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Grundsatzurteil zu Unverheirateten: Regierung will Sorgerecht neu regeln

Das Verfassungsgericht hat die Rechte unverheirateter Väter beim Sorgerecht gestärkt - die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verspricht rasche Besserung: An einer Reform werde schon gearbeitet.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...709894,00.html
  1. #510

    Ah ja!

    Zitat von Petra Raab Beitrag anzeigen
    Das ist Religion vom Allerfeinsten, würde aber
    den Rahmen dieses Threads sprengen.
    Ich habe mich in der Tat oft gefragt ... Aber mit Religion kann man ja bekanntlich alles entschuldigen, was man nicht erklären kann.

    Allmählich wird´s aber wirklich etwas skurril hier!
  2. #511

    Zitat von zufinden Beitrag anzeigen
    Dazu ein O-Ton der familienpolitischen Sprecherin der CDU/CSU Dorothee Baer (stellvertretende Generalsekretaerin der CSU):

    "Wir wollen keine hohen Hürden für die Väter, aber wir schlagen dennoch vor, das Sorgerecht zunächst bei der Mutter zu belassen. Wenn der Vater eine gemeinsame Sorge wünscht und die Mutter damit nicht einverstanden ist, soll er die Möglichkeit erhalten, diese beim Familiengericht zu beantragen."
    ...das ist genau das, was der EGMR und das BVerfG als menschenrechtsverletzend definiert hat!

    Man fuehlt sich an alte Zeiten in der DDR oder sogar noch frueher erinnert: Menschenrechte sind das Eine, wir koennen auch gut darueber reden, aber wenn es gegen meine eigene Ueberzeugung geht, dann gehoert das Menschenrecht verboten!!!
    Wunderbar wie Sie dieses überhebliche Gebrabbel der Baer böse persifliert haben. Glücklicherweise verrät Sie mit solch dummen und menschen(männer)verachtenden Sprüchen ihre Gesinnung.

    sagnix
  3. #512

    Zitat von Petra Raab Beitrag anzeigen
    Sie meinen also, dass ein 10 jähriges Kind über die
    Mutter bestimmen darf, wo sie hinziehen darf und wo
    nicht und nicht umgekehrt?
    Ja das ist notwendig, damit die Mutter sich zuerst an Ihrem Kind und dann an Ihrem eigenen Wohl orientiert!
    Warum soll das Kind gezwungen mitzugehen, obwohl es eventuell vielleicht ja gar nicht Freunde, Schule etc aufgeben möchte?

    Zitat von ProPolizei
    Wieso sehen Sie eigentlich immer die Frau als die Unterdrückte an?
    Wieso gestehen sie einem 10jährigen Kind nicht das Recht zu, auch entscheiden zu dürfen, wann es seine Schule, Freunde, Hobbies, etc. aufgeben muss?
    Danke.

    Zitat von Petra Raab
    Sie wollten eben nicht hören, dass eine Anzeige vor Gericht,
    nur weil man seinen Aufenthaltsort selber bestimmen will,
    eben schon demütigend ist.
    Sie bestimmen aber den Aufenthaltsort eben nicht nur für sich alleine, sondern auch für das Kind mit. Ohne Kind hätten sie das Problem nicht.
    Und ein Kind bedeutet nunmal eben auch eine Einschränkung in der Freiheit gegebenenfalls und eben damit auch in der Wahl 'nur' wegen einer neuen Liebe mal eben den Wohnort samt Kind zu wechseln.

    Zitat von Petra Raab
    Das einzige Wichtige für ein Kind ist Ehrlichkeit.

    Je mehr sich die Eltern streiten, je mehr erkennt das
    Kind, dass es nicht aus Liebe entstanden ist.
    Dadurch wird ihm sein eigenes Ego eher bewusst und es
    kann sich leichter von dieser "Friede, Freude, Eierkuchenfamilie" trennen.
    Ehrlichkeit und sowie beide Elternteile sind wichtig für das Kind.

