Wie kann die Gesellschaft ein würdevolles Sterben ermöglichen?

Zwischen ärztlicher Ethik und selbstbestimmten Leben und Sterben oszilliert eine heikle Debatte um Sterbehilfe. Viele Menschen möchten Vorsorge treffen, am Ende ihres Lebens nicht der Automatik lebenserhaltender Maßnahmen ausgeliefert zu sein, die aus Sicht vieler nur die Qualen verlängern. Wie kann eine Gesellschaft würdevolles Sterben ermöglichen?
  1. #10

    Aktive Sterbehilfe muss endlich legal werden. Jemanden über Wochen verhungern zu lassen, ist qualvoll für den Sterbenden und seine Angehörigen.
  2. #11

    Untersuchungen zur PV-Verbreitung

    Zitat von chevy57 Beitrag anzeigen
    Jörn, die Zahlen sehen heute anders aus, jede Wette. Immerhin hat es ja bis 2009 gedauert, bis die politisch Verantwortlichen das bereits 2003 ergangene Leitsatzurteil des BGH in Gesetzestext umwandelten.
    In meinem persönlichen Umfeld gibt es mittlerweile jedenfalls deutlich mehr Menschen die eine PV haben, als solche ohne.

    Und viel mehr als eine PV zu verfassen können wir ja nun auch nicht tun. Außer natürlich, man machte der Sache irgendwann selbst ein Ende.
    Ja, stimmt, sie sehen anders aus, aber nicht wesentlich.

    Der Anteil 5% Personen mit einer PV wurde aus einer Untersuchung aus dem Jahre 1999 zitiert, nach der dieser Anteil im Jahre 2005 bereits auf 14% angestiegen war: siehe Seite 3 http://www.hospize.de/docs/stellungnahmen/32.pdf

    und http://www.diw.de/documents/publikat...diw_sp0071.pdf

    Allerdings werden von anderen Untersuchungen auch andere Zahlen genannt: hier z.B. 2.5% in 2002 :http://www.stephan-sahm.de/studie_04.pdf

    Wie dem auch sei, nur über 20% reichen selbst die optimistischen Schätzungen nicht hinaus. Bis die Hälfte der Bevölkerung in D eine PV erstellt hat, wird es wohl noch etwas brauchen.

    Die PV ist im Rahmen einer Sterbehilfe eine wichtige Komponente. Die Betreuungsverfügung zählt ebenfalls dazu, wenn sie gern auf einen amtlichen Vormund verzichten möchten. Bei rechtsmündigen, ansprechbaren Patienten gilt außerdem, dass für jeden medizinischen Eingriff, z.B. dem Legen einer Magensonde die schriftliche Zustimmung des Betreffenden erforderlich ist.
  3. #12

    genau so

    Zitat von keinhandy Beitrag anzeigen
    Aktive Sterbehilfe muss endlich legal werden. Jemanden über Wochen verhungern zu lassen, ist qualvoll für den Sterbenden und seine Angehörigen.
    sehen das alle unmitttelbar Betroffenen. Über dieses Thema sollten im Grunde nur mit dem Thema konfrontierte Menschen diskutieren, denn sie kennen die Fakten.
  4. #13

    [QUOTE=Jörn Bünning;10270474....

    Die PV ist im Rahmen einer Sterbehilfe eine wichtige Komponente. Die Betreuungsverfügung zählt ebenfalls dazu, wenn sie gern auf einen amtlichen Vormund verzichten möchten. Bei rechtsmündigen, ansprechbaren Patienten gilt außerdem, dass für jeden medizinischen Eingriff, z.B. dem Legen einer Magensonde die schriftliche Zustimmung des Betreffenden erforderlich ist.[/QUOTE]

    Galt diese Bestimmung vor 15 Jahren auch schon?

    Die Legung einer Magensonde gehörte vorher NICHT zu lebensverlängernden, medizinischen Maßnahmen?

    In meiner Aufgabe als Pflegerin und Betreuerin mußte ich einmal erleben, wie eine alte Frau mit Magen CA ein PEG erhalten sollte, weil wirklich die Tochter dieses langsame Verhungern im Altenheim nicht mitansehen konnte.

    ...
  5. #14

    Medizinrecht

    Zitat von mr.feelgood Beitrag anzeigen
    Galt diese Bestimmung vor 15 Jahren auch schon?

    Die Legung einer Magensonde gehörte vorher NICHT zu lebensverlängernden, medizinischen Maßnahmen?

    In meiner Aufgabe als Pflegerin und Betreuerin mußte ich einmal erleben, wie eine alte Frau mit Magen CA ein PEG erhalten sollte, weil wirklich die Tochter dieses langsame Verhungern im Altenheim nicht mitansehen konnte.

    ...
    Die für einen Eingriff erforderliche Einwilligung ist im Medizinrecht verankert. Das galt auch schon vor 15 Jahren. Ohne die Zustimmung des Betroffenen erfüllt jeder Eingriff in seinen Körper den Straftatbestand der Körperverletzung.

