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Hygiene in Krankenhäusern - was muss geändert werden?

Jährlich sterben in Deutschland viele Menschen, weil sie sich in Krankenhäusern mit Keimen angesteckt haben. Sind die Vorschriften zur Hygiene ausreichend und werden nur nicht hinreichend angewendet? Oder besteht grundsätzlich Handlungsbedarf?
  1. #460

    Zitat von TLR9 Beitrag anzeigen
    While the implications for clinical practice will not be clear until additional studies are conducted, the results of this study support the continued need for prudent long-term use of antibiotics and the need for further studies of the association between antibiotic use and cancer risk."
    Wenn die Pharmaindustrie wirklich sicher wäre, dass AB keinen Krebs auslösen / beschleunigen können, würden die vermutlich Studien dazu machen, um das Gegenteil zu beweisen. Machen die aber nicht – oder sie reden nicht darüber.

    Zitat von TLR9 Beitrag anzeigen
    Auf die Idee, Viagra vom Markt zu nehmen, kam man nicht.
    Ei Arzt hat mir ja in Bezug auf meine Mutter mal gesagt: „Verhungern ist nicht die Übelste Art zu sterben“ – vielleicht ist das Sterben während der bestimmungsgemäßen Anwendung von Viagra noch weniger übel?

    Zitat von TLR9 Beitrag anzeigen
    Nebenbei noch eine Anmerkung: "Chemotherapeutika sind synthetische, Antibiotika natürliche, von Pilzen oder Bakterien produzierte Substanzen mit antimikrobiellen Eigenschaften." Antibiotika und Chemotherapie
    Bezieht sich das auf synthetisch hergestellte AB oder auf die Chemotherapeutika, die man bei einer Krebserkrankung bekommt? Ist das beides das gleiche?

    Zitat von TLR9 Beitrag anzeigen
    Fehler halte ich für menschlich!
    Ja, Fehler sind menschlich. Schlimm wird es erst, wenn man der Ansicht ist, dass man niemals Fehler macht, gemachte Fehler nicht zugibt und davon ausgeht, dass alle, die keine Medizin (oder wenigstens Jura) studiert haben, blöd sind.

    Ich kann (und werde) über die Behandlung meines Vaters ein ganzes Buch schreiben – so viele Fehler wurden m. E. gemacht.

    Einer war z.B. die Dosierung des Digoxins. Das hat mein Vater schon lange genommen, weil er Herzrhythmusstörungen hatte. In Zusammenarbeit mit dem Hausarzt (der übrigens einer von den Guten ist) wurde festgestellt, dass er eine Dosierung von 5 x wöchentlich eine 0,1 mg Tablette am besten verträgt. Bei einer höheren Dosis war er schon mal mit Verdacht auf Herzinfarkt im Krankenhaus. Da war der D.-Spiegel bei 1,0. Ansonsten lag der Digoxinspiegel immer bei 0,6 und damit kam er gut zurecht. Der untere therapeutische Bereich wird unterschiedlich angegeben: entweder 0,5 oder 0,8. Außerdem steht bei verschiedenen Quellen, dass die Erhaltungsdosis bei Patienten über 80 Jahren 0,1 mg ß-Acetyldigoxin (entsprechend 1 Tablette) nicht überschreiten sollte (Priskusliste).

    Im Krankenhaus wurde die Dosis auf täglich 0,2 mg erhöht. Als ich das bemerkte, weil ich heimlich in die heilige Akte gesehen hatte, versuchte ich erst mündlich und dann auch schriftlich darauf hinzuweisen, das diese Dosis für meinen Vater zu hoch ist. Ich fragte auch, ob nicht einmal mit dem Hausarzt gesprochen werden könnte.

    Die Antwort: Kann ich machen – aber in meine Behandlung lasse ich mir nicht reinreden.