    Aber davon ab, wenn man wegen einer neuen Liebe umziehen möchte, sollte man eben auch überlegen, ob das tatsächlich das Richtige für das Kind ist, es von seinem Vater, Freunden etc zu trennen nur für das eigene Glück.
    (Nein, das Argument, wenn die Mutter glücklich ist, ist auch das Kind glücklich, lasse ich nicht gelten.)
  4. #513

    Zitat von Petra Raab Beitrag anzeigen
    Ein Alleinerziehender ist Gebender und nicht Nehmender.
    Wenn er sich und das Kind alimentieren lässt, dem anderen aber ein Recht an der Erziehung verweigert, dann ist er nur Nehmender.
    Er nimmt dem Kind einen Elternteil, dem anderen die Hoffnung, das eigene Kind zu erziehen und dazu noch sein Geld.
  5. #514

    Zitat von DesTeufelsAnwalt Beitrag anzeigen
    Ihre Einstellung ist demütigend für all die Männer, die sich gerne einbringen möchten.
    Wenn das Verhalten nicht demütigend für die Frau ist,
    dann werden alle Männer freiwillig dafür sein, dass
    die Frau dann das gleiche Recht bei ihnen besitzt.

    Wenn sie sich weigern, dann sind sie der Beweis dafür,
    dass es eben doch demütigend ist.
  6. #515

    Gegen gleiches Recht ...

    Zitat von Petra Raab Beitrag anzeigen
    Wenn das Verhalten nicht demütigend für die Frau ist,
    dann werden alle Männer freiwillig dafür sein, dass
    die Frau dann das gleiche Recht bei ihnen besitzt.

    Wenn sie sich weigern, dann sind sie der Beweis dafür,
    dass es eben doch demütigend ist.
    ... hat hier niemand was. Nur gegen Vorrechte, die mit nichts anderem als dem Frausein begründet sind.
  7. #516

    Deutschland ist kein Rechtsstaat - Kinder haben KEINE Rechte

    Jeder der in diesen Familienrechtsfragen in Deutschland Kontakt mit der Justiz hat weiss, dass Willkür, Ungleichheit und Grundrechtsverstöße die Instrumente sind, mit denen Familiengerichte agieren. Daraus resultiert ein weiteres Tabu: Wieviele Kinder die alleine bei ihrer Mutter leben müssen sind psychisch auffällig? Signifikant grauenvoll viele. Das alles sind die Folgen einer völlig falsch verstandenen Emanzipation, die dieses Land in eine intelektuelle Starre versetzt haben.
    Ein Skandal ist dieses Urteil, weil bereits vor einem Jahr der EU GH die deutsche Rechtspraxis untersagt hat. Aber das ist Deutschland: Großmacht für die ganze Welt, da lassen wir uns doch von der EU nichts sagen. Und so schotten wir unser rechtes Rechtssystem ab und damit das Volk nicht so viel klagen kann, wird die Prozesskostenhilfe mal eben (fast) abgeschafft.
    Achja, die Kinder? Jedes Kind, dass dieser Maschine aus Richtern, Gutachtern, Psychologen, Verfahrenspflegern, Beiständern ausgesetzt ist, wird nur in den seltensten Fällen nach seinen eigenen Bedürfnissen leben und es wird sein Leben lang davon geprägt sein.
    Eltern müssen wissen, dass der Weg zu einem Deutschen Gericht für ihre Kinder die größte Katastrophe ist, denn neben der Trennungssituation wird das Gerichtsverfahren die Eltern weiter entfremden. Völlig unverständlich vor den offensichtlichen Mängeln des Systems ist die ständige Selbstbehudelung von Richtern, Jugendamtsmitarbeitern usw usw was sie für tolle Arbeit leisten. Hier fehlt jede Erkenntnis.
    Im nachhinein lässt sich dann an den Problemen dieser Menschen viel Geld verdienen, indem man sie therapiert, analysiert und und und... Denn eines werden sie nicht gelernt haben in der Welt iherer Eltern: Friedvolles Leben.
  8. #517

    Zitat von Christian Krippenstapel Beitrag anzeigen
    Natürlich sollten sich Eltern die Sorge um die Kinder pari teilen, aber wie sie das machen, muß man ihnen schon selbst überlassen. Was mich daran stört ist, daß so häufig der Eindruck erweckt wird, dies würde zum ganz überwiegenden Teil von den alleinerziehenden Müttern erledigt, während sich die Väter aus der Affäre ziehen und "nur" zahlen. Mal ein paar Tips unter Freunden: 1.) ist Zahlen von Unterhalt durchaus eine Form der elterlichen Sorge und 2.) wird doch genau das von Ihnen angeprangerte Modell von der übergroßen Mehrzahl der Mütter vor Gericht eingeklagt. So, what´s the Story?

