Forum: Panorama
Machen uns die Ärzte krank?
Die medizinische Versorgung in Deutschland sieht sich unter ständiger Kritik, einerseits ist sie teuer, andererseits lückenhaft. Auch die Arbeit der Ärzte liefert ständig Diskussionsstoff, seien es die Zwei-Klassen-Medizin, Kunstfehler oder der Umgang mit den Kassen. Wie steht es um deutsche Ärzte - machen sie uns krank?
- #1320 08.10.2011 22:22 von
Patientenverfügung
In einem Vortrag dazu habe ich gehört, daß es sogar
so ist, daß wenn keine vorhanden ist den mutmaßlichen
Willen eines Kranken befolgen muß. Bei mir wissen alle
Bekannten und Freunde daß ich nicht mit allen Mitteln am Leben bleiben will sondern daß man mich abtreten lassen
soll wenn das Leben für mich nicht mehr lebenswert ist -
also von Apparaten abhängig bin. - #1321 09.10.2011 08:17 von
Ja, dann ist es eine Dauereinnahme. Lt. der Studie aber bleibt es dabei – es muss keine Blutdruckerhöhung erfolgen, es kann aber. Leider war es eben bei Ihnen so, dass es passierte. Man kann nicht ein Medikament als "falsch" bezeichnen, "nur" weil Sie es nicht vertragen haben. So lange in der Summe der Nutzen deutlich größer als der potenzieller Schaden ist, hat es eine Existenzberechtigung.
Wussten "die Ärzte", wie viel Schmerzmittel Sie konsumieren?
Sie sprechen immer von "Ärzten" – also im Plural. Um wie viele handelte es sich, 2-3 – 10?
Gut!
Einerseits ist bekannt, dass Germanium antibakterielle Eigenschaften hat, andererseits hochtoxisch ist. Wenn Sie konsequent sind, dann müssen Sie auch überlegen, ob in der Summe der Nutzen oder der potentieller Schaden größer ist. Bei Ihnen hat es offensichtlich prima geklappt - so wie die Schmerzmittel Aspirin, Ibuprofen und Paracetamol bei den meisten Menschen auch gut klappt.
Nochmals, die Schmerzmittel waren vielleicht für Sie falsch, aber daraus schließt nicht, dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung falsch gewesen wären (sofern sie wirklich in dieser Menge verschrieben wurden). Und an das Germanium wollten sie verständlicherweise aufgrund der Toxizität nicht ran. Immerhin kann das Zeug in Überdosis lethal sein!
Und das macht für mich einfach die Komplexität der Medizin aus. Es gibt keine Lösung, die für alle passt. Unterschiedliche Körper reagieren eben unterschiedlich auf dieselbe Erkrankung und dieselbe Therapie. Nicht jeder hätte Ihre schlechte Reaktion auf Schmerzmittel gehabt, die Chakra-Behandlung hätte nicht zwingend jedem geholfen und die Germanium-Behandlung auch nicht. Aber gut, dass Sie das Problem jetzt los sind. - #1322 09.10.2011 08:29 von
Wissen alle Bekannte und Freunde auch, wie lange Sie die Abhängigkeit tolerieren würden? Das ist ein wesentlicher Aspekt. Wenn Sie operiert werden, sind Sie in der Narkose schon abhängig. Es kann sein, dass Sie danach noch einige Tage beatmet werden müssten. Noch OK, oder schon nicht mehr OK?
Warum formulieren Sie nicht Ihre Wünsche in einer PV, statt Ihren Bekannten und Freunde die Last der Verantwortung tragen zu lassen? Z.B., dass Sie maximal 4 Wochen Beatmung zulassen, keine PEG, usw. Denn nur Sie können beurteilen, ab wann Ihr Leben nicht mehr lebenswert ist.
Ich bin 2 x langzeitbeatmet worden. Das erste Mal habe ich die 4 Wochen der Beatmung nicht wirklich mitbekommen, weil komatös. Das zweite Mal habe ich von den 8 Wochen wohl 7 Wochen mitbekommen. Es war gar nicht so schlimm, weil ich (wie das erst Mal auch) tracheotomiert war. Ich denke es sah für Außenstehende schlimmer aus als es für mich war. Jedenfalls habe ich einige Male die Beatmungsmaschine mittels Lachen zum Alarmieren gebracht.
Soll nur heißen, diese generelle "Verteufelung" der Apparate ist nicht ganz richtig. Natürlich ist es auch eine Frage des Alters. Ich war damals noch keine 50 – ich gehe davon aus, dass Sie deutlich älter sind. Aber nochmals, bürden Sie doch Ihren Bekannten und Freunden die Verantwortung auf. Verfassen Sie die PV und lassen Sie sie irgendwo liegen, wo die Bekannte und Freunde sie im Fall der Fälle finden und den Ärzten vorlegen können. - #1323 09.10.2011 10:39 von
Höchst verständlich, aber ....