    In der ganzen Zeit wurde lt. Entlassungsbrief der Digoxinspiegel nur einmal überprüft: er lag bei 0,9 – in wie weit danach die Dosis verändert wurde weiß ich nicht, weil dann verstärkt darauf geachtet wurde dass ich (als Betreuerin) nicht in die Akte sehen konnte.
  2. #461

    Die Bundeslobbyistenrepublik Deutschalnd

    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Money makes the world go around
    So ist es, leider!

    (Zitat) Nach Angaben des Berliner Robert-Koch-Instituts (RKI) haben sich diese Bakterien in Deutschland in den vergangenen Jahren stark vermehrt. Der Wundkeim Staphylococcus aureus ist weit verbreitet. Dem RKI zufolge ist etwa jeder Fünfte ständig Träger des Erregers, bei mindestens jedem Zweiten ist der Keim zeitweise zu finden.“
    Aus dem Gefährliche Keime: Neue Strategien gegen multiresistente Bakterien - SPIEGEL ONLINE Artikel März 2006 !

    (Zitat) „Zur Überwachung des Auftretens von invasiven MRSA-Infektionen ist seit dem 01.07.2009 gemäß der >Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht § 7 IfSG an die epidemische Lage< der labordiagnostische Nachweis von MRSA im Blut oder Liquor meldepflichtig.“
    S. 216, Infektionsepidemiologisches Jahrbuch RKI 2010

    Über drei Jahre RKI-Forschung und Politik, beide bezahlt vom Steuerzahler, um einen läppischen IfSG-Paragraphen anzupassen, während die Patienten weiter geschädigt, verstümmelt und verstorben sind, zu Zehntausenden, in Kliniken dieses an die Raffgier der Industrie und Wirtschaft verkauften und verratenen Landes.

    Und was ist über MRSA im RKI-Jahrbuch 2010 nachzulesen? Geschwurbel, Halbwahrheiten und statistisches Blendwerk!

    Das Robert-Koch-Institut ist dem Bundesministerium für Gesundheit direkt unterstellt.

    Und ich sage hier beiden: Schande über Euch !!!
    Die in die Geschichtsbücher einziehen muss!
  3. #462

    Zitat von exmachina Beitrag anzeigen
    (Zitat) Nach Angaben des Berliner Robert-Koch-Instituts (RKI) haben sich diese Bakterien in Deutschland in den vergangenen Jahren stark vermehrt. Der Wundkeim Staphylococcus aureus ist weit verbreitet. Dem RKI zufolge ist etwa jeder Fünfte ständig Träger des Erregers, bei mindestens jedem Zweiten ist der Keim zeitweise zu finden.
    Nicht verwechseln: dabei handelt es sich um den Methicillin sensiblen Staphylococcus aureus (MSSA), also nicht um die multiresistente gefährliche Version. MSSA ist bei weitem nicht so gefährlich wie MRSA. Von den o. g. Staph. a. sind in Deutschland 13 – 24 % Methicillin resistenter Staphylococcus aureus (MRSA). In den Niederlanden 1 - 2 %.

    Zitat von exmachina Beitrag anzeigen
    Und was ist über MRSA im RKI-Jahrbuch 2010 nachzulesen? Geschwurbel, Halbwahrheiten und statistisches Blendwerk!
    Und vor allen Fällen sehr, sehr wenig!
  4. #463

    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Ich kann (und werde) über die Behandlung meines Vaters ein ganzes Buch schreiben – so viele Fehler wurden m. E. gemacht.
    [...]

    Ich fragte auch, ob nicht einmal mit dem Hausarzt gesprochen werden könnte.

    Die Antwort: Kann ich machen – aber in meine Behandlung lasse ich mir nicht reinreden.

