Die Grundsatzentscheidungen kommen vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Genau der hat die Mängel wie so vieles in der Bundesrepublik bemängelt.
Man muss wissen, dass man als klagender vater erst den deutschen Gerichtsweg durchlaufen haben muss.
Also hier Amtsgericht Oberlandesgericht dann nach Karlsruhe und wenn alle nein gesagt haben, dann nach Strassburg. Erst dann wird dort die Akte angenommen, also wenn der deutsche Rechtsweg erschöpft ist.
Alle deutschen Gerichtsinstanzen plus Justizministerin Schnarrenberger kennen das Väterelend seit vielen Jahren, doch gemacht haben sie nichts !
Es ist ein Hohn, wenn jetzt die Schnarrenberger das Urteil begrüsst.
Warum hat sie es nicht längst geändert ?
1998 bei der Reform des Kindschaftsrechtes haben die Väter Unmengen an Briefe der Schnarrenberger zu dem Thema geschickt. Aber sie hat nichts gemacht !!!!!!!



