Machen uns die Ärzte krank?

Die medizinische Versorgung in Deutschland sieht sich unter ständiger Kritik, einerseits ist sie teuer, andererseits lückenhaft. Auch die Arbeit der Ärzte liefert ständig Diskussionsstoff, seien es die Zwei-Klassen-Medizin, Kunstfehler oder der Umgang mit den Kassen. Wie steht es um deutsche Ärzte - machen sie uns krank?
  1. #1320

    Patientenverfügung

    Zitat von doc.moe Beitrag anzeigen
    In meiner Familie hat jeder eine Patientenverfügung, die wirklich Kranken ebenso wie die schlecht untersuchten 'Gesunden'.
    Der Hausarzt muß a priori eingebunden (und namentlich genannt) sein, sonst läuft das Ganze spätestens in der Klinik aus dem Ruder.

    Bewußtlosigkeit. Magensonde über Monate. Nil nocere?

    Das große "Warum nicht" - auch aus der aktuellen Diskussion des Bundesgesundheitsministeriums - ist ganz klar: Der Gedanke an den eigenen Tod scheuen viele, obwohl jedes Leben mit dem Tode endet. Unausweichlich.

    In einem Vortrag dazu habe ich gehört, daß es sogar
    so ist, daß wenn keine vorhanden ist den mutmaßlichen
    Willen eines Kranken befolgen muß. Bei mir wissen alle
    Bekannten und Freunde daß ich nicht mit allen Mitteln am Leben bleiben will sondern daß man mich abtreten lassen
    soll wenn das Leben für mich nicht mehr lebenswert ist -
    also von Apparaten abhängig bin.
  2. #1321

    Zitat von pigmentosa Beitrag anzeigen
    Ich hatte rechts 9 Ulceras und lins 1 Ulcera. Das bringt nicht wenig Schmerzen und ich bin wirklich nicht empfindlich. Aber ich habe so manche Nacht geschrieen vor Schmerzen. nd dann nimmt man Schmerzmittel.

    Und wie lange Ulceras brauchen bis sie heilen - haben Sie da eine Vorstellung? 3 Jahre bis sie endgültig zu waren - dann ist es doch Dauereinnahme.
    Ja, dann ist es eine Dauereinnahme. Lt. der Studie aber bleibt es dabei – es muss keine Blutdruckerhöhung erfolgen, es kann aber. Leider war es eben bei Ihnen so, dass es passierte. Man kann nicht ein Medikament als "falsch" bezeichnen, "nur" weil Sie es nicht vertragen haben. So lange in der Summe der Nutzen deutlich größer als der potenzieller Schaden ist, hat es eine Existenzberechtigung.
    Zitat von pigmentosa Beitrag anzeigen
    Der Blutdruck wurde immer höher - die Ärzte hatten keine Idee, das dies von falschen Schmerztabletten kommt.
    Wussten "die Ärzte", wie viel Schmerzmittel Sie konsumieren?
    Zitat von pigmentosa Beitrag anzeigen
    Da die Ärzte die Hypnose lächerlich achten…
    Sie sprechen immer von "Ärzten" – also im Plural. Um wie viele handelte es sich, 2-3 – 10?
    Zitat von pigmentosa Beitrag anzeigen
    Nach 5 Sitzungen war ich schmerzfrei und bin es seit dem.
    Gut!
    Zitat von pigmentosa Beitrag anzeigen
    Im Internet habe ich mich dann über Germanium eingelesen was es ist und wie es wirkt und habe es selbst genommen und zusätzlich Fußsohlenbäder genommen.
    Einerseits ist bekannt, dass Germanium antibakterielle Eigenschaften hat, andererseits hochtoxisch ist. Wenn Sie konsequent sind, dann müssen Sie auch überlegen, ob in der Summe der Nutzen oder der potentieller Schaden größer ist. Bei Ihnen hat es offensichtlich prima geklappt - so wie die Schmerzmittel Aspirin, Ibuprofen und Paracetamol bei den meisten Menschen auch gut klappt.
    Zitat von pigmentosa Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich habe ich allen verschreibenden Ärzten den Vorwurf gemacht, daß sie falsche Schmerztabletten verschrieben hätten und auch darauf hingewiesen, was mich wirklich geheilt hätte und daß gerne die Adresse der Heilpraktikerin bekommen können wenn sie wirklich Patienten helfen wollen.
    Nochmals, die Schmerzmittel waren vielleicht für Sie falsch, aber daraus schließt nicht, dass sie für die Mehrheit der Bevölkerung falsch gewesen wären (sofern sie wirklich in dieser Menge verschrieben wurden). Und an das Germanium wollten sie verständlicherweise aufgrund der Toxizität nicht ran. Immerhin kann das Zeug in Überdosis lethal sein!