    In der ganzen Zeit wurde lt. Entlassungsbrief der Digoxinspiegel nur einmal überprüft: er lag bei 0,9 – in wie weit danach die Dosis verändert wurde weiß ich nicht, weil dann verstärkt darauf geachtet wurde dass ich (als Betreuerin) nicht in die Akte sehen konnte.
    Darf ich fragen, warum Sie nicht Ihr Recht als Betreuerin in Anspruch genommen haben, und Ihren Vater einfach haben verlegen lassen? Wollte Ihr Vater das nicht, oder sind Sie erst rückblickend klug? (Das ist wirklich nicht gehässig gemeint - aber ich habe selbst einige Male ein Krankenhaus verlassen, weil ich mit der Behandlung oder sonstigen Rahmenbedinungen nicht einverstanden war)
  5. #464

    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Wenn man mit Mutter oder Vater in die Notaufnahme kommt und als erstes die Frage zu hören bekommt: „Die/der ist … Jahre alt – sollen wir denn wirklich noch was machen?“ und dann eine Viertelstunde darüber diskutiert werden muss, anstatt den Patienten zu behandeln, muss ich davon Ausgehen, dass Entscheidungen darauf fußten.
    Da die Angestellten der Notaufnahme die Patienten normalerweise nicht kennen, ist ab ein bestimmtes Alter/Erscheinungsbild es nicht falsch die Frage zu stellen. Ob eine vierstündige Diskussion notwendig ist? Wohl nicht. Aber manchmal ist die Frage wirklich gut gemeint. Denn wenn einmal eine Behandlung eingeleitet wird, ist es relativ schwierig sie wieder abzubrechen.
    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Es handelte sich bei beiden nicht darum, sie zu reanimieren – beide hatten Atemnot durch die Krankenhauskeime, die Ihnen in eben dieser Firma verabreicht worden waren.
    Die einzelnen Angestellten der Notaufnahme können wahrscheinlich nichts dafür, dass Ihre Eltern durch „die Firma“ Krankenhauskeime „verabreicht“ bekamen. Sie können nur sehen, dass es einem Patienten sehr schlecht geht. Und bei Ihren Eltern haben sie scheinbar richtig erkannt, dass eine Behandlung nicht (mehr) erfolgreich sein konnte. Daher war die Frage – wenn auch für Sie sehr verletzend – angebracht.
    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Verlangen Sie ernsthaft von einem Angehörigen diese Frage zu beantworten?
    Ich frage Sie nicht als Angehörigen, sondern als Mensch, der sich mit der Problematik auseinander setzt.
  6. #465

    Danke für die Ergänzung, aber...

    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Nicht verwechseln:
    …ich beziehe mich hier auf zwei Quellen, die sich auf MRSA beziehen, mehr habe ich leider nicht:

    „Vor allem Stämme des Bakteriums Staphylococcus aureus, die gegen eine ganze Reihe von Antibiotika resistent sind, machen den Medizinern zu schaffen: Sie lösen insbesondere in Krankenhäusern immer wieder lebensgefährliche, schwer behandelbare Infektionen aus.“

    Quelle: Spiegel
  7. #466

    Zitat von Softship Beitrag anzeigen
    Darf ich fragen, warum Sie nicht Ihr Recht als Betreuerin in Anspruch genommen haben, und Ihren Vater einfach haben verlegen lassen? Wollte Ihr Vater das nicht, oder sind Sie erst rückblickend klug? (Das ist wirklich nicht gehässig gemeint - aber ich habe selbst einige Male ein Krankenhaus verlassen, weil ich mit der Behandlung oder sonstigen Rahmenbedinungen nicht einverstanden war)
    Ich wohne nur einen knappen Kilometer von dem Krankenhaus, in dem ich auch schon mit meiner Mutter Probleme hatte, entfernt. Da mein Vater notfallmäßig eingeliefert werden musste, wäre es unverantwortlich gewesen, ihn in ein anderes Krankenhaus bringen zu lassen. Das nächste Problem ist, dass hier im Raum Hannover fast alle Krankenhäuser irgendwie zusammengehören und dass ich gar nicht gewusst hätte, wohin ich ihn hätte bringen können – es hätte kein Arzt in einem anderen Krankenhaus die Entscheidungen des Oberarztes angezweifelt.

