Der Fahrradverkehr nimmt zu, damit auch die Gefahren für Radler auf den Straßen. Helme können vor Verletzungen bewahren, doch nicht wenige Radfahrer können oder wollen sich mit der Kopfbedeckung anfreunden. Soll es eine gesetzliche Helmpflicht für Radler geben?
Wenn ich keinen Helm trage gefährde ich niemanden ... deswegen ist es meine eigene Entscheidung ob ich einen Helm trage oder nicht. Punkt aus ENDE!
Wenn die Verkehrsregeln im Verbund mit der Polizei den Menschen mehr und mehr die Verantwortung abnehmen, dann kommt den Verkehrsteilnehmern das Denken am Ende komplett abhanden und die Unfälle werden durch die erzwungene Dummheit weiterhin mehr und mehr.
So ist das mit den Helmen, den Lampen und den Ampeln ...
Ich hab zum Beispiel Freundinnen, die tragen keinen Helm weil es nicht "gut" aussieht. Wär das Helmtragen Pflicht würden alle gleich aussehen und es wär vielleicht weniger ein Problem. Natürlich ist es aber eigentlich jedem selber überlassen.
Bitte nur Vorschriften wenn man ANDERE schädigen würde (z.B. Tempolimits in Spielstraßen) aber nicht zur EIGENrisikominimierung. Hier müssen wir autonom entscheiden dürfen sonst verkommen wir zum Bevormundungsstaat.
Kurzum, keine Bekleidungsvorschriften für muskelbetriebene Fahrzeuge, die von vielen Menschen in Geschwindigkeiten genutzt werden, die ein Mensch auch im Lauf erreichen kann.
Ach, und ehe das "aber was ist beim Umfallen im Stand?"-Argument kommt: Gilt nicht! Ich bin fast zwei Meter groß - größer als eine kleine Frau auf dem Rad - also wäre ich gefärdeter als diese im Gehen.
Aber NIEMALS werde ich einen Geh- oder Laufhelm tragen. Wenn solche Gesetze kommen wird es Zeit für Widerstand mit allen Mitteln ... eigentlich aber schon wenn Styropordeckelproduzenten und autofahrende Lobbyisten dem Radfahren die Unkompliziertheit mit Helmpflicht, Erste-Hilfe-Kasten-Pflicht, Schutzkleidungspflicht oder Dynamo-statt-Batterielampenpflicht - und was man sich sonst noch ausdenken kann - vergällen wollen.
Als Kind bin ich einmal bei einer Ampel über eine Kühlerhaube geflogen, weil der rechtsabbiegende Autofahrer mich wohl nicht gesehen hat.
Als Radfahrer bin ich nicht ein einziges Mal gestürzt in 45 Jahren!
Wenn ich mich schwindelig oder unsicher fühle, lasse ich das Geschoss namens Rennrad eben stehen....
Natürlich nicht.
Genauso wenig, wie es eine Helmpflicht für Motorradfahrer oder eine Anschnallpflicht für Autofahrer geben sollte.
Der Grund ist immer der Gleiche: der selbstinduzierende Beweis: wer die Frage, ob sein eigener Kopf etwas schützenswertes enthält, mit 'Nein' beantwortet, hat die Richtigkeit dieser Aussage damit hinreichend belegt.
"Radler" ist ein Mischgetränk ! Falls Sie Radfahrer meinen, so sollten diese a) mit Helm fahren b) weiter denken als ein Schwein macht und c) im Ernstfall besser nicht draufhalten.
Als Autofahrer nehme ich laufend Rücksicht auf diese Auslieferungsfahrer, die wie die Kranken fahren müssen um ihre 5 Euro Lohn einzufahren - das gilt für alle heutigen Auslieferungsfahrer - nur , hat der Radfaher die schwächste Position und sollte das nicht vergessen, der eigenen Gesundheit wegen und häufig werden andere Verkehrsteilnehmer genötigt, die flegelhaften Radfahrer ,die trotz Fahrradspur auf der einspurigen Durchgangsstraße nebeneinander fahren nicht anzufahren bzw. in den Gegenverkehr zu kommen. Grundsätzlich fahren diese auch rücksichtlos auf den Gehwegen und junge Mütter mit Kinderwagen werden massiv behindert. Nach 60 Lebensjahren habe ich endlich -das 1. Mal im Leben- eine Streife gesehen, die sehr gute Einnahmen hatten.
