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Benachteiligt das deutsche Familienrecht die Väter?

Es ist eine gute Nachricht für viele ledige Väter: Sie sollen künftig beim Sorgerecht besser gestellt werden. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Benachteiligt Ihrer Meinung nach das aktuelle Familienrecht die Väter?
  1. #10

    Zitat von Antje Technau Beitrag anzeigen
    als Sudentin brauchte ich damals 300 Mark für die Miete und nochmal 300 Mark für Essen, Bücher, Kleidung. Wobei meine Eltern eigentlich nur ersteres gezahlt haben. Und ich selten gekocht habe (Essen gab's in der Mensa).
    Das sind 300€. Rechnen wir mal: Ein Kind, Vater verdient 20000€ Netto im Jahr: Macht zweite Stufe in der DD + zwei Hochstufungen machen 336€ + 164€ KG = 500€. Und das reicht nicht? Wenn der Vater auch noch teilweise die Wochenendbespaßung übernimmt (Die ja auch noch mal ordentlich ins Geld geht.) Und warum soll die Mutter nicht auch einen Teil der finanziellen Verantwortung tragen?

    Zitat von Antje Technau Beitrag anzeigen
    das könnte manchen Vätern so passen. Mit 200 Euro bekommt man vielleicht ein Stillkind im Babykörbchen über die Runden. Obwohl, die brauchen Windeln, die sind auch sauteuer...
    Ja, aber für besagtes Stillkind gäbe es nach gleicher Rechnung nach der DD Tabelle bereits 406€.
    Und über Sonderbedarf reden wir noch gar nicht. Und soo teuer sind Windeln auch nicht, man muss halt mal gucken, ich hab selbst welche gekauft und das waren noch Markenwindeln.

    Zitat von Antje Technau Beitrag anzeigen
    wieso?
    Nach neuer Rechtsprechung müssen auch Mütter von Kindern über drei Jahre wieder arbeiten gehen. Da wäre eine 50:50 Betreung höchst willkommen...
    Ja, theoretisch, in der Praxis sieht das anders aus. Man sehe sich mal die Leitlinien der OLGs an. Und jetzt kommt das große Dilemma: Die Mütter müssen 50% zu 50% zustimmen, bekommen aber dann kein Geld mehr. Für viele sind obige Beträge ne Menge Holz. Und das beeinflusst die Zustimmung erheblich. Und das ist der Punkt wo die Diskriminierung beginnt, nämlich, dass die Mutter darüber entscheidet obwohl sie in einem Interessenskonfikt steht.
  2. #11

    50:50 geteilte Betreuung

    Zitat von joe_dalton Beitrag anzeigen
    Die Mütter müssen 50% zu 50% zustimmen, bekommen aber dann kein Geld mehr.
    das ist dann ja auch nicht einzusehen, ausser das Kind lebt dann auch 50% der Zeit beim Vater und der zahlt auch 50% des Bedarfs des Kindes (auch an Kleidung, Schulbedarf, etc.)
    Für viele sind obige Beträge ne Menge Holz..
    wie gesagt, wenn der Vater das Kind tatsächlich die Hälfte der Zeit in seiner Wohnung hat und auch 50% der Kosten übernimmt, dann wäre klar, dass die Mutter keine weiteren finanziellen Ansprüche stellen kann.
    Die wenigsten Väter sind aber bei sich zu Hause komplett auf Kinder eingerichtet (ausser sie haben welche mit der zweiten Frau). Und daher ist die Betreuung, die Väter leisten, meist ein Holen und Wiederbringen am Wochenende und die Hauptarbeit unter der Woche oder wenn das Kind krank ist liegt tatsächlich bei der Mutter.
  3. #12

    Ich denke durchaus, dass man fragen könnte, wieso, sobald es eine 70% zu 30% Betreuung gibt, die Kosten identisch zu 100% und 0% sind. Gerade das Wochenende benötigt mehr Zeit und Geld, da in der Woche die Kinder in der Schule sind, wärend sie das Wochenende über den ganzen Tag bespasst werden wollen.


    Der wirklich entscheidende Punkt der Diskussion ist aber der, das die Mutter die Entscheidungsgewalt über das Kind hat von Anfang an. Da für einige Mütter ein Kind ein Zuschussgeschäft ist wird sich eine Gleichberechtigung nicht durchsetzten, da diese Mütter ein Interesse daran haben, der Hauptbezugspunkt des Kindes zu sein und dafür zu sorgen, dass dies so bleibt. Deswegen haben wir keine Gleichberechtigung! (Für sie gilt dies wohl nicht, aus dem, was sie schreiben schätz ich, dass sie studiert und einen guten Job haben und eine etwas modernere Sichtweise haben.)
  4. #13

    Zitat von joe_dalton Beitrag anzeigen
    Ich denke durchaus, dass man fragen könnte, wieso, sobald es eine 70% zu 30% Betreuung gibt, die Kosten identisch zu 100% und 0% sind. Gerade das Wochenende benötigt mehr Zeit und Geld, da in der Woche die Kinder in der Schule sind, wärend sie das Wochenende über den ganzen Tag bespasst werden wollen.