    Und das macht für mich einfach die Komplexität der Medizin aus. Es gibt keine Lösung, die für alle passt. Unterschiedliche Körper reagieren eben unterschiedlich auf dieselbe Erkrankung und dieselbe Therapie. Nicht jeder hätte Ihre schlechte Reaktion auf Schmerzmittel gehabt, die Chakra-Behandlung hätte nicht zwingend jedem geholfen und die Germanium-Behandlung auch nicht. Aber gut, dass Sie das Problem jetzt los sind.
  3. #1322

    Zitat von pigmentosa Beitrag anzeigen
    In einem Vortrag dazu habe ich gehört, daß es sogar so ist, daß wenn keine vorhanden ist den mutmaßlichen Willen eines Kranken befolgen muß. Bei mir wissen alle Bekannten und Freunde daß ich nicht mit allen Mitteln am Leben bleiben will sondern daß man mich abtreten lassen soll wenn das Leben für mich nicht mehr lebenswert ist - also von Apparaten abhängig bin.
    Wissen alle Bekannte und Freunde auch, wie lange Sie die Abhängigkeit tolerieren würden? Das ist ein wesentlicher Aspekt. Wenn Sie operiert werden, sind Sie in der Narkose schon abhängig. Es kann sein, dass Sie danach noch einige Tage beatmet werden müssten. Noch OK, oder schon nicht mehr OK?

    Warum formulieren Sie nicht Ihre Wünsche in einer PV, statt Ihren Bekannten und Freunde die Last der Verantwortung tragen zu lassen? Z.B., dass Sie maximal 4 Wochen Beatmung zulassen, keine PEG, usw. Denn nur Sie können beurteilen, ab wann Ihr Leben nicht mehr lebenswert ist.

    Ich bin 2 x langzeitbeatmet worden. Das erste Mal habe ich die 4 Wochen der Beatmung nicht wirklich mitbekommen, weil komatös. Das zweite Mal habe ich von den 8 Wochen wohl 7 Wochen mitbekommen. Es war gar nicht so schlimm, weil ich (wie das erst Mal auch) tracheotomiert war. Ich denke es sah für Außenstehende schlimmer aus als es für mich war. Jedenfalls habe ich einige Male die Beatmungsmaschine mittels Lachen zum Alarmieren gebracht.

    Soll nur heißen, diese generelle "Verteufelung" der Apparate ist nicht ganz richtig. Natürlich ist es auch eine Frage des Alters. Ich war damals noch keine 50 – ich gehe davon aus, dass Sie deutlich älter sind. Aber nochmals, bürden Sie doch Ihren Bekannten und Freunden die Verantwortung auf. Verfassen Sie die PV und lassen Sie sie irgendwo liegen, wo die Bekannte und Freunde sie im Fall der Fälle finden und den Ärzten vorlegen können.
  4. #1323

    Höchst verständlich, aber ....

    Zitat von pigmentosa Beitrag anzeigen
    In einem Vortrag dazu habe ich gehört, daß es sogar
    so ist, daß wenn keine vorhanden ist den mutmaßlichen
    Willen eines Kranken befolgen muß. Bei mir wissen alle
    Bekannten und Freunde daß ich nicht mit allen Mitteln am Leben bleiben will sondern daß man mich abtreten lassen
    soll wenn das Leben für mich nicht mehr lebenswert ist -
    also von Apparaten abhängig bin.
    Ihre höchst verständliche Einstellung zur Lebensqualität kurz vor dem unausweichlichen Ende dürfte selbst in Hospizen keinen Bestand, d.h. Wirkung haben, schon gar nicht in klassischen Kliniken, denn dort sind wohl schon oft schriftlich vorliegende Patientenverfügungen - vor allem bei/wegen akut labilen Angehörigen - nicht befolgt worden.
    Dafür dann auf Dauer Magensonde usw.
  5. #1324

