Diese Klarstellung ist laengst ueberfaellig.
Der BGH hat entschieden, dass es nicht strafbar ist, eine lebenserhaltende Behandlung aktiv abzubrechen - wenn der Patient es wünscht. Was halten Sie davon?
Diese Klarstellung ist laengst ueberfaellig.
Es ist nichts als die konsequente Anwendung des Gesetzes vom 1.September vergangenen Jahres, welche der Patientenverfügung - ohne wenn und aber - eine bindende Funktion zuschreibt.
Sofern dort jemand ausdrücklich auf eine Ernährung mittels Magensonde verzichtet, erfüllt das Einbringen einer solchen den Tatbestand der Körperverletzung. Daher kann das Durchtrennen des Sondenschlauches nicht zugleich als Totschlag bestraft werden. Diese Handlung stellt nur die erwünschte Unterlassung wieder her.
Was urteilen da bloß die Gerichte in diesem Staat? Eben noch wurde der Anwalt für schuldig befunden und die Staatsanwaltschaft wollte sogar eine noch höhere Strafe - und jetzt plötzlich ist der doch komplett unschuldig? Wo leben wir denn? Was machen diese ganzen Richer in den vielen Provinzgerichten eigentlich? Urteilen die nach veralteten Paragraphen aus dem religionsgesteuerten Mittelalter? Hat man einfach Pech, wenn man in Fulda vor Gericht steht, weil diese Richer noch nicht in der Moderne angekommen sind? Nur gut, dass der Verurteilte ein Anwalt war, der hatte genug Geld, um bis in die höchste Instanz gehen zu können. Dabei hatte der an der Tat gar keine Aktie, außer dass er den Angehörigen zu dem endgültigen Schritt geraten hatte. Der Anwalt war also letztendlich kompetenter, als der Richer in Fulda - ein Trauerspiel der Justiz!
Danke allen die an der Entscheidungsfindung mitgewirkt haben.
Jetzt kann ich beruhigt in die Zukunft schauen.
Wir sind nun der Unantastbarkeit der Würde des Menschen wieder einen Schritt näher gekommen. Ich freue mich darüber...
Wer hätte das gedacht!
Meingott, endlich mal eine gute Nachricht seit ewig langer Zeit.
Eine sehr sehr weise und moralisch-humanitäre Entscheidung.
Viele Menschen werde dies Danken!
Danke BGH-Leute
Steff
Nur die Katholiken tun sich beim Urteil wieder einmal schwer. (Protestanten befürworten.) Den Widerspruch beschreibt hier indirekt der langjährige Benediktiner und Zen – Meister W. Jäger:
"(...) Alles, was uns im Augenblick des Sterbens bleibt, ist loszulassen. Leider haben wir im Christentum zu viel von Gericht und Strafe gehört und zu wenig vom Neuen, das uns bevorsteht. Ich gehe öfters über Friedhöfe. Als Nichtchrist würde mir nicht der Gedanke kommen, dass Christen an ein Weiterleben glauben. Auf den Grabsteinen sieht man abgebrochene Säulen und abgebrochene Rosen. Man sieht das Bild des Gekreuzigten, aber kaum ein Zeichen für Auferstehung und Weiterleiben."
Man könnte bei den Katholiken glauben, dass deren Jenseitsvorstellungen irreversibel Schaden genommen hat.