    Sogar die Obduktion wurde in einem Krankenhaus durchgeführt, in dem meinem Vater das falsche AB gegeben wurde (MHH). Und dieses Krankenhaus ist das Lehrkrankenhaus sowohl von dem geriatrischen Krankenhaus in Langenhagen, in dem die Reha stattfand als auch von dem Krankenhaus in Laatzen.

    Er ist dann mit der schweren Pseudomonasinfektion zu mir nach Hause entlassen worden – ich habe sofort sein Sputum untersuchen lassen – deshalb weiß ich das. Ich hatte gehofft, dass ich ihn noch mal auf die Beine bringe – während und nach der Reha war er ja schon mal so gut wie tot. Aber es war zu spät – am Donnerstag ist er nach hause gekommen und in der Nacht von Freitag auf Samstag ist er gestorben. Und am Samstag habe ich das Ergebnis von der Sputumuntersuchung beommen.
  8. #467

    Zitat von TLR9 Beitrag anzeigen
    Im Zusammenhang mit der Diagnostik habe ich eine veterinärmedizinische Doktorabeit aus Hannover entdeckt. http://elib.tiho-hannover.de/dissert...ebera_ws10.pdf. Ich verweise dabei auf die Seiten 22/23.
    Dort gibt es auch viele andere interessante Seiten.

    Gut zu wissen, dass sich wenigstens die Tierärzte ausgiebig mit den Keimen beschäftigen und auskennen. Ich werde sehr gut überlegen, ob ich, wenn es denn mal notwendig werden sollte, in die mhh gehe oder nicht lieber in die tiho.

    In der Humanmedizin werden vorwiegend runde Tische gegründet und Überlegungen gemacht und Zahlen gesammelt, die dann keiner sehen darf.

    In der Doktorarbeit steht auch, dass das, was in den Medien so sehr aufgebauscht wird – nämlich die Infektionen von Menschen durch die Landwirtschaft (la-MRSA) nur 0,2 % der MRSA – Fälle beim Menschen ausmachen und dass davon fast ausschließlich Menschen betroffen sind, die direkten Kontakt zu den Tieren hatten – über die anderen 99,8 % wird nur berichtet, wenn es sich um Frühchen handelt.

    Das folgende habe ich nicht verstanden:

    Nach dem Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln konnte der Gastrointestinaltrakt der Patientin durch MRSA kolonisiert werden, von wo aus sich der Keim via Blut ausbreiten konnte, was bei dieser stark immunsupprimierten Patientin einen letalen Ausgang nahm. Dieses hoch virulente MRSA-Isolat stammte vom Menschen und bediente sich letztlich nur des Lebensmittels als Vehikel.

    Ich hätte gedacht, dass die Keime von der Magensäure unschädlich gemacht werden? Und wie kommen die Keime vom Verdauungstrakt ins Blut? Können da Pseudomonas auch?
  9. #468

    Zitat von exmachina Beitrag anzeigen
    …ich beziehe mich hier auf zwei Quellen, die sich auf MRSA beziehen, mehr habe ich leider nicht: „Vor allem Stämme des Bakteriums Staphylococcus aureus, die gegen eine ganze Reihe von Antibiotika resistent sind, machen den Medizinern zu schaffen: Sie lösen insbesondere in Krankenhäusern immer wieder lebensgefährliche, schwer behandelbare Infektionen aus.“Quelle: Spiegel
    Nicht durcheinander bringen lassen.

    Ich habe auch schon oft gehört und gelesen, dass ja fast jeder die Staphylokokken hat und dass die ja überall sein können. Das ist auch richtig – aber dabei handelt es sich NICHT um MRSA sondern um MSSA!

    Wenn sie sich in den Finger schneiden und sich die Wunde entzündet kann das von MSSA ausgelöst sein. Normalerweise geht diese Entzündung von alleine weg. Und wenn nicht, gibt es viele Antibiotika mit nicht besonders schlimmen Nebenwirkungen, die helfen.