    Der wirklich entscheidende Punkt der Diskussion ist aber der, das die Mutter die Entscheidungsgewalt über das Kind hat von Anfang an. Da für einige Mütter ein Kind ein Zuschussgeschäft ist wird sich eine Gleichberechtigung nicht durchsetzten, da diese Mütter ein Interesse daran haben, der Hauptbezugspunkt des Kindes zu sein und dafür zu sorgen, dass dies so bleibt. Deswegen haben wir keine Gleichberechtigung! (Für sie gilt dies wohl nicht, aus dem, was sie schreiben schätz ich, dass sie studiert und einen guten Job haben und eine etwas modernere Sichtweise haben.)
    Das man für Schule kein Geld ausgeben muß ist aber neu.
    wissen sie, was das Kind alles so an Zetteln mitbringt, was mal wieder an Geld mitgebracht werden soll für alle möglichen Dinge?
    Und ehrlich gesagt, ein Vater, der sein Kind nur unterhalten und beschäftigen kann, wenn er dafür einen haufen Geld ausgibt, stellt sich ein Armutszeugnis aus.
    Und damit meine ich nicht, dass er das Kind vor dem fernseher parken soll, weil das nichts kostet.
  5. #14

    Recht und Rechtsprechung sind zwar paar Stiefel

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Es ist eine gute Nachricht für viele ledige Väter: Sie sollen künftig beim Sorgerecht besser gestellt werden. Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Benachteiligt Ihrer Meinung nach das aktuelle Familienrecht die Väter?
    Es ist der deutschen Richterschaft doch ziemlich egal, was im Gesetzbuch steht. Schon vor der Änderung des Unterhaltsgesetzes stand in den Paragraphen, dass sich auch die geschiedene Frau um ein Einkommen kümmern sollte. Doch davon wurde sie von der versammelten Richterschaft verschont. Darauf musste der Gesetzgeber erst erneut hinweisen.

    Dann die Düsseldorfer Tabelle, die frei von der Richterschaft ausgekungelt wird. Wo gibt es den bitte schön so etwas noch? Und jeder darf unabhängig vom Einkommen gleich viel zahlen. Wer weniger verdient, dem wird einfach nicht das halbe Kindergeld zugerechnet sondern genau soviel weniger, dass er wieder den gleichen Beitrag zahlt.

    Es wäre einmal Zeit für eine Untersuchung wie bei gleich gelagerten Fällen nur mit anderem geschlechtlichem Vorzeichen Fälle, insbesondere im Familienrecht oder auch allgemein, Urteile gefällt werden. Aber da hier Männer benachteiligt werden interessiert es keine Frauen- äh Gleichstellungsbeauftragte.

    Wieviele Frauen wurden schon zu überobligatorisch Arbeit verpflichtet, um den Unterhalt für ihre Kinder zu leisten?
    Männer werden gerichtlich verpflichtet nach einem 40-Stunden-Job noch Zeitungen auszutragen.

    Sorgerecht? Das ist eine Farce. Wenn mann wirklich etwas anderes möchte als die Frau, auch wenn es im Sinne des Kindes wäre, und damit vor Gericht geht, verliert mann eher gleich das ganze Sorgerecht als das einer Frau einmal die Grenzen aufgezeigt werden.

    Das Kind wird nicht richtig von der Mutter ernährt? So bestätigt vom Kinderarzt. Jugendamt meint, die Mutter lerne das noch und die Richterin meint auch, das Kind sehe nicht so verhungert aus. Das Kind dem Vater überlassen - auf keinem Fall.
  6. #15

    Zitat von joe_dalton Beitrag anzeigen
    Ich denke durchaus, dass man fragen könnte, wieso, sobald es eine 70% zu 30% Betreuung gibt, die Kosten identisch zu 100% und 0% sind. Gerade das Wochenende benötigt mehr Zeit und Geld, da in der Woche die Kinder in der Schule sind, wärend sie das Wochenende über den ganzen Tag bespasst werden wollen.