    Medizinrecht: Arzthaftungsrecht: Die hypothetische Einwilligung und der Entscheidungskonflikt : Medizinrecht online
    Zitat:
    Jeder ärztliche Eingriff bedarf der vorherigen Einwilligung des Patienten. Die Einwilligung ist nur dann wirksam und schließt die Rechtswidrigkeit des körperlichen Eingriffs aus, wenn der Patient das Wesen, die Bedeutung und die Tragweite in seinen Grundzügen erkannt hat. Dies setzt eine diagnostisch abgesicherte Aufklärung durch den Arzt voraus, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen muss (ständige Rechtsprechung des BGHs seit dem 02.12.1980 – VI ZR 175/78, NJW 1981, Seite 633´). Die Aufklärung muss dabei im Großen und Ganzen die bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben.
  6. #15

    Zitat von Jörn Bünning Beitrag anzeigen
    Die für einen Eingriff erforderliche Einwilligung ist im Medizinrecht verankert. Das galt auch schon vor 15 Jahren. Ohne die Zustimmung des Betroffenen erfüllt jeder Eingriff in seinen Körper den Straftatbestand der Körperverletzung. .....
    Oh, Jörn! deine links sind sehr spannend.

    Entschuldigen muss ich mich auch, denn ich habe vergessen zu erwähnen, die besagte Dame mit Magen CA hatte lange zuvor ihr PATIENTENTESTAMENTangelegt.
    Aus den bisherigen Aussagen dieses Threads entnehme ich, sie muss die Tochter zur Entscheidungsträgerin gekürt haben, so daß gegen ihre Verfügung dennoch ein PEG angelegt werden sollte.

    ...

    Es kam nicht dazu,- sie verstarb 3 Tage nach einer ärztlichen Begutachtung dafür. der Mediziner verweigerte sich.
  7. #16

    Wie kann die Gesellschaft ein würdevolles Sterben ermöglichen ?

    Zitat von Jörn Bünning Beitrag anzeigen
    Wie kann eine Gesellschaft würdevolles Sterben ermöglichen?
    Auf die gleiche Weise, wie sie würdevolles Leben ermöglichen könnte: indem sie die dazu notwendigen Bedingungen schafft. Allerdings stellt sich zunächst die Frage, was zu einem würdevollen Sterben unbedingt erforderlich ist. Bisweilen reduziert .....
    Alles, was dazu zu sagen ist , haben Sie gesagt.
    Wir haben mit einem Notar unsere Sterbevorsorge angefertigt und die Durchschrift ist bei der Notariatskammer hinterlegt und - wo wir auch sein mögen - in ganz Europa sind die Ärzte im Krankenhaus gehalten , unsere Verfügung bei der Notariatskammer abzufordern.

    Vor einer Woche ist mein Cousin in Costa Rica verstorben, einen Tag vorher haben wir noch miteinander telefoniert - kurz und schnell kam
    der Tod - und , wenn ich auch richtig traurig bin, so wäre ich viel trauriger dran, wenn er sich hätte quälen müssen - womöglich im Krankenhaus der Einnahmen wegen - am Leben erhalten.
  8. #17

    Was soll das?

    Zitat von saarländerin1 Beitrag anzeigen
    sehen das alle unmitttelbar Betroffenen. Über dieses Thema sollten im Grunde nur mit dem Thema konfrontierte Menschen diskutieren, denn sie kennen die Fakten.
    Die "unmittelbar Betroffenen" sind die Sterbenden. Die werden hier auch nicht mehr mitdiskutieren. Warum versuchen Sie hier über "Betroffenheit" eine Teilnehmerauslese?

    Und welches sind die "Fakten", deren Kenntnis zur Teilnahme qualifiziert?
  9. #18

    Zitat von Jörn Bünning Beitrag anzeigen
    ....
    Die PV ist im Rahmen einer Sterbehilfe eine wichtige Komponente. Die Betreuungsverfügung zählt ebenfalls dazu, wenn sie gern auf einen amtlichen Vormund verzichten möchten. Bei rechtsmündigen, ansprechbaren Patienten gilt außerdem, dass für jeden medizinischen Eingriff, z.B. dem Legen einer Magensonde die schriftliche Zustimmung des Betreffenden erforderlich ist.
    So ist es. Man kann eigentlich auch nicht mehr tun, als immer wieder darauf hinzuweisen, wie wichtig diese Dokumente sind, wenn man am Ende des Lebensweges nicht der Fremdbestimmung anheimfallen will.

    EIN Problem sehe ich persönlich in der zunehmenden Individualisierung und Vereinzelung der Menschen. Denn irgendjemanden muss man ja nun mit der Durchsetzung der eigenen Interesses beauftragen, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Wer niemanden hat, keinen Partner, Eltern, Geschwister u.ä., der ist in Schwierigkeiten.

    Was nun "die Gesellschaft" tun kann, um ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen, ist noch ein anderer Punkt. Zunächstmal Ent-Tabuisierung dieses Themas, würde ich sagen. Den Tod anerkennen als etwas Normales, Zwangsläufiges. Mehr Unterstützung der Hospize und palliativmedizinischen Einrichtungen wäre auch nicht schlecht, denke ich mal....
  10. #19

    Wie und wo wir uns zum Sterben legen können, hängt nicht zuletzt von unseren psychischen Prägungen ab. Richtig: „Gutes“ Sterben ist vorbereitetes und professionell begleitetes Sterben. Das jedoch setzt die Fähigkeit voraus, das bevorstehende Ende nicht auszublenden und sich anderen anvertrauen zu können. Das ist aber längst nicht allen gegeben. Wer den nahenden Tod verleugnen muss, kann nicht in ein Hospiz ziehen, will oft nicht einmal palliative Hilfe in Anspruch nehmen. Die Angehörigen bleiben dann zurück mit dem Gefühl versagt zu haben. Sie sollten wissen, dass die psychische Struktur Todkranker entscheidend dafür ist, ob gute Rahmenbedingungen geschaffen werden konnten.
    Barbara Dobrick,
    Autorin des Buches „Vom Lieben und Sterben.
    Konflikte, Nöte und Hoffnungen Angehöriger“