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Wie kann die Gesellschaft ein würdevolles Sterben ermöglichen?

Zwischen ärztlicher Ethik und selbstbestimmten Leben und Sterben oszilliert eine heikle Debatte um Sterbehilfe. Viele Menschen möchten Vorsorge treffen, am Ende ihres Lebens nicht der Automatik lebenserhaltender Maßnahmen ausgeliefert zu sein, die aus Sicht vieler nur die Qualen verlängern. Wie kann eine Gesellschaft würdevolles Sterben ermöglichen?
  1. #30

    Zitat von Alter Wolf Beitrag anzeigen
    In meiner PV steht unter anderem:
    So eine PV hat in der Praxis oft mehr Nach- als Vorteile.
    Wenn man dem behandelnden Arzt juristisch kommt, dann wird das halt ggf. juristisch geklärt. Und das kann dauern.
    Stellen Sie sich mal vor, die beiden Kinder stehen am möglichen Sterbebett des Vaters, der im Koma liegt, das Klinikpersonal bekommt durch Zufall mit (das Nachbarbett erzählt das der Pflegerin), dass die beiden Kinder sich überwiegend über die anstehende Erbschaft unterhalten oder der Vater bekommt in seiner schlimmsten Stunde nur einmal in 4 Wochen Besuch von den eigenen Kindern und plötzlich zückt eines der beiden Kinder eine PV. Der verantwortliche Arzt wird das ggf. ablehnen. Der lange Weg durch die Instanzen scheint vorgezeichnet.
  2. #31

    Zitat von stirn_runzler Beitrag anzeigen
    Stellen Sie sich mal vor, die beiden Kinder stehen am möglichen Sterbebett des Vaters, der im Koma liegt, ...
    Das sind aus meiner Sicht völlig irrelevante Argumente.
    Wenn ein Mensch klar und deutlich sagt bzw. schreibt, wie mit ihm in dem Moment zu verfahren ist, in dem er sich nicht mehr selbst äußern kann, dann ist es völlig belanglos, ob es eventuell "Nutznießer" gibt, die von seinem Tod profitieren. Dem Verfasser einer PV steht es frei, solche Erwägungen selbst einzubeziehen. Das wäre ja absurd, wenn die Missgunst Dritter gegenüber meinen scheinbar undankbaren Verwandten einen höheren Stellenwert haben soll als mein erklärter Wille.
  3. #32

    Zitat von Jörn Bünning Beitrag anzeigen
    Das ist etwas missverständlich formuliert, denn die PV soll für die Fälle Vorkehrungen treffen, in denen ein Betroffener seinen Behandlungswillen nicht mehr kundtun kann.
    BGB - § 1901a Patientenverfügung

    Zum Zeitpunkt der Abfassung einer Patientenverfügung muss er nicht nur äußerungsfähig, sondern auch rechtsmündig sein. Irgendwann ist es dafür zu spät.

    Das gleiche gilt für die Vorsorgevollmacht. Tritt der Fall ein, dass der Betreffende aufgrund eines eingeschränkten Gesundheitszustands nicht mehr in der Lage ist, seine Rechte selbst zu vertreten, wird ihm bei fehlender Vollmacht von Amts wegen ein kostenpflichtiger Betreuer zur Seite gestellt, der diese Aufgaben, u.a. auch die Entscheidungen über seine Weiterbehandlungen übernimmt. Familienangehörige sind nicht automatisch die Betreuer!
    Ein Fall aus dem Leben: Jemand hat alles gemacht, PV und Verfügung, Ärzte wollen abschalten und der Sohn sagt, selbst wenn mein Vater nur eine 2% Überlebenschance hat, ich bin gegen eine Abschaltung. Der Vater stirbt nach knappen 6 Monaten, der Vater war Privatpatient und so erfahren die Hinterbliebenen auch die Kosten. Das waren fast 460.000€ die auch von der KV bezahlt wurden.

