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Grundsatzurteil zu Unverheirateten: Regierung will Sorgerecht neu regeln

Das Verfassungsgericht hat die Rechte unverheirateter Väter beim Sorgerecht gestärkt - die Bundesregierung begrüßt die Entscheidung. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger verspricht rasche Besserung: An einer Reform werde schon gearbeitet.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...709894,00.html
  1. #10

    das ist ja völlig daneben !

    Zitat von fredvonmars Beitrag anzeigen
    Und schon wieder....
    Ein herzliches Dankeschön an das BVerfG.
    Gäbe es Euch nicht, wäre.....
    Die Grundsatzentscheidungen kommen vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Genau der hat die Mängel wie so vieles in der Bundesrepublik bemängelt.
    Man muss wissen, dass man als klagender vater erst den deutschen Gerichtsweg durchlaufen haben muss.
    Also hier Amtsgericht Oberlandesgericht dann nach Karlsruhe und wenn alle nein gesagt haben, dann nach Strassburg. Erst dann wird dort die Akte angenommen, also wenn der deutsche Rechtsweg erschöpft ist.

    Alle deutschen Gerichtsinstanzen plus Justizministerin Schnarrenberger kennen das Väterelend seit vielen Jahren, doch gemacht haben sie nichts !
    Es ist ein Hohn, wenn jetzt die Schnarrenberger das Urteil begrüsst.
    Warum hat sie es nicht längst geändert ?
    1998 bei der Reform des Kindschaftsrechtes haben die Väter Unmengen an Briefe der Schnarrenberger zu dem Thema geschickt. Aber sie hat nichts gemacht !!!!!!!
  2. #11

    Das verfassungsmäßig geschützte Institut von Ehe und Familie

    Das verfassungsmäßig geschützte Institut von Ehe und Familie wurde von der Politik der letzten Jahrzehnte systematisch zerstört. Dafür ist sind nun die Politiker zur Verantwortung zu ziehen!
  3. #12

    sollte eigentlich kein thema sein

    also ich versteh gar nicht wieso so etwas heutzutage noch erst so hoch geschaukelt werden muss
    Gleichberechtigung (+ Pflichten!) sollte doch für beide Seiten gelten und muss vom Staat + Justiz auch entsprechend gefordert + gefördert werden.
    Ein Kind zu zeugen bringt gewisse Rechte und Pflichten mit sich die für beide gilt - ob mit oder ohne trauschein, ob männlich oder weiblich
  4. #13

    Für alle die hier schreiben

    Die Bundesregierung und alle deutschen Gerichtsinstanzen haben seit ewigen Zeiten nichts an dem Väterelend verändert.
    Ein Vater muss erst den deutschen Gerichtsweg, sprich alle Instanzen durchgangen haben, damit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Akte annimmt.

    Der Dank das es diesmal geklappt hat, liegt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, denn die Richter verschiedener Länder haben den Missstand in Deutschland gesehen.

    Der Europäische Gerichtshof hat schon des öfteren Deutschland verurteilt wegen Menschenrechtsverletzungen !
    Es ist eine Heuchelei unserer Justizministerin, wenn sie das Urteil begrüsst. Sie wusste es schon 1998 und hat nichts gemacht !
  5. #14

    bestes Vorbild Seehofer

    Zitat von derweise Beitrag anzeigen
    Das verfassungsmäßig geschützte Institut von Ehe und Familie wurde von der Politik der letzten Jahrzehnte systematisch zerstört. Dafür ist sind nun die Politiker zur Verantwortung zu ziehen!
    Die heilige CSU Familie in Bayern und das nichteheliche Kind in Berlin.
    Doch da jede zweite Ehe geschieden wird, fragt man sich, ob die Ehe nocch den Zeitgeist hat.

    Heute sagt man, da wo Kinder sind ist auch Familie !
  6. #15

    So einfach ist es leider nicht.

    Zitat von Europa! Beitrag anzeigen
    Wenn Sie sich für Ihr Kind wirklich interessieren, wird es kein Problem für Sie sein, sich mit der Mutter zu einigen.
    Und wenn die Mutter sich sperrt? Was dann?
  7. #16

    Danke an die EU

    Zitat von Europa! Beitrag anzeigen
    Sie sich für Ihr Kind wirklich interessieren, wird es kein Problem für Sie sein, sich mit der Mutter zu einigen.
    Absolut unqualifizierte Aussage, welche von glatter Unkenntnis der tatsächlichen Rechtslage und deren allgemeine Auswirkungen auf das Zusammenleben der Väter mit ihren Kindern in Deutschland zeugt.
    Bitte nicht nochmal so etwas schreiben - am besten direkt den Foren-Account löschen.

    Nun zum Artikel:
    Ich freue mich sehr für die Väter, denen bislang ein regelmäßiger Umgang und auch eine anteilige Sorge an ihren Kindern durch die Mütter verwehrt wurde. Wollen wir hoffen, das es nunmehr endlich etwas gerechtere Verhältnisse in Deutschland geben wird und die Begriffe "Dukatensesel" und "Zahlpappa" irgendwann nur noch eine böse Erinnerung sind.

    Die Frauen werden nunmehr gezwungen sein, die Sorge des Mannes - wenn er sie will - zuzulassen. Der Gewinner steht ohne Zweifel jetzt schon fest: das Kind !

    Ich danke dem EuGH, welche den jahrelangen Beschwerden ob der mittelalterlichen Verhältnisse in Deutschland (ein solches (Un-)recht gibt es nur bei uns) nunmehr endlich stattgegeben hat.
  8. #17

    Lieber

    Zitat von Kranken-pfleger Beitrag anzeigen
    Mein nichtehelicher Sohn ist 9. Gerade mal 12 Besuche bis zum 4 Lebensjahr hat die Mutter zum Wohle des Kindes zugelassen.
    Er ist krank, er will nicht reichte aus. Das Jugendamt unterstützte die Mutter in jeder Lage. Der Feind Vater war ein gemeinsamer.
    Krankenpfleger, seien Sie doch glücklich, dass die Mutter Ihres Kindes mit Ihnen zusammen war und dabei Leben entstanden ist! Seien Sie froh, dass Sie ein Kind haben!
    Wenn Sie das Kind neun Monate in Ihrem Bauch getragen und unter Schmerzen geboren hätten, würden Sie vielleicht auch nicht ohne weiteres bereit sein, das Sorgerecht mit jemandem zu teilen, der nicht mit Ihnen zusammenlebt.
  9. #18

    Echternacher Springprozession

    Was für ein unwürdiges Gezerrgel! Da muß tatsächlich erst die oberste europäische Gerichtsbarkeit mit der ganz großen Keule drohen, bevor sich der deutsche Rechtsapparat endlich mal dazu bequemt ernsthaft in Erwägung zu ziehen, ob Kinder und Väter unveräußerliche Rechte aufeinander haben, die nicht von der Zustimmung des "heiligen Muttertiers" abhängig sind.
    Ein Armutszeugnis ist das, jawohl!
  10. #19

    ja, was dann.

    Zitat von h3li05exe Beitrag anzeigen
    Und wenn die Mutter sich sperrt? Was dann?
    Ich bin auch "sorgeloser" Vater. Was macht das für einen Unterschied, ob ich das Sorgerecht habe, wenn die Mutter sich stur stellt? Das Umgangsrecht ist doch vom Sorgerecht unabhängig, d. h., wenn ich ohne Sorgerecht keine Chance habe, mein Kind zu sehen, habe ich sie mit Sorgerecht genausowenig.


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