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Chrirurgische Eingriffe - reine Elternsache?

Die Mutter meint, es sei zum Wohle ihres Kindes.
Vorsitzende von Behindertenvereinigungen sehen es als Missachtung der Menschenrechte eines behinderten Menschen. Dürfen Eltern über solch einen Eingriff entscheiden, der medizinisch nicht notwendig ist? Was meinen Sie?
Der Artikel zum Thema:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/m...510049,00.html
  1. #1

    Selbst wenn ich mir größte Mühe gebe das zu verstehen, aber die Eltern sollten hier von der Operation absehen.
    Gut, ich weiß nicht wie es ist eine behindertes Kind groß zu ziehen, aber die Operation kann nicht einfach wieder Rückgängig gemacht werden.
    Und ob das Kind Medikamente bekommt um nicht zu menstruieren, oder um den Verlust der Gebährmutter auszugleichen, spielt keine Rolle, Medikamente muss Sie nehmen.
    Könnte das nicht der Anfang von etwas verkehrtem sein?
    Wo will man die Grenze ziehen, soll man jetzt alle mit gewisser Behinderung sterilisieren?
    Zum Beispiel Leute mit IQ > 80?
    Aber das ist nur meine Bescheidene Meinung, wie gesagt ich kann nicht wirklich mitreden.
  2. #2

    Zitat von homernarr Beitrag anzeigen
    .......
    Könnte das nicht der Anfang von etwas verkehrtem sein?
    Wo will man die Grenze ziehen, soll man jetzt alle mit gewisser Behinderung sterilisieren?
    Zum Beispiel Leute mit IQ > 80?
    Aber das ist nur meine Bescheidene Meinung, wie gesagt ich kann nicht wirklich mitreden.
    Wenn Sie sich über das Problem informieren wollen, dann
    lesen Sie: Pflege - das Wachstum hemmen?
    mal in diesem Forum. Es beantwortet die gleichen Fragen und beleuchtet alles was es zu beleuchten gibt.

    Ich glaube nicht, dass da noch neue Argumente dazu kommen.

    MfG. Rainer
  3. #3

    Wer bestimmt , zahlt bitte!

    Zitat von homernarr Beitrag anzeigen
    .....Gut, ich weiß nicht wie es ist eine behindertes Kind groß zu ziehen, aber die Operation kann nicht einfach wieder Rückgängig gemacht werden.....
    Genau das ist das Problem: Tausende Menschen, die meisten davon nicht behindert oder anders behindert (z.B. blind oder taub oder geistesgestoert aber z.B. nicht multiple Sklerose u.ae.) wissen ganz genau was die Eltern eines solchen Kindes durchmachen und wie sie fuehlen und denken. Ich weiss wovon ich rede, denn wir haben selbst ein pflegebeduertiges, gehunfaehiges Kind um das wir uns sorgen muessen. Da wird dann von allen moeglichen Interessengruppen ueber Ethik geschwafelt, wenns aber um die Praxis geht, naemlich um die Pflegekosten und Modalitaeten z.B. fuer eine in-house 24h Pflege, ist davon wenig zu spueren. Da sind dann die Eltern ganz allein und duerfen sich mit dem deutschen Arbeitsrecht, dem nicht ausreichenden Pflegegeld, der Jobaufgabe der pflegenden Eltern herumschlagen.

    Es mag in diesem Fall durchaus sein, dass es fuer das Kind Alternativen gaebe. Deshalb hier eher generell: ich bin dafuer, dass in ALLEN aehnlich gelagerten Faellen die Eltern mehr als nur ein Anhoerungsrecht haben. Falls nicht: es moege dann bitte der fuer die Konsequenzen - auch finanziell geradestehen - der aus ethischen, moralischen oder ideologischen Gruenden dem Wunsch der Eltern etwas Anderes entgegensetzen und das dann auch gegen den Willen der Eltern duchsetzen.
  4. #4

    Zitat von ecua Beitrag anzeigen
    Ich hatte meinen Zivildienst in einer Behindertenwerkstatt gemacht. Behinderte sind meistens die "besseren Menschen", doch leider muß man doch einige Dinge dabei berücksichtigen. So gibt es ja soetwas wie ein....
    wie hoch dürfte diese wahrscheinlichkeit des kinderkriegens bei dem betroffenen mädchen sein? höchstwahrscheinlich unter der promille-nachweisgrenze.
    das mädchen ist bereits 15 jahre alt, und leider geht es für mich nicht klar aus dem bericht hervor, ob eine zukünftig einsetzende menstruation gestopt werden soll, oder eine bereits vorhandene menstruation.

    sollte es sich um eine noch nicht vorhandene menstruation handeln, besteht ja die möglichkeit, daß diese aufgrund der schweren schädigungen des körpers sowieso nicht einsetzt. denn mutter natur hat da ein körpereigenes regulativ, daß zum bsp. bei stark unternährten frauen auch die menstruation ausbleibt. dies ist ein schutz davor, daß ein körper der einen mangel erleidet, nicht mit einer schwangerschaft zusätzlich belastet werden kann.

    im anderen fall blieben ja auch noch nicht operative methoden, die menstruation medikamentös zu unterdrücken.
  5. #5

    @Rainer
    Danke!
    Wie ich mir gedacht habe, es ist es der Thread um den "Ashley Case". Ja, der Fall liegt ähnlich, aber ich kann aus dem Bericht nicht ersehen, inwiefern Katie mit Ashley vergleichbar ist. Ashley wird wohl nie sowas wie ein eigenes Bewusstsein haben, aber Katie?

    Ansonsten gehe ich auch davon aus, das das meiste bereits in jenem Thread stehen müsste.
    Abgesehen von einer finalen Antwort, die es (wieder IMHO) nicht geben kann.