Die normalen ,guten Radfahrer werden in ihrem Ruf durch die kriminellen Radfahrer beschädigt. In unserer Familie gibt es mehrere Radfahrer die im Zusammenschluß mit anderen gut 1000 km fahren (mit Übernachtung) die sind nciht vergleichbar mit dem Pöbel in Berlin. Und da diese sich gestärkt fühlen (vom Radfahrerverband) fahren sie rücksichtslos und die Toten unter den Radfahrern haben sich erhöht .Meistenstrifft es auch noch die Falschen. Wenn Radfahrer mit Radfahrer zusammenstößt habe ich überhaupt kein Verständnis. Auch nicht, wenn LKW mit Hänger oder Busse rechts abbiegen wollen und der Radfahrer als Dumpfbacke auf seinem Vorfahrtsrecht besteht mit anschließender Fahrt im schwarzen Auto. LKW und Busse habe tote Winkel und können sich nicht - wie PKW - umdrehen oder den Rückspiegel benutzen. Und da Radfahrer im Ernstfall 2. Sieger wären, können auch diese Spezialisten mal Rücksicht lernen. Das ist gesundheitsfördernd! Die politische Idiologie des Berliner Senats schlägt auch hier dem Fass den Boden aus.
Wollen sie jetzt ein Fleißkärtchen dafür haben, dass sie sich an das Gesetz halten?
Ah, das Gesetz des Schulhofs: der "Schwächere" muss damit leben, vom "Stärkeren" nach Herzenslust vermöbelt zu werden. Da ist bei ihrer Sozialisation aber einiges schief gegangen, was? Dann hoffen sie mal, dass der nächste LKW-Fahrer, der sich von ihnen genervt fühlt, nicht genauso denkt.
Die Sorgfaltspflicht liegt beim Überholenden.
Wenn sie übrigens bei einem Überholmanöver auf einer einspurigen Straße nicht in den Gegenverkehr kommen, haben sie den Sicherheitsabstand unterschritten. Denn ein Radfahrer benötigt gesetzlich ~2,5m (0,8m Abstand des Radlers zum Gehweg lt.BGH-Urteil + 0,7m Lenkerbreite + 1,0m Abstand des Überholenden) Fahrbahnbreite, und wenn sie die einhalten, sind sie zwangsläufig in der Gegenfahrbahn.
Ach ja: wenn die Bedingungen für ein Überholmanöver nicht gegeben sind, ergibt sich daraus nicht, dass man sie dann erzwingen oder unterlaufen darf - man darf dann nur nicht überholen.
Schönes Totschlagargument. Wenn sie jetzt noch "gefährden Arbeitsplätze" und die Nazikeule mit einbauen, haben sie alle deutschen Überargumente beisammen.
Donnerwetter! Was ist denn ein "krimineller" Radfahrer? Jemand, der nach einem Banküberfall mit dem Velo flieht?
Zugegeben: es ist nicht wirklich clever, es darauf anzulegen. Dennoch hat in einem solchen Fall der LKW-Fahrer Schuld und zwar ganz alleine. Die Tatsache, dass ein sich ordnungsgemäß verhaltender Verkehrsteilnehmer sich gegenüber einem Verstoß nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen konnte, impliziert nicht seine Schuld. Aber dass sie das bei ihrer Rechtsauffassung nicht begreifen, ist mir klar.
Haben sie nicht. Wenn man die (gesetzlich vorgeschriebene) Galerie von Außenspiegeln auf der Beifahrerseite nicht nur hat sondern auch benutzt, gibt es keinen "toten Winkel". Dieser ist ein hartnäckiges Märchen, der heute nur noch die Funktion einer Dauerentschuldigung für unachtsames Verhalten wahrnimmt.
Ja, der Automobilist beharrt immer noch auf seinem "Freie Fahrt für freie Bürger!"-Gehabe, gepaart mit einer schönen verkehrsdarwinistischen Engstirnigkeit. Aber die Realität ist nunmal, dass in Städten und Ballungsgebieten der Radverkehr ordentlich steigt, und das darf nicht nur, das muss Folgen haben.