäre bzw. dass der Patient an den Keimen und nicht an seiner Grundkrankheit gestorben ist.

    Das ist ein ganz ausgeklügeltes System.
  5. #494

    Zitat von TLR9 Beitrag anzeigen
    "Seit die Öffentlichkeit zunehmend über MRSA aufgeklärt wird, nehmen Patienten nicht mehr jede Klinikinfektion als schicksalhaft hin, sondern klagen, wenn ihnen offensichtliche Hygienemängel aufgefallen sind. Ein BGH-Urteil vom vergangenen Jahr
    Theoretisch müsste auch jeder Suopermarkt wegen Hygienemängeln verklagt werden.
    Da packen jede Menge Kunden das Obst und Gemüse an, drücken, quetchen es, halten es unter die Nase und schnuppern dran...
    Wieviele von diesen Leuten sind wohl Pseudomonas oder MRSA-Träger?
    Klar, Obst und Gemüse sollte man vor dem Essen abwaschen, aber doch nicht mit Sterrilium, oder?
  6. #495

    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    …… Versorgung hätte verhindert werden können, haftet der Arzt beziehungsweise die Klinik", interpretiert der Karlsruher Rechtsanwalt Matthias Klein die neue Richtung. Ein Verstoß gegen grundlegende hygienische Selbstverständlichkeiten führt zur Umkehr der Beweislast.

    Das Problem ist dabei, gerade das zu beweisen.

    Die Justiz und die von ihr eingesetzten Gutachter tendieren eher dazu, den Medizinern Recht zu geben. (Wenn ich es mal vorsichtig ausdrücke). Und auch, wenn man es schafft zu beweisen, dass Hygienemängel vorlagen, muss man dann noch beweisen, dass die Krankheit ohne Keime anders verlaufen wäre bzw. dass der Patient an den Keimen und nicht an seiner Grundkrankheit gestorben ist.

    Das ist ein ganz ausgeklügeltes System.
    Wer ein „System“ erkennen möchte, der sieht auch eins. Aber in einer Klinik, wer ist den „der Arzt“? Normalerweise hat man als Patient Kontakt zu vielen Ärzten. Und – angesichts der Anzahl Patientenkontakte – dass „der Arzt“ die Infektion verursacht hat ist eher unwahrscheinlich. Abgesehen von einer OP – und das leidige Händeschütteln – welcher Arzt fasst schon mal einen Patienten an? Die pflegen doch meistens mit meterweitem Anstand in der Visite rumzustehen… um gleich darauf wieder zu verschwinden.

    Also bleibt „die Klinik“. Prima. Und was hilft das denn? Meinen Sie wirklich, nur weil der Arbeitgeber dazu verdonnert wird, Schmerzensgeld zu bezahlen, eine Pflegekraft/Putzfrau/Atemtherapeut/Physiotherapeut etc. einmal häufiger die bereits existierenden Richtlinien beachtet? Erst recht, wenn die Arbeitsüberlastung durch just diesen Arbeitgeber dazu führt, dass man bei der Arbeit manchmal schlampt?
    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Jetzt kann ich mich nicht mehr konzentrieren, weil ich mir das gerade bildlich vorstelle ;-)
    Auch wenn Sie sich gerade vor Lachen gekringelt haben – jemand den Tod zu wünschen ist nicht gerade die feine Art. Weswegen die Moderation auch den Beitrag von TLR9 gelöscht hat.
  7. #496

    Zitat von TLR9 Beitrag anzeigen
    Das Universitätsklinikum Münster kannn durch das Screening belegen, dass ein Patient vor der Aufnahme Träger von MRSA war oder auch nicht - mit einem 3-Euro-Test.
    Würden Sie bitte noch mal (keimfrei) die drei ersten Ihrer vier gelöschten Links posten? Das wollte ich mir gern noch mal in Ruhe durchlesen.
  8. #497

    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Würden Sie bitte noch mal (keimfrei) die drei ersten Ihrer vier gelöschten Links posten? Das wollte ich mir gern noch mal in Ruhe durchlesen.
    Kein Problem!

    Hygiene: Resistente Keime
    Uni-Klinik bleibt auf Sparkurs - Düsseldorf - Lokales - Westdeutsche Zeitung
    Massiver Stellenabbau am Rhn-Uniklinikum - NotRuf 113 - Der Blog zur Gesundheitspolitik Mir hat ein Mikrobiologe erzählt, dass das Universitätsklinikum Marburg-Gießen auch das Screening der Patienten eingeführt hat.
    Keime im Krankenhaus - eventuell mit Todesfolge
  9. #498

    Zitat von KPunkt Beitrag anzeigen
    Theoretisch müsste auch jeder Suopermarkt wegen Hygienemängeln verklagt werden.
    Da packen jede Menge Kunden das Obst und Gemüse an, drücken, quetchen es, halten es unter die Nase und schnuppern dran...
    Wieviele von diesen Leuten sind wohl Pseudomonas oder MRSA-Träger?
    Klar, Obst und Gemüse sollte man vor dem Essen abwaschen, aber doch nicht mit Sterrilium, oder?
    Bei Ihren Bedenken zur Hygiene in Supermärkten stimme ich Ihnen zu. Aber es ist auch eine Frage der Anzahl der Bakterien, die aufgenommen werden. Auf Obst werden Sie wohl weniger colony forming units von MRSA oder Pseudomonaden als in einem Fleischprodukt finden.
    Verschiedene Kulturmedien zur Anreicherung von Staphylococcus aureus enthalten Pepton oder Fleischextrakt, das teilweise auch enzymatisch vorbehandelt wurden. Aber dennoch wäre die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit MRSA durch Fleischverzehr relativ gering.

    Eine Patientin, die bereits zu wenig neutrophile Granulozyten hatte und prophylaktisch mit Ciprofloxacin (Antibiotikum) behandelt wurde und Antacida (Arzneitmittel zur Neutralisierung der Magensäure) bekam eine MRSA-Infektion über Lebensmittel, an der sie später starb (KLUYTMANS et al. 1995). Allein schon durch die Gabe von Atacida wurde der Weg durch den Magen erleichtert.
  10. #499

    Der Patient muß wieder als Mensch gesehen werden und nicht als Kostenfaktor

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Jährlich sterben in Deutschland viele Menschen, weil sie sich in Krankenhäusern mit Keimen angesteckt haben. Sind die Vorschriften zur Hygiene ausreichend und werden nur nicht hinreichend angewendet? Oder besteht grundsätzlich Handlungsbedarf?
    Generell ist es verwerflich für eine Krankheit, z.B. Brüche, feste Zeiten für Krankenhausaufenthalte (1 Woche) vorzugeben.

    Schwestern arbeiten im Minutentakt, die nötige Sorgfalt wird durch Zeitmangel nicht gewährleistet. Gar nicht so selten "läuft die Suppe aus der unverheilten Wunde" heraus und es kommt zu schlimmen Entzündungen.
    Diese Patienten kommen dann schnell verbunden in Kurheime, z.B. Bad Freienwalde, wo sie wieder beweglich gemacht werden sollen, von wo sie nach 1 Woche wieder zurück ins Krankenhaus kommen.

    Abgesehen von den Kosten, niemand denkt an das unsägliche Leid, den Schmerz, der alten Menschen, unseren Müttern, auf Anweisung von Frau Schmidt, frühere Gesundheitsministerin und Erlassung der Gesundheitsreform zugefügt wird.








TOP



TOP