Hygiene in Krankenhäusern - was muss geändert werden?

Jährlich sterben in Deutschland viele Menschen, weil sie sich in Krankenhäusern mit Keimen angesteckt haben. Sind die Vorschriften zur Hygiene ausreichend und werden nur nicht hinreichend angewendet? Oder besteht grundsätzlich Handlungsbedarf?
  1. #410

    Zitat von Softship Beitrag anzeigen
    Weil nicht jedes Krankenhaus über Klimaanlagen der notwenigen Qualität verfügt.
    Dann darf ein solches Krankenhaus halt keine MRSA – Patienten aufnehmen.

    Wenn ein Krankenhaus z. B. kein Röntgengerät hat, kann es ja auch nicht sagen: Wir können Ihren gebrochenen Arm zwar nicht röntgen, aber wir behandeln ihn trotzdem.
  2. #411

    Zitat von exmachina Beitrag anzeigen
    Ob solch eine (Riesen) Klagewelle den Haftpflichtversicherungslobbyisten in Berlin den Angstschweiß auf die Stirn treiben würde?
    Nein. Weil ein Krankenhaus nun einmal kein Reinstraum sein kann. Abgesehen davon, daß sich in ihm permanent schmutzige Lebewesen "herumtreiben", die man nicht in einen Sterilisator packen kann.
    Menschen nämlich.
    Vermutlich würden diesen eifrigen Adlaten der Versicherungsmafia nicht nur die Stirn nass werden, hätten wir ein (Erfolgs-) Vergütungssystem für Rechtsanwälte, wie in den USA.
    Vergessen Sie das amerikanische Gesundheits-, das amerikanische Rechtssystem sowieso. Dort hält der Anwalt erstmal die Hand auf - keine Knete, kein Prozeß. Abgesehen davon - sind die amerikanischen Produkthaftungsbestimmungen paranoid.

    Dort existiert das Problem der nosokomialen Infektionen auch:

    Nosokomiale Infektion: In den USA ist der Anteil an Klinikinfektionen von 1975 bis 1995 um 36 % angestiegen; von 7,2/1000 auf 9,8/1000 Patienten im Jahre 1995. In Kliniken der USA erwerben 5 bis 15 % der Krankenhauspatienten und 25–50 % der Patienten in Intensivpflegestationen eine nosokomiale Infektion. Nach Aussagen des Institute of Medicine in Washington D. C. sind Krankenhausinfektionen, obgleich vermeidbar, in den USA im Jahr für 44.000–98.000 Todesfälle verantwortlich. In den USA verursachen nosokomiale Infektionen pro Jahr Kosten von 17 bis 29 Milliarden US-Dollar. Im Zeitraum von 1980 bis 1992 hat die Todesursache „Infektion“ in den USA um 58 % zugenommen.

    Zugegeben, die Zahlen sind etwas älter. Aber solange man in den Krankenhäusern keinen FA für Hygiene hat, wird das auch so bleiben.
  3. #412

    Hygiene in Krankenhäusern - was muß geändert werden?