    Nun ein paar theoretische Fragen, hätte die Versicherung nicht bezahlt, wäre das Eigenheim und das Erbe weg gewesen. Hätte das einen Einfluss auf die handelnden Personen gehabt und war es human, den Vater aus finanziellen Gründen ein halbes Jahr leiden, oder nicht leiden zu lassen.

    Oder, ist das ein Schicksal, welches jeden trifft, der z.B. H4 bezieht und weder eine Privat Versicherung hat, noch ein Haus, welches er in die Waagschale werfen kann UND was geschieht, wenn die Mutter, ein Jahr später in die selbe Situation kommt?

    MfG. Rainer
  4. #33

    Zitat von Alter Wolf Beitrag anzeigen
    Das sind aus meiner Sicht völlig irrelevante Argumente.
    In der Praxis sind das ganz entscheidende Argumente. Ob Sie das verleugnen wollen oder nicht. Träumen Sie weiter mit Ihrem schönen Dokument unter dem Kopfkissen. Papier ist geduldig.
  5. #34

    Zitat von annemarie5 Beitrag anzeigen
    Das liest sich aber, als ob Sie 16 Jahre alt wären. Haben Sie noch ncihts davon gehört, dass große Gesellschaftsschichten überhaupt kein Geld für eine PV - abgeschlossen vor einem Notar und bei der Notariatskommer auch hinterlegt, haben ?
    ....
    Eine PV kann formfrei abgefasst werden und nichts und niemand zwingt Sie dazu, diese bei der Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister eintragen zu lassen. Sie können dies tun, müssen es aber nicht. An der Rechtsgültigkeit der PV ändert das überhaupt nichts. Also: ausgerechnet Kostengründe für das Nicht-Abfassen einer PV anzuführen, ist nun wirklich daneben.
    Geändert von ( um Uhr)
    Rock'n'Roll ist, wenn man's TROTZDEM macht.
  6. #35

    Das muss aber nicht so bleiben

    Zitat von stirn_runzler Beitrag anzeigen
    In der Praxis sind das ganz entscheidende Argumente. Ob Sie das verleugnen wollen oder nicht. Träumen Sie weiter mit Ihrem schönen Dokument unter dem Kopfkissen. Papier ist geduldig.
    Wenn ich das Thema richtig verstanden habe, geht es darum, zu erörtern, welche Missstände die derzeitige Situation beinhaltet und welche Veränderungen wir uns wünschen würden.
    Und da bleibe ich ganz entschieden bei meiner Auffassung: Wirtschaftliche Erwägungen dürfen durchaus angestellt und in die Entscheidung einbezogen werden, aber nur von dem, der sich in seiner PV oder auf eine beliebige andere Weise für ein beschleunigtes Dahinscheiden entscheidet.
    Wirtschaftliche Interessen Dritter - egal ob sie "Nutznießer" oder "Geschädigte" sind - haben dabei keinerlei Berücksichtigung zu erfahren!
    So viel Ethik muss sich eine wohlhabende Gesellschaft wie unsere leisten.
    Und zu einer ethisch-korrekten Verhaltensweise gehört eben auch das bedingungslose Akzeptieren eines Sterbewunsches und nicht die lapidare Feststellung, dass Papier geduldig ist.
  7. #36

    späte Antwort

    Zitat von Rainer Helmbrecht Beitrag anzeigen
    Ein Fall aus dem Leben: Jemand hat alles gemacht, PV und Verfügung, Ärzte wollen abschalten und der Sohn sagt, selbst wenn mein Vater nur eine 2% Überlebenschance hat, ich bin gegen eine Abschaltung. Der Vater stirbt nach knappen 6 Monaten, der Vater war Privatpatient und so erfahren die Hinterbliebenen auch die Kosten. Das waren fast 460.000€ die auch von der KV bezahlt wurden.
    (Sorry, hatte nach einer längeren Stille hier nicht mehr reingeschaut.)

