Zitat von
exmachina
Aber bitte, gern geschehen.
Die Zahlen, die von Gesundheitsämter und Landesstellen in das RKI eingehen, sind bereits „vorgefiltert“ und werden anschließend im RKI durch sog. „Falldefinitionen“ „nachgefiltert“. Somit durchlaufen die Zahlen ein „Mehrfachfiltersystem“ und bilden damit nicht zu 100% die Realität ab.
Das RKI selbst gibt dazu auch entsprechende Hinweise, wie z.B. bei MRSA:
„Für MRSA (/…/) liegen nun erstmals Meldedaten eines ganzen Jahres vor, die eine Abschätzung der Bedeutung (und zukünftig der Entwicklung) dieses typischerweise nosokomial erworbenen Erregers möglich machen /…/ Zur Überwachung des Auftretens von invasiven MRSA-Infektionen ist seit dem 01.07.2009 gemäß der >Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht § 7 IfSG an die epidemische Lage< der labordiagnostische Nachweis von MRSA im Blut oder Liquor meldepflichtig. Die Falldefinition des RKI schränkt den labordiagnostischen Nachweis auf direkte [MRSA] Nachweise ein. Die nachfolgende Auswertung bezieht sich auf Fälle, die die Referenzdefinition erfüllen.“
S. 216, Infektionsepidemiologisches Jahrbuch RKI 2010
Mehr zur Referenzdefinition finden Sie im Jahrbuch RKI 2010, Kap.2.3. und 2.4, S.19-20;
Auch die Meldewege und Meldevorgaben sind fehleranfällig und fast nicht zu kontrollieren.
Wenn man sich die Mühe macht, sich in die Jahrbücher einzulesen, wird einen bald der Eindruck beschleichen, dass die RKI-Zahlen um einiges höher sein müssten.
Beispiel: „RKI-Definition des Terminus „Ausbruch". Beispiel: < 5 Fälle werden nicht gezählt bzw. gemeldet / somit werden nur Fälle gezählt/gemeldet die > 5 Fälle/Infektionen sind.
Diese Einschränkung wiederum wird aber nicht auf alle meldepflichtigen Infektionen angewendet…und so geht das weiter und weiter.
Somit vermute ich, dass die Zahlen des RKI so ca. um das 2,5-fache höher sein müssten.