    Der wirklich entscheidende Punkt der Diskussion ist aber der, das die Mutter die Entscheidungsgewalt über das Kind hat von Anfang an. Da für einige Mütter ein Kind ein Zuschussgeschäft ist wird sich eine Gleichberechtigung nicht durchsetzten, da diese Mütter ein Interesse daran haben, der Hauptbezugspunkt des Kindes zu sein und dafür zu sorgen, dass dies so bleibt. Deswegen haben wir keine Gleichberechtigung! (Für sie gilt dies wohl nicht, aus dem, was sie schreiben schätz ich, dass sie studiert und einen guten Job haben und eine etwas modernere Sichtweise haben.)
    Gleichberechtigung und Gerechtigkeit sind eine menschliche Erfindung.

    Es gibt einige Gesetze, die (noch) nicht realisierbar sind.
    Sowas wie anständige Krippenplätze für alle usw. Um die tatsächliche Umsetzung dieses grundsätzlichen Rechtes letztlich durchzusetzen, müssen sich Eltern (und es sind auch hier vorwiegend Mütter die dass tun) sehr engagieren.

    Vielleicht sollte im Sinne der Gleichberechtigung ins Grundgesetz aufgenommen werden, dass der deutsche Mann berechtigt ist schwanger zu werden und Kinder zu gebären. Wie er das realisiert und die notwendigen Schritte durchsetzt, ist dann seine Angelegenheit.

    Ich bin mir sicher, dass wir irgendwann in der Lage sind, das gentechnisch zu realisieren.
  7. #16

    Zahlen und Fakten?

    Zitat von Antje Technau Beitrag anzeigen
    Die wenigsten Väter sind aber bei sich zu Hause komplett auf Kinder eingerichtet (ausser sie haben welche mit der zweiten Frau). Und daher ist die Betreuung, die Väter leisten, meist ein Holen und Wiederbringen am Wochenende und die Hauptarbeit unter der Woche oder wenn das Kind krank ist liegt tatsächlich bei der Mutter.
    Sehr geehrte Antje Technau,
    ich war zu Hause komplett auf das Kind eingerichtet, bis ich es mir wegen der ganzen Prozesse, um das Kind überhaupt noch sehen zu dürfen, es mir schlicht nicht mehr leisten konnte.

    Und Krankheit ist ein wunderbarer Vorwand, um das Kind dem Vater vorzuenthalten, obwohl ich mich bereit erklärt habe mich auch um mein krankes Kind zu kümmern.

    Haben Sie irgendwelche gesicherten Nachweise für Ihre Behauptungen außer einem mütterlichen Instinkt?
  8. #17

    Zitat von joe_dalton Beitrag anzeigen
    Ich denke durchaus, dass man fragen könnte, wieso, sobald es eine 70% zu 30% Betreuung gibt, die Kosten identisch zu 100% und 0% sind.
    Sind sie doch gar nicht.
    Die Tabelle mit dem sogenannten Regelunterhalt gibt doch nur an, wieviel der Vater zahlen muss.
    Und nicht den tatsächlichen finanziellen Bedarf des Kindes.
    Der liegt nach meiner Rechnung bei 600 Euro pro Monat für Kinder von 12 bis 18 Jahren.
    Wenn ein unterhaltspflichtiger Vater also 300 Euro pro Monat zahlt, dann legt die Mutter, egal ob er das Kind zu 50% oder zu 30% oder gar nicht betreut, 300 Euro drauf.

    Der unterhaltspflichtige Vater kann ausserdem Kleidung, die er dem Kind kauft, als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen.
    Die alleinerziehende Mutter kann dies nicht, denn sie erhält ja angeblich den gesamten vom Kind benötigten Unterhalt vom Kindsvater.
    Hier müsste auch mal Gleichheit geschaffen werden.
  9. #18

    Zitat von harvest_moon Beitrag anzeigen
    Das man für Schule kein Geld ausgeben muß ist aber neu.
    wissen sie, was das Kind alles so an Zetteln mitbringt, was mal wieder an Geld mitgebracht werden soll für alle möglichen Dinge?
    Ich gebe ihnen in diesem Punkt recht, nur wird deshab der Sachverhalt an sich nicht gerechter. Und um den Kern der Diskussion drücken Sie sich gerade und wählen stattdessen den Nebenkriegsschauplatz.
  10. #19

    Zitat von joe_dalton Beitrag anzeigen
    Ich gebe ihnen in diesem Punkt recht, nur wird deshab der Sachverhalt an sich nicht gerechter. Und um den Kern der Diskussion drücken Sie sich gerade und wählen stattdessen den Nebenkriegsschauplatz.
    Pardon, aber das viele Geld für die Wochenendbespaßung des kindes haben sie in die Debatte geworfen.
    Und welche Punkte ich aufgreife, um darauf etwas zu erwidern, müssen sie schon mir überlassen.
    Ich wüßte nicht, dass eine Verpflichtung besteht, zu allen Punkten etwas zu äußern.


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