Das Verfassungsgericht hat die Rechte unverheirateter Väter beim Sorgerecht gestärkt - die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verspricht rasche Besserung: An einer Reform werde schon gearbeitet.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...709894,00.html
Ja das ist notwendig, damit die Mutter sich zuerst an Ihrem Kind und dann an Ihrem eigenen Wohl orientiert!
Warum soll das Kind gezwungen mitzugehen, obwohl es eventuell vielleicht ja gar nicht Freunde, Schule etc aufgeben möchte?
Danke.Zitat von ProPolizei
Sie bestimmen aber den Aufenthaltsort eben nicht nur für sich alleine, sondern auch für das Kind mit. Ohne Kind hätten sie das Problem nicht.Zitat von Petra Raab
Und ein Kind bedeutet nunmal eben auch eine Einschränkung in der Freiheit gegebenenfalls und eben damit auch in der Wahl 'nur' wegen einer neuen Liebe mal eben den Wohnort samt Kind zu wechseln.
Ehrlichkeit und sowie beide Elternteile sind wichtig für das Kind.Zitat von Petra Raab
Aber davon ab, wenn man wegen einer neuen Liebe umziehen möchte, sollte man eben auch überlegen, ob das tatsächlich das Richtige für das Kind ist, es von seinem Vater, Freunden etc zu trennen nur für das eigene Glück.
(Nein, das Argument, wenn die Mutter glücklich ist, ist auch das Kind glücklich, lasse ich nicht gelten.)
Jeder der in diesen Familienrechtsfragen in Deutschland Kontakt mit der Justiz hat weiss, dass Willkür, Ungleichheit und Grundrechtsverstöße die Instrumente sind, mit denen Familiengerichte agieren. Daraus resultiert ein weiteres Tabu: Wieviele Kinder die alleine bei ihrer Mutter leben müssen sind psychisch auffällig? Signifikant grauenvoll viele. Das alles sind die Folgen einer völlig falsch verstandenen Emanzipation, die dieses Land in eine intelektuelle Starre versetzt haben.
Ein Skandal ist dieses Urteil, weil bereits vor einem Jahr der EU GH die deutsche Rechtspraxis untersagt hat. Aber das ist Deutschland: Großmacht für die ganze Welt, da lassen wir uns doch von der EU nichts sagen. Und so schotten wir unser rechtes Rechtssystem ab und damit das Volk nicht so viel klagen kann, wird die Prozesskostenhilfe mal eben (fast) abgeschafft.
Achja, die Kinder? Jedes Kind, dass dieser Maschine aus Richtern, Gutachtern, Psychologen, Verfahrenspflegern, Beiständern ausgesetzt ist, wird nur in den seltensten Fällen nach seinen eigenen Bedürfnissen leben und es wird sein Leben lang davon geprägt sein.
Eltern müssen wissen, dass der Weg zu einem Deutschen Gericht für ihre Kinder die größte Katastrophe ist, denn neben der Trennungssituation wird das Gerichtsverfahren die Eltern weiter entfremden. Völlig unverständlich vor den offensichtlichen Mängeln des Systems ist die ständige Selbstbehudelung von Richtern, Jugendamtsmitarbeitern usw usw was sie für tolle Arbeit leisten. Hier fehlt jede Erkenntnis.
Im nachhinein lässt sich dann an den Problemen dieser Menschen viel Geld verdienen, indem man sie therapiert, analysiert und und und... Denn eines werden sie nicht gelernt haben in der Welt iherer Eltern: Friedvolles Leben.
Nun ja, ich glaube nicht, dass 240,- Euro die Erziehung und den Unterhalt eines Kindes ausmachen, aber das ist ein anderes Thema. Es gibt im übrigen auch Frauen, die arbeiten, und auch das Kind unterhalten. Ich brauche ihnen ja wohl nicht vorrechnen, was ein Kind im Monat kostet, besonders, wenn man Vollzeit
Ganz ehrlich, wir können auch ohne den Unterhalt für meine Tochter gut leben.
Mir ist schon klar, dass eine 50/50 Beteiligung in den meisten Fällen nicht machbar ist. Aber bei den meisten Diskussionen hier im Forum erweckt es den Eindruck, als wenn alle Mütter böse sind und den Vätern die Kinder entziehen.
Es gibt mit Sicherheit viele solcher Fälle, dass möchte ich gar nicht bestreiten und beschönigen.
Aber ich verstehe auch die Frauen hier, die sich Tag für Tag durch den Alltag mit ihren Kindern kämpfen und einfach Angst haben, dass ihnen ihr Leben noch schwerer gemacht wird.
Ich erwarte keine 50%ige Betreuung, aber etwas Einsatz wäre doch schön, besonders für das Kind. Das kann man mit Unterhalt nicht ausgleichen.
Hört sich erstmal gut an, gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Hier muß aber auch ergänzend hinzugefügt werden, daß diese Länder ein gutausgebautes Netz an Kinderbetreuungseinrichtungen haben. Da kommen die Eltern erst gar nicht in die Gefahr, daß die Aufzucht des Nachwuchses zu gravierenden Problemen im Beruf (Wiedereinstieg nach Entbindung, im Falle der Erkrankung des Kindes) kommt. Und ebendiese fehlende Betreuung forciert in Deutschland doch das Problem, daß verhältnismäßig viele Mütter teilweise lange aussteigen, für einige Zeit überproportionaler Bezugselternteil fürs Kind sind, und somit von Anfang an ein Ungleichgewicht "Mama = Erziehung, Papa = Geldbringer" herrscht. Da sollte man ansetzen. Dann klappts auch später mit 50:50.
was wir brauchen ist ein Rechtssprechung wie in Frankreich oder Belgien.
1. habe beide Eltern egeal ob verheiratet oder nicht das Sorgerecht für die Kinder
2. wird bei der Kindeserzeihung dann von einem 50 / 50 Modell ausgegangen.
Beide haben das Kind gewollt also müssen auch beide zu gleichen Teilen für die Erziehung/Unterhalt aufkommen. Wer dem nicht nachkommt muss Unterhalt zahlen, an den jeweils anderen.
Wie sieht es aber in Frankreich / Belgien bei ungeplanten Schwangerschaften in Affären etc. aus, wenn der Kindsvater das Weite sucht, ein unbekannter Urlaubsflirt ist? Greift diese Regelung dann auch? Und wie sind bürokratische Hindernisse in Punkto ärztliche Behandlung / Schulbesuch dort geregelt?
Würd mich mal interessieren.