    Wenn ich Ihre Beiträge lese habe ich immer den Eindruck, Sie erwarten, daß der Ex nicht nur Unterhalt zahlt, sondern sich auch noch zu 50% an der Betreuung des Kindes beteiligt. Mal völlig unabhängig davon, wie das gehen soll, wenn Unterhalt verdient werden muß und die Ex-Partner räumlich getrennt leben, finden Sie das nicht eine reichlich weitgehende Forderung, die über die "hälftige" Beteiligung weit hinausgeht?
    Nun ja, ich glaube nicht, dass 240,- Euro die Erziehung und den Unterhalt eines Kindes ausmachen, aber das ist ein anderes Thema. Es gibt im übrigen auch Frauen, die arbeiten, und auch das Kind unterhalten. Ich brauche ihnen ja wohl nicht vorrechnen, was ein Kind im Monat kostet, besonders, wenn man Vollzeit
    Ganz ehrlich, wir können auch ohne den Unterhalt für meine Tochter gut leben.

    Mir ist schon klar, dass eine 50/50 Beteiligung in den meisten Fällen nicht machbar ist. Aber bei den meisten Diskussionen hier im Forum erweckt es den Eindruck, als wenn alle Mütter böse sind und den Vätern die Kinder entziehen.
    Es gibt mit Sicherheit viele solcher Fälle, dass möchte ich gar nicht bestreiten und beschönigen.
    Aber ich verstehe auch die Frauen hier, die sich Tag für Tag durch den Alltag mit ihren Kindern kämpfen und einfach Angst haben, dass ihnen ihr Leben noch schwerer gemacht wird.
    Ich erwarte keine 50%ige Betreuung, aber etwas Einsatz wäre doch schön, besonders für das Kind. Das kann man mit Unterhalt nicht ausgleichen.
  9. #518

    .


    was wir brauchen ist ein Rechtssprechung wie in Frankreich oder Belgien.
    1. habe beide Eltern egeal ob verheiratet oder nicht das Sorgerecht für die Kinder
    2. wird bei der Kindeserzeihung dann von einem 50 / 50 Modell ausgegangen.
    Beide haben das Kind gewollt also müssen auch beide zu gleichen Teilen für die Erziehung/Unterhalt aufkommen. Wer dem nicht nachkommt muss Unterhalt zahlen, an den jeweils anderen.
    Hört sich erstmal gut an, gleiche Rechte, gleiche Pflichten. Hier muß aber auch ergänzend hinzugefügt werden, daß diese Länder ein gutausgebautes Netz an Kinderbetreuungseinrichtungen haben. Da kommen die Eltern erst gar nicht in die Gefahr, daß die Aufzucht des Nachwuchses zu gravierenden Problemen im Beruf (Wiedereinstieg nach Entbindung, im Falle der Erkrankung des Kindes) kommt. Und ebendiese fehlende Betreuung forciert in Deutschland doch das Problem, daß verhältnismäßig viele Mütter teilweise lange aussteigen, für einige Zeit überproportionaler Bezugselternteil fürs Kind sind, und somit von Anfang an ein Ungleichgewicht "Mama = Erziehung, Papa = Geldbringer" herrscht. Da sollte man ansetzen. Dann klappts auch später mit 50:50.

    Wie sieht es aber in Frankreich / Belgien bei ungeplanten Schwangerschaften in Affären etc. aus, wenn der Kindsvater das Weite sucht, ein unbekannter Urlaubsflirt ist? Greift diese Regelung dann auch? Und wie sind bürokratische Hindernisse in Punkto ärztliche Behandlung / Schulbesuch dort geregelt?
    Würd mich mal interessieren.
  10. #519

    Zitat von Christian Krippenstapel Beitrag anzeigen
    Gegen gleiches Recht hat niemand was
    Gut, dann dürfen die Männer ab heute auch nicht mehr
    in andere Städte ziehen. Ist ja auch besser, zum
    Wohle des Kindes.








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