    Zitat von Websingularität Beitrag anzeigen
    Es ist bestimmt sinnvoll Risikogruppen wie z.B. ältere Menschen bei der Einlieferung genauer zu untersuchen.
    Aber Krankenhausinsassen sind aufgrund der geschwächten Gesundheit nunmal besonders für Infektionen anfällig.
    In Krankenhäusern tummelt sich die ganze Mikrobenwelt:
    Bakterien, Viren, Pilzsporen, etc.
    Wenn man's mit der Hygiene Ernst meinen würde, dann müsste man viele Krankenhäuser komplett sanieren.
    Das kostet wieder Geld und Krankenhäuser müssen auch auf Wirtschaftlichkeit achten.
    Es ist bestimmt gut, wenn der Krankenhausaufenthalt so kurz wie möglich gehalten wird.
    Hygiene ist eine Sisyphosarbeit wo man nur das "bestmögliche" erreichen kann.
    In einem Krankenhausbetrieb ist absolute Hygiene fast nicht möglich. Behaupte ich mal (als Nichtfachmann).
    Was Sie schreiben klingt ja richtig zynisch. Weshalb waren denn die Krankenhäuser selbst in und nach dem Krieg hygienischer? Seinerzeit kochte man noch Spritzen und Bestecke ab und natürlich wurde die Wäsche auch nicht mit 30°C gewaschen.
    Hygiene ist keinesfalls eine Sisyphosarbeit - dafür hatte man Hygienepersonal. Die heutigen Dreckställe gab es nicht und soviele sterbende Menschen , die wegen der Unsauberkeit der Krankenhäuser sterben, auch nicht. Das Personal für die Hygiene wurde eingespart. Es gab Desifektorinnen, die dreckigen Betten wurden keinesfalls mit den desinfifizierten Betten in einem Aufzug durch Hilfskräfte
    transportiert - es gab Fachpersonal - stellen Sie sich das vor. Dr Patient war auch keine Nummer und die Ärzte waren noch mehr ihrem Eid verpflichtet. Selbstverständlich sind die Niederlande erheblich hyygienischer als wir - seit den 70ziger Jahren schon.
    Das sich Patienten im Krankenhaus lebensgefährlich ansteckten gibt es nicht einmal in Südamerika.
    Die Reinigungskräfte sind Billigarbeiter von Fremdfirmen und - ich habe es selbst gesehen, als ein Mann - erst das Kackhaus wischte und mit dem selben Lappen dann die Armaturen und das Handwaschbecken abschmierte.
    Geldmangel lasse ich nciht gelten, wir haben genug , nur wird das von den jeweiligen politischen Gutmenschen an andere Länder verschenkt. Siehe U-Atom-Boote an Israel oder den ewigen sozialistischen Schuldenmacher Griechenland. Das Desinfektionspersonal ist überdies nach jahrzehntelanger , hervorragender Arbeit - nun aus Geldgründen abgeschafft worden. Weshalb konnte sich denn das zerbombte Deutschland die Leute leisten?
    Es geht doch schon der Slogan, wenn du jemanden "loswerden" willst, schicke ihn ins Krankenhaus - .
  4. #413

    Hygiene in Krankenhäusern - was muss geändert werden?

    Zitat von mphentschel Beitrag anzeigen
    Meine Krankenhausärzte reagieren immer ziemlich ratlos auf die Forderung, das hier unangebrachte Händeschütteln endlich mal zu lassen; in England ist man ja ohne diese unhygienische Unsitte nicht unfreundlicher: "richtig wärs ja". Welches Krankenhaus traut sich denn nun zu, das mal abzuschaffen? Müsste doch das Problem gröstenteils lösen, wenn die im Artikel beschriebenen Übertragungsmechanismen so laufen.
    Die Hände kann ich waschen und desinfizieren - sofern das Geld des Krankenhauses reicht, aber bei verdreckten Klimaanlagen hilft nichts mehr in den Operationssälen - in Berlin ist der Dreck erst aufgefallen, nachdem der 8.Patient tot war und der eben jünger war als der Rest.
    Ein Tollhaus! Die 2. Sauerei, gerade auf der Abteilung der Frischoperierten sind in einem sehr bekannten Berliner Krankenhaus die Schwestern in ihrem Zimmer lschwer beim Abpaffen gewesen und haben anschließend -ohne Handschuhe - ohne Desinfektion - frischoperierten Patienten die offenen Wunden mit den nackten Händen befühlt. Auf diese Weise hat mein Mann mit seinem Blinddarm 9 Wochen zwischen Leben und Tod in dem Dreckstall gelegen. Die übrigen Stationen waren übrigens o.K. nur bei den Frischoperierten fehlen seit Jahren die Oberschwestern - auch diese wurden eingespart. Mein Mann hat sich vom Tod wieder aufgerappelt, ein Bekannter hat sich nur einen Splitter in die Hand eingerissen (Tischler) heute ist er seit 10 Jahren berufsunfähig , ihm fehlt die halbe Lende ( wurde in die Schulter operiert) und natürlci Schmerzen, Schmerzen ,Schmerzen - auch er hat die Stappylokokken als Krüppel überlebt. Mein Bruder ist als Krankenhauspatient in einem weiteren Krankenhaus gestorben. Durchtrainiert und gerade mal 48 Jahre alt.
    Für mich sind diese deutschen Krankenhäuser Schweineställe geworden.
  5. #414

    Referenzdefinition und Falldefinition des RKI

    Zitat von roswitha.lebbe Beitrag anzeigen
    Danke für die übermittelten Zahlen.
    Diese dürften den letzten Zweifler überzeugen, daß in diesem System etwas faul ist.
    Aber bitte, gern geschehen.

    Die Zahlen, die von Gesundheitsämter und Landesstellen in das RKI eingehen, sind bereits „vorgefiltert“ und werden anschließend im RKI durch sog. „Falldefinitionen“ „nachgefiltert“. Somit durchlaufen die Zahlen ein „Mehrfachfiltersystem“ und bilden damit nicht zu 100% die Realität ab.