    Zitat von pigmentosa Beitrag anzeigen
    Nun können die Herren Foristen-ärzte die Sache wieder
    lächerlich machen - aber ich werde ihnen dann entgegen-
    halten daß mir keiner der Ärzte helfen konte und

    WER HEILT HAT RECHT ...wunderschön
    Sie haben da ja auch recht.
    Nur: Bei Ihnen mögen es ja "vestopfte Chakren" gewesen sein. Bei den meisten Patienten sind es eher insuffiziente Venenklappen und in 90 % der Fälle hilft eine gute Kompression und adäquate Lokalbehandlung.
  6. #1325

    Kleine Korrektur:
    Zitat von Softship Beitrag anzeigen
    Aber nochmals, bürden Sie doch nicht Ihren Bekannten und Freunden die Verantwortung auf. Verfassen Sie die PV und lassen Sie sie irgendwo liegen, wo die Bekannte und Freunde sie im Fall der Fälle finden und den Ärzten vorlegen können.
    Zitat von doc.moe Beitrag anzeigen
    Ihre höchst verständliche Einstellung zur Lebensqualität kurz vor dem unausweichlichen Ende dürfte selbst in Hospizen keinen Bestand, d.h. Wirkung haben, schon gar nicht in klassischen Kliniken, denn dort sind wohl schon oft schriftlich vorliegende Patientenverfügungen - vor allem bei/wegen akut labilen Angehörigen - nicht befolgt worden.
    Dafür dann auf Dauer Magensonde usw.
    Seit 2009 ist die Patientenverfügung und insbesondere die Verbindlichkeit der Patientenverfügung nach deutschen Recht gesetzlich geregelt...
    Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein. Ist eine lebenserhaltende Behandlung aus ärztlicher Sicht indiziert, entscheidet – wie bei jeder anderen Behandlung – der Patient mit seiner Einwilligung oder Nichteinwilligung darüber, ob die Behandlung vorgenommen werden darf.


    Deswegen glaube ich Ihnen nicht ganz, dass Ihre Aussage heute noch Bestand hat. Allerdings muss in der PV ausdrücklich stehen, was nicht gestattet ist. Schwammige Formulierungen helfen nicht weiter. Man muss z.B. ausdrücklich eine Magensonde ausschließen, wenn man sie nicht haben möchte. Man darf kein Interpretationsspielraum lassen.
  7. #1326

    "Grau, lieber Freund, ...."

    Zitat von Softship Beitrag anzeigen
    Kleine Korrektur:

    Seit 2009 ist die Patientenverfügung und insbesondere die Verbindlichkeit der Patientenverfügung nach deutschen Recht gesetzlich geregelt...
    Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein. Ist eine lebenserhaltende Behandlung aus ärztlicher Sicht indiziert, entscheidet – wie bei jeder anderen Behandlung – der Patient mit seiner Einwilligung oder Nichteinwilligung darüber, ob die Behandlung vorgenommen werden darf.


    Deswegen glaube ich Ihnen nicht ganz, dass Ihre Aussage heute noch Bestand hat. Allerdings muss in der PV ausdrücklich stehen, was nicht gestattet ist. Schwammige Formulierungen helfen nicht weiter. Man muss z.B. ausdrücklich eine Magensonde ausschließen, wenn man sie nicht haben möchte. Man darf kein Interpretationsspielraum lassen.
    Lt. einem großen Dichter: "Grau, lieber Freund, ist alle Theorie, ........".
    Wie mir mal einer Ihrer amerikanischen Landsleute, ein forscher Highway Police Officer, sagte: "No law is better than its enforcement, Sir!"
    .
    Wie wollen Sie dieses Gesetz gegen wohlmeinende Gutmenschen, "die doch nur Ihr Bestes wollen", in praxi durchsetzen?

    Eine Kunst der Juristen liegt bekanntlich darin, keinesfalls in die von Ihnen empfohlene Aufzählung einzelner nicht gewollter Behandlungsmethoden/-Geräte zu verfallen, sondern statt dessen geeignete Sammelbegriffe der Exklusion zu finden.

