Was ist daran "großartig"? Zugegeben, ich habe nur einen Ausschnitt gewählt, aber von einem "großartigen Artikel" erwarte ich auch stringente Argumentation im Detail.
Der Rechtsstaat verfolgt also Gedanken, die "eine Alternative erträumen"?
Dieser Legende saßen überraschend viele Leute in verwandten Foren schon auf.
Lassen Sie doch endlich dieses peinliche überhebliche Wortgeklingel weg!
Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Lesen Sie meine korrigierte "rechtsstaatliche" Version des Zitates und freunden Sie sich hoffentlich damit an:
- Nicht Gedanken, die zur bestehenden Ordnung eine Alternative erträumen, machen den Terroristen zum Terroristen – und zum Gegenstand rechtsstaatlicher Maßnahmen –, sondern Straftaten.
So ist es in der Praxis. Wenn das Argument von Herrn Ensslin zuträfe, würde er damit das beste Argument liefern, ehemalige RAF-Terroristen nicht zu begnadigen, denn ich gehe auch bei Frau Mohnhaupt davon aus, dass sie sich immer noch zur bestehenden Ordnung eine Alternative "erträumt". Ja sie darf davon nicht nur träumen, denn die "Gedanken sind frei" - selbst unter der schlimmsten Diktatur -, sondern sie darf offen dafür mit friedlichen Mitteln kämpfen, diese Gedanken auch mehrheitsfähig zu machen. Dass das nicht strafbar ist, ist eben gerade eine Grundlage unseres demokratischen pluralistischen Systems. Nehmen Sie doch Frau Viett, die tourt durch die Lande und bedient die alternativen Träumer ganz ungehindert.
Bei "Überlegungen" in einem "großartigen Artikel", die über das "übliche Geplänkel hinausgehen", erwarte ich auch mehr Präzision. Wie, bitte schön, kann ein Gedanke etwas erträumen?