    Das RKI selbst gibt dazu auch entsprechende Hinweise, wie z.B. bei MRSA:

    „Für MRSA (/…/) liegen nun erstmals Meldedaten eines ganzen Jahres vor, die eine Abschätzung der Bedeutung (und zukünftig der Entwicklung) dieses typischerweise nosokomial erworbenen Erregers möglich machen /…/ Zur Überwachung des Auftretens von invasiven MRSA-Infektionen ist seit dem 01.07.2009 gemäß der >Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht § 7 IfSG an die epidemische Lage< der labordiagnostische Nachweis von MRSA im Blut oder Liquor meldepflichtig. Die Falldefinition des RKI schränkt den labordiagnostischen Nachweis auf direkte [MRSA] Nachweise ein. Die nachfolgende Auswertung bezieht sich auf Fälle, die die Referenzdefinition erfüllen.“
    S. 216, Infektionsepidemiologisches Jahrbuch RKI 2010

    Mehr zur Referenzdefinition finden Sie im Jahrbuch RKI 2010, Kap.2.3. und 2.4, S.19-20;

    Auch die Meldewege und Meldevorgaben sind fehleranfällig und fast nicht zu kontrollieren.

    Wenn man sich die Mühe macht, sich in die Jahrbücher einzulesen, wird einen bald der Eindruck beschleichen, dass die RKI-Zahlen um einiges höher sein müssten.

    Beispiel: „RKI-Definition des Terminus „Ausbruch". Beispiel: < 5 Fälle werden nicht gezählt bzw. gemeldet / somit werden nur Fälle gezählt/gemeldet die > 5 Fälle/Infektionen sind.
    Diese Einschränkung wiederum wird aber nicht auf alle meldepflichtigen Infektionen angewendet…und so geht das weiter und weiter.

    Somit vermute ich, dass die Zahlen des RKI so ca. um das 2,5-fache höher sein müssten.
  6. #415

    Zitat von exmachina Beitrag anzeigen
    „Für MRSA (/…/) liegen nun erstmals Meldedaten eines ganzen Jahres vor, die eine Abschätzung der Bedeutung (und zukünftig der Entwicklung) dieses typischerweise nosokomial erworbenen Erregers möglich machen /…/ Zur Überwachung des Auftretens von invasiven MRSA-Infektionen ist seit dem 01.07.2009 gemäß der >Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht § 7 IfSG an die epidemische Lage< der labordiagnostische Nachweis von MRSA im Blut oder Liquor meldepflichtig. Die Falldefinition des RKI schränkt den labordiagnostischen Nachweis auf direkte [MRSA] Nachweise ein. Die nachfolgende Auswertung bezieht sich auf Fälle, die die Referenzdefinition erfüllen.“ S. 216, Infektionsepidemiologisches Jahrbuch RKI 2010

    Mehr zur Referenzdefinition finden Sie im Jahrbuch RKI 2010, Kap.2.3. und 2.4, S.19-20;
    Somit vermute ich, dass die Zahlen des RKI so ca. um das 2,5-fache höher sein müssten.
    Ich fand es schon vorher erstaunlich, dass in diesem 223 Seiten starken Werk tatsächlich 4 Seiten über MRSA auftauchen – über die anderen Krankenhauskeime steht hier gar nichts, weil sie ja nicht meldepflichtig sind.

    Bei den 3.977 hier aufgeführten Fällen handelt es sich ja nur um die meldepflichtigen nach §7 IfSG – (Nachweis von MRSA im Blut oder Liquor) also um maximal 10 % der Infektionen – denn 90 % findet man an anderen Orten – z.B. in der Lunge oder in Wunden.

    Diese Zahl sollte eigentlich mit der in der offiziellen Datenbank für meldepflichtige Infektionen übereinstimmen – tut sie aber auch nicht (MRSA 2010 = 3748)

    SurvStat@RKI

    Zitat von exmachina Beitrag anzeigen
    Beispiel: „RKI-Definition des Terminus „Ausbruch". Beispiel: < 5 Fälle werden nicht gezählt bzw. gemeldet / somit werden nur Fälle gezählt/gemeldet die > 5 Fälle/Infektionen sind.
    Gummiparagraph!

    Haben Sie irgendwo Zahlen über meldepflichtige Ausbrüche gefunden? Ich nicht!