    Habe meinen Angehörigen deshalb geraten, das Ende ihrer Patientenverfügungen mit dem (zweifellos unbequemen "mors certa") Schlußsatz zu versehen:
    .
    "Im Übrigen bitte ich meine behandelnden Ärzte, mich am Ende meines Lebens so zu behandeln, wie sie selbst in vergleichbarer Situation behandelt werden wollen."
  8. #1327

    .-.

    Zitat von doc.moe Beitrag anzeigen
    ...
    .
    "Im Übrigen bitte ich meine behandelnden Ärzte, mich am Ende meines Lebens so zu behandeln, wie sie selbst in vergleichbarer Situation behandelt werden wollen."
    Da müssen Sie aber damit rechnen, daß genau so irrational gehandelt wird. Welchem Arzt, und damit welchem beliebigen Menschen , ist schon klar, wie er enden wird oder will???
  9. #1328

    Zitat von doc.moe Beitrag anzeigen
    Wie wollen Sie dieses Gesetz gegen wohlmeinende Gutmenschen, "die doch nur Ihr Bestes wollen", in praxi durchsetzen?
    Ich verstehe die Frage nicht. Die Menschen, die meine PV in der Hand halten (deswegen nicht das einzige Exemplar im Krankenhaus abgeben!) können mit rechtlichen Konseqeunzen drohen, wenn mein Wille nicht entsprochen wird.
    Zitat von doc.moe Beitrag anzeigen
    Eine Kunst der Juristen liegt bekanntlich darin, keinesfalls in die von Ihnen empfohlene Aufzählung einzelner nicht gewollter Behandlungsmethoden/-Geräte zu verfallen, sondern statt dessen geeignete Sammelbegriffe der Exklusion zu finden.
    Wie man eine gute PV formulieren kann ist überall im Internet zu finden. Dazu braucht man weder einen guten noch schlechten Juristen. Hier gibt es einige Vorlagen:
    http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.60.1769
    Zitat von doc.moe Beitrag anzeigen
    Habe meinen Angehörigen deshalb geraten, das Ende ihrer Patientenverfügungen mit dem (zweifellos unbequemen "mors certa") Schlußsatz zu versehen:
    .
    "Im Übrigen bitte ich meine behandelnden Ärzte, mich am Ende meines Lebens so zu behandeln, wie sie selbst in vergleichbarer Situation behandelt werden wollen."
    Sorry, aber den Rat halte ich für absolut sinnfrei. Denn genau damit öffnen Sie Tür und Tor für Interpretationen.

    Abgesehen davon, wäre dann der Patient abhängig von der persönlichen Meinung des jeweilig behandeln Arztes. Denn es gibt keinen Grund anzunehmen, dass alle Ärzte für sich dieselbe Behandlung haben möchten.

    Vielmehr muss man darin zweifelsfrei formulieren, ob (und wie lange) oder nicht man künstlich beatmet und/oder ernährt werden möchte, ob oder nicht man wiederbelebt werden möchte,.ob Schmerzmittel so großzügig verwendet werden sollen, dass man zwar schmerzfrei bleibt, aber dafür billigend in Kauf nimmt, dadurch eventuell früher zu sterben. usw.
  10. #1329

    Zitat von Softship Beitrag anzeigen
    Vielmehr muss man darin zweifelsfrei formulieren, ob (und wie lange) oder nicht man künstlich beatmet und/oder ernährt werden möchte, ob oder nicht man wiederbelebt werden möchte,.ob Schmerzmittel so großzügig verwendet werden sollen, dass man zwar schmerzfrei bleibt, aber dafür billigend in Kauf nimmt, dadurch eventuell früher zu sterben. usw.
    Hilft leider auch nicht immer.
    Eine Altersheimpatientin wurde im Krankenhaus behandelt, die Patientenverfügung lag dem Krankenhaus vor.
    Während einer Untersuchung in einer anderen Abteilung kam es zu einer Notfallsituation (dort wusste man nichts von einer Patientenverfügung), die Patientin wurde reanimiert und auf die Intensivstation verlegt. Dort verstarb sie später.
    Vermutlich muss man sich die Patientenverfügung auf die Stirn tätowieren lassen :(