Ihre höchst verständliche Einstellung zur Lebensqualität kurz vor dem unausweichlichen Ende dürfte selbst in Hospizen keinen Bestand, d.h. Wirkung haben, schon gar nicht in klassischen Kliniken, denn dort sind wohl schon oft schriftlich vorliegende Patientenverfügungen - vor allem bei/wegen akut labilen Angehörigen - nicht befolgt worden.
Dafür dann auf Dauer Magensonde usw. - #1324 09.10.2011 11:47 von wrdlprnpfd
- #1325 09.10.2011 12:18 von
Kleine Korrektur:
Seit 2009 ist die Patientenverfügung und insbesondere die Verbindlichkeit der Patientenverfügung nach deutschen Recht gesetzlich geregelt...
Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein. Ist eine lebenserhaltende Behandlung aus ärztlicher Sicht indiziert, entscheidet – wie bei jeder anderen Behandlung – der Patient mit seiner Einwilligung oder Nichteinwilligung darüber, ob die Behandlung vorgenommen werden darf.
Deswegen glaube ich Ihnen nicht ganz, dass Ihre Aussage heute noch Bestand hat. Allerdings muss in der PV ausdrücklich stehen, was nicht gestattet ist. Schwammige Formulierungen helfen nicht weiter. Man muss z.B. ausdrücklich eine Magensonde ausschließen, wenn man sie nicht haben möchte. Man darf kein Interpretationsspielraum lassen. - #1326 09.10.2011 15:03 von
"Grau, lieber Freund, ...."
Lt. einem großen Dichter: "Grau, lieber Freund, ist alle Theorie, ........".
Wie mir mal einer Ihrer amerikanischen Landsleute, ein forscher Highway Police Officer, sagte: "No law is better than its enforcement, Sir!"
.
Wie wollen Sie dieses Gesetz gegen wohlmeinende Gutmenschen, "die doch nur Ihr Bestes wollen", in praxi durchsetzen?
Eine Kunst der Juristen liegt bekanntlich darin, keinesfalls in die von Ihnen empfohlene Aufzählung einzelner nicht gewollter Behandlungsmethoden/-Geräte zu verfallen, sondern statt dessen geeignete Sammelbegriffe der Exklusion zu finden.
Habe meinen Angehörigen deshalb geraten, das Ende ihrer Patientenverfügungen mit dem (zweifellos unbequemen "mors certa") Schlußsatz zu versehen:
.
"Im Übrigen bitte ich meine behandelnden Ärzte, mich am Ende meines Lebens so zu behandeln, wie sie selbst in vergleichbarer Situation behandelt werden wollen." - #1327 09.10.2011 15:45 von wrdlprnpfd
- #1328 09.10.2011 15:59 von
Ich verstehe die Frage nicht. Die Menschen, die meine PV in der Hand halten (deswegen nicht das einzige Exemplar im Krankenhaus abgeben!) können mit rechtlichen Konseqeunzen drohen, wenn mein Wille nicht entsprochen wird.
Wie man eine gute PV formulieren kann ist überall im Internet zu finden. Dazu braucht man weder einen guten noch schlechten Juristen. Hier gibt es einige Vorlagen:
http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.60.1769
Sorry, aber den Rat halte ich für absolut sinnfrei. Denn genau damit öffnen Sie Tür und Tor für Interpretationen.
Abgesehen davon, wäre dann der Patient abhängig von der persönlichen Meinung des jeweilig behandeln Arztes. Denn es gibt keinen Grund anzunehmen, dass alle Ärzte für sich dieselbe Behandlung haben möchten.
Vielmehr muss man darin zweifelsfrei formulieren, ob (und wie lange) oder nicht man künstlich beatmet und/oder ernährt werden möchte, ob oder nicht man wiederbelebt werden möchte,.ob Schmerzmittel so großzügig verwendet werden sollen, dass man zwar schmerzfrei bleibt, aber dafür billigend in Kauf nimmt, dadurch eventuell früher zu sterben. usw. - #1329 09.10.2011 17:49 von
Hilft leider auch nicht immer.
Eine Altersheimpatientin wurde im Krankenhaus behandelt, die Patientenverfügung lag dem Krankenhaus vor.
Während einer Untersuchung in einer anderen Abteilung kam es zu einer Notfallsituation (dort wusste man nichts von einer Patientenverfügung), die Patientin wurde reanimiert und auf die Intensivstation verlegt. Dort verstarb sie später.
Vermutlich muss man sich die Patientenverfügung auf die Stirn tätowieren lassen :(
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