    Aber ich hoffe, dass diese Meldepflicht in Zukunft etwas erster genommen wird, nachdem das Bremer Frühchenkrankenhaus feststellen musste dass es tatsächlich Ärger gibt, wenn man beim Nichtmelden erwischt wird.
  7. #416

    ca. 100.000 Fälle

    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Haben Sie irgendwo Zahlen über meldepflichtige Ausbrüche gefunden?
    Nicht über "Ausbrüche", aber gemeldete Fälle, wobei es sich bei jedem gemeldeten Fall um mehr als 2 Infektionen handeln muss/soll - so habe ich das verstanden: S. 47, Abb. 5.3.1
  8. #417

    Zitat von exmachina Beitrag anzeigen
    Nicht über "Ausbrüche", aber gemeldete Fälle, wobei es sich bei jedem gemeldeten Fall um mehr als 2 Infektionen handeln muss/soll - so habe ich das verstanden: S. 47, Abb. 5.3.1
    Bei der Abbildung handelt es sich um verschiedene meldepflichtige Krankheiten unterteilt nach Altersgruppen mit den fünf in der jeweiligen Altersgruppe am häufigsten übermittelten Krankheiten.

    Die rechte Säule mit den knapp 100.000 betrifft nur die Menschen über 59 Jahre. MRSA ist nur der kleine dunkle Schniepel ganz oben an der Säule – aber wieder nur die meldepflichtige Variante. Auch wenn man davon ausgeht, das Noro und Rota vorwiegend in „Gesundheits“-einrichtungen übertragen wird, fehlt trotzdem der größte Anteil der Krankenhauskeimen.
  9. #418

    Zitat von krankenhaushasser Beitrag anzeigen
    Dann darf ein solches Krankenhaus halt keine MRSA – Patienten aufnehmen.
    Das versteh' ich nicht... die meisten Patienten werden nicht bewusst mit MRSA aufgenommen.

    Angesehen davon, eine Isolierung von Patienten ist auch ohne Klimaanlage möglich. Kostet Mühe, aber es geht. Da braucht man eine Schleuse zum Zimmer und Kittelpflicht und selbstverständlich die konsequente Händedesinfektion.
  10. #419

    Semmelweis würde sich im Grabe umdrehen

    Zitat von exmachina Beitrag anzeigen
    Aber bitte, gern geschehen.

    Die Zahlen, die von Gesundheitsämter und Landesstellen in das RKI eingehen, sind bereits „vorgefiltert“ und werden anschließend im RKI durch sog. „Falldefinitionen“ „nachgefiltert“. Somit durchlaufen die Zahlen ein „Mehrfachfiltersystem“ und bilden damit nicht zu 100% die Realität ab.

    Das RKI selbst gibt dazu auch entsprechende Hinweise, wie z.B. bei MRSA:

    „Für MRSA (/…/) liegen nun erstmals Meldedaten eines ganzen Jahres vor, die eine Abschätzung der Bedeutung (und zukünftig der Entwicklung) dieses typischerweise nosokomial erworbenen Erregers möglich machen /…/ Zur Überwachung des Auftretens von invasiven MRSA-Infektionen ist seit dem 01.07.2009 gemäß der >Verordnung zur Anpassung der Meldepflicht § 7 IfSG an die epidemische Lage< der labordiagnostische Nachweis von MRSA im Blut oder Liquor meldepflichtig. Die Falldefinition des RKI schränkt den labordiagnostischen Nachweis auf direkte [MRSA] Nachweise ein. Die nachfolgende Auswertung bezieht sich auf Fälle, die die Referenzdefinition erfüllen.“
    S. 216, Infektionsepidemiologisches Jahrbuch RKI 2010

    Mehr zur Referenzdefinition finden Sie im Jahrbuch RKI 2010, Kap.2.3. und 2.4, S.19-20;

    Auch die Meldewege und Meldevorgaben sind fehleranfällig und fast nicht zu kontrollieren.

    Wenn man sich die Mühe macht, sich in die Jahrbücher einzulesen, wird einen bald der Eindruck beschleichen, dass die RKI-Zahlen um einiges höher sein müssten.

    Beispiel: „RKI-Definition des Terminus „Ausbruch". Beispiel: < 5 Fälle werden nicht gezählt bzw. gemeldet / somit werden nur Fälle gezählt/gemeldet die > 5 Fälle/Infektionen sind.
    Diese Einschränkung wiederum wird aber nicht auf alle meldepflichtigen Infektionen angewendet…und so geht das weiter und weiter.

    Somit vermute ich, dass die Zahlen des RKI so ca. um das 2,5-fache höher sein müssten.