    Ein "Fall aus dem Leben" schreibst Du?
    Denn einiges scheint seltsam:
    1. Wenn jemand eine PV verfasst hat, die den Ärzten vorliegt, dann spielt es keine Rolle mehr, was der Sohn sagt. Was der Sohn will, spielt nie eine Rolle; er hat lediglich etwas beizutragen, wenn es in Ermangelung einer PV darum geht, den mutmaßlichen Willen des Vaters zu ergründen.

    2. Voraussetzung für jede ärztliche Maßnahme ist eine medizinische Indikation, d.h. eine begründete Aussicht auf Heilung, Lebensverlängerung, Rehabilitation oder Erhaltung der Lebensqualität. Ist diese Voraussetzung nach Ansicht der Ärzte nicht gegeben, erübrigt sich jede weitere Maßnahme.
    Deutsches Ärzteblatt: Patientenverfgungsgesetz: Umsetzung in der klinischen Praxis (02.10.2009)

    Zitat von Rainer Helmbrecht Beitrag anzeigen
    Nun ein paar theoretische Fragen, hätte die Versicherung nicht bezahlt, wäre das Eigenheim und das Erbe weg gewesen. Hätte das einen Einfluss auf die handelnden Personen gehabt und war es human, den Vater aus finanziellen Gründen ein halbes Jahr leiden, oder nicht leiden zu lassen.
    Die Frage, welche Personen bei ihren Entscheidungen von welchen Motiven geleitet werden, ist vollkommen irrelevant. Entscheidend ist der Wille des Betroffenen ungeachtet seiner Motive.
    A. Der beste Weg zur Willensbekundung: Der Patient ist in der Lage, aktuell seinen Willen zu artikulieren.
    B. Alternative: Er hat seinen Willen in einer PV bekundet.
    C. Noch schlechtere Alternative: Angehörige, Ärzte und Betreuer versuchen, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ergründen.

    Zitat von Rainer Helmbrecht Beitrag anzeigen
    Oder, ist das ein Schicksal, welches jeden trifft, der z.B. H4 bezieht und weder eine Privat Versicherung hat, noch ein Haus, welches er in die Waagschale werfen kann UND was geschieht, wenn die Mutter, ein Jahr später in die selbe Situation kommt?

    MfG. Rainer
    Auch wenn ich der Ansicht bin, dass wir im Bereich der Krankenversorgung längst ein 2-Klassensystem haben, sehe ich dies für ein würdevolles Sterben nicht im Vordergrund.
  8. #37

    Was ist das eigentlich, würdevolles Sterben?

    Wissen wir wie es sich anfühlt zu sterben?

    Fühlt sich das Sterben anders an, wenn wir einen Blumenstrauß neben dem Sterbebett stehen haben oder unseren Sohn, unseren Partner?

    Ist es ein würdevoller Tod, wenn ein junges Mädchen durch einen plötzlichen Unfall aus dem Leben gerissen wird?

    Sind es nicht eher wir Zurückgebliebenen, die ein bestimmtes Drumherum wünschen?

    Diese letzten Augenblicke sind wir allein und werden es immer bleiben. Die Art der Verpackung wird daran nichts ändern.
  9. #38

    Zitat von Jörn Bünning Beitrag anzeigen
    ........
    Auch wenn ich der Ansicht bin, dass wir im Bereich der Krankenversorgung längst ein 2-Klassensystem haben, sehe ich dies für ein würdevolles Sterben nicht im Vordergrund.
    Hallo Jörn,

    ich denke, dass bei Deinem Schlusssatz das Wort "noch" nicht im Vordergrund fehlt. Wie ich gelesen habe, werden in England verschiedene Operationen und Behandlungen altersabhängig gewährt.

    Vielleicht wird das Sterben auch noch eine Igelleistung.

    MfG. Rainer
  10. #39

    Zitat von stirn_runzler Beitrag anzeigen
    Diese letzten Augenblicke sind wir allein und werden es immer bleiben. Die Art der Verpackung wird daran nichts ändern.
    Es ist immerhin beruhigend zu wissen, dass ich für mich die Art der Verpackung selbst wählen kann und sie nicht von Unbeteiligten aufgezwungen bekomme.








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