    Wenn Sie aber MRSA in die Wunde bekommen kann es passieren, dass der Finger irgendwann abgenommen wird. Und die Antibiotika die dann noch helfen, haben furchtbare Nebenwirkungen.

    MRSA bekommt man zu über 99 % in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen oder von Mitmenschen, die in solchen Einrichtungen waren. Wobei das auch schon eher unwahrscheinlich ist, wenn man einigermaßen gesund ist und die Dinger nicht gerade in eine offene Wunde bekommt

    Das wird so erzählt, um die Krankenhäuser rein zu waschen, damit die behaupten können, dass die Keime sämtlichst mitgebracht werden und sie gar keine Schuld an nichts haben!
  10. #469

    Zitat von Softship Beitrag anzeigen
    Da die Angestellten der Notaufnahme die Patienten normalerweise nicht kennen, ist ab ein bestimmtes Alter/Erscheinungsbild es nicht falsch die Frage zu stellen.
    Naja, wenn man sich schon in eine Krankenhaus begibt und von einer Notärztin dort eingewiesen wurde kann man schon erstmal davon ausgehen, dass eine Behandlung gewünscht wird.

    Zitat von Softship Beitrag anzeigen
    Ob eine vierstündige Diskussion notwendig ist? Wohl nicht.
    Ich hatte geschrieben: vierTELstündige Diskussion. Aber gefühlt kommen die vier Stunden fast hin, wenn man weiß, dass sein Vater schlecht Luft bekommt.

    Zitat von Softship Beitrag anzeigen
    Die einzelnen Angestellten der Notaufnahme können wahrscheinlich nichts dafür, dass Ihre Eltern durch „die Firma“ Krankenhauskeime „verabreicht“ bekamen.
    Das ist ja das große Problem mit den Keimen: man kann sie nicht sehen und deshalb ist es schwer herauszufinden, woher man sie bekommen hat.

    Das wäre doch mal eine schöne Aufgabe: herauszufinden wie es möglich sein könnte sämtliche Keime mit Leuchtfarben einzufärben. Damit wäre ein Nobelpreis zu gewinnen!

    Zitat von Softship Beitrag anzeigen
    Sie können nur sehen, dass es einem Patienten sehr schlecht geht. Und bei Ihren Eltern haben sie scheinbar richtig erkannt, dass eine Behandlung nicht (mehr) erfolgreich sein konnte. Daher war die Frage – wenn auch für Sie sehr verletzend – angebracht.
    Da sind wir wieder bei der Frage der Richtigkeit der Prognosen der Ärzte. Besonders bei meinem Vater wurden mehrfach falsche –schlechte- Prognosen gestellt. Und vielleicht würde er heute noch leben, wenn seine letzte Infektion beim Bekannt werden behandelt worden wäre und wenn die Medikamenten altersgerecht gegeben worden wären.

    Aber wenn man bei jeder Einweisung eines älteren Patienten die Erben fragt, ob der alte nicht lieber sterben soll hat man eben nicht genug Senioren zum Behandeln und kann keine Erfahrungen mit den besonderen Anforderungen der Medikation alter Menschen sammeln.

    Zitat von Softship Beitrag anzeigen
    Ich frage Sie nicht als Angehörigen, sondern als Mensch, der sich mit der Problematik auseinander setzt.
    Deklaration von Lissabon zu den Rechten des Patienten - Weltärztebund
    Jeder, ohne Unterschied, hat ein Recht auf angemessene ärztliche Versorgung.
    In den Fällen, wo für eine spezielle Behandlung, die nur in begrenztem Maße zur Verfügung steht, unter mehreren Patienten eine Auswahl getroffen werden muss, haben all diese Patienten das Recht auf ein faires Auswahlverfahren für diese Behandlung. Diese Auswahl muss auf medizinischen Kriterien beruhen und darf niemanden diskriminieren.

    Also Entscheidung nicht zwischen 20 und 80 sondern eher zwischen Metastasen und keine Metastasen.








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