    @all
    Alleine die Schwere dieser Operation macht mir sehr zu schaffen und ich wünschte, eine medikamentöse Behandlung wäre eine Alternative für die Eltern.
  6. #6

    Zitat von ecua Beitrag anzeigen
    Schwer Behinderter zeugt mit schwer Behinderte ein Kind. Beide sind nicht in der Lage das Kind großzuziehen, das selber Behindert ist. Somit muß eine 24 Stunden Überwachung des Kindes erfolgen, im 3-Schichten-Dinst Plus Wochenenddienst. Also es müssen 4 Personen alleine dafür bezahlt werden, damit deren Kind versorgt werden kann.
    Um welche Behinderung handelt es sich da? Ich gehe msl vom Down-Syndrom aus, dann entpuppt sich das Ganze schnell als Milchmädchenrechnung. Zunächst mal hätte auch hier die Möglichkeit bestanden, der Frau die Pille zu geben, was wohl versäumt wurde. Wenn nun zwei Menschen mit Down-Syndrom ungeschützten Sex miteinander haben, dann ist außerdem die Wahrscheinlichkeit, dass es zur Schwangerschaft kommt, wesentlich geringer als bei zwei Menschen ohne Behinderung. Außerdem ist das Risiko einer Fehlgeburt viel höher. Daher ist die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Geburt ohnehin sehr gering. Auch die Sache mit den vier Vollzeitkräften kauf ich dir nicht ab, da davon auszugehen ist, dass die Eltern selbst in einem betreuten Umfeld (Wohnheim oder WG) leben. Die Aufsicht des Kindes wird dann vom ohnehin vorhandenen Pflegepersonal mitübernommen, so dass nur der tatsächliche Mehrbedarf für das Kind (z.B. eine Viertelstelle) abgedeckt werden muss.

    Hier mal eine Aufstellung der möglichen Maßnahmen, unabhängig davon, was ethisch vertretbar ist und was nicht:
    -Konsequente Geschlechtertrennung in den Wohngruppen
    -Pille
    -Spirale
    -Abtreibung
    -Sterilisation (Durchtrennung der Eileiter)
    -Entfernung der Gebärmutter
    -Kind zur Adoption freigeben
    -Kind durch Pfleger großziehen

    Wenn man diese Alternativen unter dem Kostenaspekt prüft, dann stellt man fest, dass die ethisch bedenklichsten Alternativen noch nicht einmal die kostengünstigsten sind.
  7. #7

    Verständlich

    Wir hatten selbst ein behindertes Kind, das mit 12 Jahren dann sterben musste.
    Ich finde es richtig, dass man alles dransetzt, dem Kind Pein zu ersparen.
    Ob Gebärmutter oder ein Zahn, das ist prinzipiell gleich.
    Mich stört es immer sehr, wenn selbsternannte Moralsisten quasi ex cathedra Urteile fällen.
  8. #8

    Ich habe ISB bei einer Frau gemacht, die nur ihren Kopf bewegen konnte. Diese hatte MS,.. sie war SEHR froh, dass ihre Gebärmutter entfernt worden ist.

    Nun werde ich mich ma als Grünwähle outen. Viele Zivildienstleistende, die mit Behinderten arbeiten kennen das Problem, dass Behinderte andere Behinderte "vergewaltigen". In einer Behindertenwerkstatt war nach der Erfahrung eines Kumpels sehr oft der Fall, weil die Betreuer nicht überall sein können.

    So haben Leute mit leichtem Down-Syndrom andere Körperbehinderte manchmal über Monate "vergewaltigt" (es ist nicht eindeutig feststellbar, ob diese das wollten oder nicht,... Relativ sicher ist, dass oft eine der Beteiligten Personen nicht wusste was sie tat oder was mit ihr getan wurde.) Das ist einfach ein Faktum und eigentlich ein rießen Skandal, aber es wird tabuisiert.

    Ich finde Menschen mit einer starken Behinderung, welche genetisch bedingt ist und mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% weitergegeben wird sollten sterilisiert werden. Frühere Völker, die so romantisch verklärten Indianer, Inuit oder Aborigines töten ein offensichtlich behindertes Kind sofort nach der Geburt, auch das ist unter Ethnologen ein Faktum! Sie töten das Kind aus mehreren Gründen, welche aus ihrer Sicht human gut und richtig sind.

    Ich find Eutanasie sehr übel, bitte nicht falsch verstehen. Gibt da nen Contergan geschädigten Weltberühmten Opernsänger und von Behinderten kann man viel lernen (gerade von den geistig behinderten!). Aber lernen tuen von den Behinderten nicht die, die sich jetzt aufregen, sondern die Eltern, Betreuer oder Pfleger.

    MFg da Bhangla
  9. #9

    Chirurgischer Eingriff

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Mutter meint, es sei zum Wohle ihres Kindes.
    Vorsitzende von Behindertenvereinigungen sehen es als Missachtung der Menschenrechte eines behinderten Menschen. Dürfen Eltern über solch einen Eingriff entscheiden, der medizinisch nicht notwendig ist? Was meinen Sie?
    Der Artikel zum Thema:
    http://www.spiegel.de/wissenschaft/m...510049,00.html
    Aber selbstverstaendlich sollte der Wunsch der Eltern beruecksichtigt werden. Behindertenverbaende haben hier ueberhaupt nichts zu sagen, schon mal gar nicht, weil sie sich keine Vortsellung darueber machen koennen, welche Menstruationsqualen eine junge Frau unter diesen Umstaenden auszuhalten hat. Ausserdem besteht hier eine grosse Gefahr von Tumorbildung. Eine Operation waere im Sinne der "Menschrechte", fuer die sich ja Unbefugte immer gerne einsetzen, voll vertretbar.








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