NOROVIRUS
„Für 91% aller übermittelten Ausbrüche lagen Angaben zum Ort oder Umfeld des Ausbruchsgeschehens vor. Von diesen betraf ein Großteil Krankenhäuser (49%), Pflege- und Altenheime (31%), private Haushalte sowie Kindergärten und Kindertagesstätten (je 8%).“
Quelle: „Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2008 bis 2010. Robert Koch Institut, Berlin, S. 167; (Datenstand 1. März 2011)
RKI - Jahrbücher
2008 bis 2010 wurden somit 531.443 Ausbrüche gemeldet, davon infizierten sich 260.407 Menschen im Krankenhaus und 164.747 Menschen in Pflege- und Altenheimen.
ROTAVIRUS
„Es ereigneten sich 47% dieser Ausbrüche in Kindergärten, 28% in Pflege- und Altenheimen, 17% in Krankenhäusern, 6% in Haushalten.“
S. 176, Infektionsepidemiologisches Jahrbuch RKI 2010
2008 bis 2010 wurden somit 193.767 Rotavirus-Ausbrüche gemeldet, davon infizierten sich 32.940 Menschen im Krankenhaus und 54.254 in Pflege- und Altenheimen;
Mithin erkrankten in den Jahren 2008 bis 2010 - in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen - 512 348 Menschen an Noro- und Rotavirusinfektionen;
Somit müssten, wenn man das zivilrechtlich verfolgen würde, über eine halbe Million Zivilrechtsklagen gegen die o.g. Einrichtungen geführt werden, wg. (grob) fahrlässiger Körperverletzung u.a. (mit Todesfolge).
Bei solchen Infektionszahlen müsste sicher auch strafrechtlich ermittelt werden, steht für mich jedenfalls außer Frage. Hier kommt m.E sogar der „Eventualvorsatz“ ins Spiel. Was dann schon eher in Richtung Totschlag gehen würde.
Und was wäre mit allen anderen nosokomialen Infektionen, die sich Menschen in diesen Einrichtungen Tag für Tag zuziehen?
Ob solch eine (Riesen) Klagewelle den Haftpflichtversicherungslobbyisten in Berlin den Angstschweiß auf die Stirn treiben würde?
Vermutlich würden diesen eifrigen Adlaten der Versicherungsmafia nicht nur die Stirn nass werden, hätten wir ein (Erfolgs-) Vergütungssystem für Rechtsanwälte, wie in den USA.