Folgender aufschlussreicher Text aus dem Forum der ePetition kann helfen:
Das "Selbstbedienungssystem" der Ordentlichen GEMA-Mitglieder
Hi Leute, ich habe mal versucht, das "System GEMA" halbwegs allgemeinverständlich darzustellen. Die Zahlen stammen aus 2006, sind also etwas veraltet. An den prozentualen Verhältnissen dürfte sich jedoch kaum etwas geändert haben.
Wir brauchen so eine kurze und prägnante Darstellung meiner Meinung nach, um Politiker mit ins Boot zu holen. Dann muss das ganze natürlich stimmen - die GEMA wird sich auf jeden Fehler stürzen und versuchen, damit die ganze Darstellung in Frage zu stellen. Also: Falls jemand Korrekturen oder Ergänzungen dazu hat, immer her damit!
Die Grundaussagen der Darstellung sind:
- Die ordentlichen Mitglieder der GEMA haben sich ein für sie selber ausgesprochen einträgliches System geschaffen
- Die außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder der GEMA können an diesem System nichts ändern, da sie von den ordentlichen Mitgliedern um ein Vielfaches überstimmt werden können
- Da es bislang in Deutschland keine echte Alternative zur GEMA gibt, sind Komponisten mehr oder weniger gezwungen, der GEMA beizutreten und das "System GEMA" damit weiter aufrecht zu erhalten und zu "füttern".
Im Einzelnen:
Die drei "Klassen" in der Gema und ihre Stimmrechte:
GEMA-Mitglieder insgesamt 2006:
62.690
Es gibt drei Gruppen von Mitgliedern:
"1. Klasse": ordentliche (Anzahl 2006: 3000; also weniger als 5% aller Mitglieder) Sie haben in der Mitgliederversammlung aktives und passives Wahlrecht, jedes ordentliche Mitglied hat 1 Stimme.
"2. Klasse": außerordentliche (Anzahl 2006: 6319; also knapp 10 % aller Mitglieder)
"3. Klasse": angeschlossene (Anzahl 2006: 53.371, also ca. 85% aller Mitglieder) Sie sind lt. Gema-Satzung "keine Mitglieder im Sinne des Vereinsrechtes"! (GEMA-Satzung vom 24./25. Juni 2008, § 6 Punkt 2.)
Die Mitglieder "2. und 3. Klasse" (außerordentliche und angeschlossene) können alle 3 Jahre in der Mitgliederversammlung 34 Delegierte wählen, von denen sie in der Mitgliederversammlung der ordentlichen Mitglieder (="1. Klasse") vertreten werden.
Also: Ordentliche Mitglieder machen weniger als 5% der Gesamtmitglieder aus, haben aber in der Mitgliederversammlung jeder eine Stimme (=3000 Stimmen).
Ausserordentliche und angeschlossene Mitglieder machen zusammen mehr als 95% der Mitglieder aus, haben aber in der Mitgliederversammlung zusammen nur die 34 Stimmen der von ihnen gewählten Delegierten.
Wie wird man Mitglied?
Angeschlossenes Mitglied ("3. Klasse") kann jeder werden, der den Berechtigungsvertrag mit der GEMA unterschreibt. Die meisten der angeschlossenen Mitglieder dürften übersehen haben, dass sie "im Sinne des Vereinsrechtes" gar keine Mitglieder sind.
Außerordentliches Mitglied ("2. Klasse") kann man werden, wenn man in einer der durch die GEMA vertretenen Berufsgruppen (Komponisten, Textdichter, Verleger) sein berufliches Können beweist. Es ist unklar, ob es für diesen "Beweis" objektive und notfalls gerichtlich einklagbare Kriterien gibt.
Ordentliches Mitglied ("1. Klasse") kann man werden, wenn
- man mindestens 5 Jahre lang außerordentliches Mitglied war
- in mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren mindestens 30.677,- Euro an GEMA-Tantiemen bekommen hat (also im Durchschnitt ca. 6.135,- Euro Tantiemen im Jahr)



