Vor kurzen musste ich mich mit einem Rechtsmedizinischen Gutachten befassen, dass im Zuge eines Ermittlungsverfahrens erstellt wurde. Dieses Verfahren bezog sich auf einen ungeklärten Todesfall in einem Städtischen Klinikum. So weit so schlimm, and make a long story short: Es handelte sich dabei offensichtlich um ein Gefälligkeitsgutachten, welches die Ärzteschaft und letztlich auch das Klinikum, mit geradezu haarsträubenden und aus den „Fingern gesaugten Argumenten“, entlastete. Im anschließenden Gespräch, mit einem erfahrenen Rechtskundigen, brachte ich mein Entsetzen zum Ausdruck, ob solch (gerichtsmedizinischen) Humbugs - mithin erhielt ich folgende Antwort von ihm: „Nun, diese Gutachter wollen ja auch nicht ewig in der Pathologie rumhängen und an Leichen herumschnibbeln… Die wollen natürlich Karriere machen, und wenn die dann rausgehen, z.B. in die Forschung, dann brauchen die natürlich Forschungsgelder…/…/ So, und von wem kriegen die dann diese Forschungsgelder? Nun ja, da gibt es einige Möglichkeiten, solche Gelder zu erhalten, aber ganz bestimmt erhalten die keine Mittel von den Firmen, dessen Produkt(e) / Substanzen sie vormals als Gutachter in einen Ursachenzusammenhang gebracht haben, der maßgeblich oder möglicherweise maßgeblich, für das Ableben eines Patienten verantwortlich zeichnet.
So läuft das eben. Das Ganze ist ein gigantisches Netzwerk, ähnlich einem Spinnennetz: Es klingelt Alarm im Süden, wenn sich im Norden, ein, das System störender, Fremdkörper an einem der Fäden verfangen hat, der natürlich - diskret und spurlos - beseitigt werden muss. Man könnte dieses Netzwerk auch mit einem bestimmten T-Helferzellen-Typus vergleichen, nur mit diametraler Aufgabenstellung.
Ein Kennzeichen der Macht also: Alles soll so bleiben wie es ist.
Und dafür können eben auch Rechtsmediziner möglicherweise manchmal recht dienlich sein.
Ja, ja - selbstverständlich arbeitet die überwiegende Mehrzahl der Rechtsmediziner absolut seriös!
P.S. I.
Rechtsmedizin und Städtisches Klinikum haben den gleichen Arbeitgeber.
P.S. II.
Und im Aufsichtsrat sitzt wer?

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