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Cicero-Urteil – ein Sieg für die Pressefreiheit?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Durchsuchung der Cicero-Redaktion seinerzeit verfassungswidrig war. Ist die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt?
  1. #1

    Prinzipiell finde ich das Urteil gut, dass die Pressefreiheit geschützt ist.

    Ich als Bürger muss mich aber auch darauf verlassen können, dass diese Freiheit nicht missbräuchlich eingesetzt wird.

    Ich finde es immer wieder erschreckend wie tendenziös und auch falsch über Dinge berichtet wird, in denen ich mich auskenne.

    Ich muss mich dann immer fragen, wie es denn um den Wahrheitsgehalt bestellt ist, wenn ich mich nicht auskenne.
  2. #2

    Die Pressefreiheit muss absolut geschützt bleiben

    ohne jegliche Ausnahme!
    Auch wenn bei der Weitergabe von Informationen eine offensichtliche Straftat begangen wurde.

    Ich wäre sogar bereit der Presse Immunität bzgl. ihrer Arbeit zuzugestehen, die für weiterführende Ermittlungen zunächst wohlbegründet aufgehoben werden muss.
  3. #3

    Ich schwanke zwischen Zustimmung (zur Pressefreiheit) und besorgnis.

    Die Pressefreiheit sollte einerseits geschützt werden, andererseits muss man sich fragen welche anderen Dinge noch schützenswerter sind.

    Grade wenn es darum geht undichte Stellen bei Diensten zu finden, die für die Sicherheit des Landes verantwortlich sind, denke ich das der Informantenschutz hier hinten anstehen sollte.

    Wobei das weitergeben von vertraulichen Daten sowieso schon eine Straftat ist, oder?
  4. #4

    Zitat von sysop
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Durchsuchung der Cicero-Redaktion seinerzeit verfassungswidrig war. Ist die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt?
    für den augenblick mag die pressefreiheit gestärkt wirken. aber ich bin mir ziemlich sicher, unsere "Volksvertreter" werden schon einen weg finden, diese auszuhebeln. natürlich alles nur im sinne der terrorismus-bekämpfung.
    den ersten schritt in diese richtug hat Schäuble ja schon getan .... online-hausdurchsuchungen
  5. #5

    Teilweise...

    1. Die Pressefreiheit muss zunächst von der Presse selbst in Anspruch genommen werden, in dem Sie die Öffentlichkeit über Vorgänge informiert, die der Öffentlichkeit aus welchen Gründen auch immer vorenthalten werden sollen, obwohl Sie die Öffentlichkeit, also uns ALLE betreffen und möglicherweise in ihren Folgen auch tangieren.
    2. Dann erst, wenn diese Freiheit durch Staat, Wirtschaft und andere Organe beschnitten werden soll, dann erst, wie jetzt zu Recht geschehen, hat das Bundesverfassungsgericht die Pressefreiheit zu schützen. Ich bin froh, das dies in diesem Fall so geschehen ist und Journalisten dadurch wieder etwas mehr Souveränität in Ihrer Berichterstattung erhalten und den dazu gehörigen Schutz.

    Gruß Randolf
  6. #6

    Eine schallende Orfeige..

    für die damals (und teilweise heute noch) politsch Verantwortlichen.

    1.:
    Der damalige Innenminister - der wegen seiner Hoheit über den Verfassungsschutz und seiner Aufgabe als Beschützer der Verfassung auch als "Verfassungsminister" bezeichnet wird - hat das höchste, ihm zum Schutz anvertraute Gut unserer demokratischen Gesellschaft mit Füßen treten lassen und dies auch noch persönlich verteidigt.
    Einmal mehr hat Schily damit bewiesen, wie er zur Verfassung und der Achtung derselben steht, wenn diese im Konflikt mit seinen persönlichen Vorstellungen von staatlicher Ordnung steht. Ein Glück nur, dass er jetzt nicht mehr auf diesem Stuhl sitzt... EIn Unglück nur, dass er in dieser Funktion von jemandem beerbt wurde, der sehr wahrschinlich nicht einen Jota anders denkt und handeln würde.

    2.:
    Die damals - und auch heute noch - verantwortliche Ministerin für das Justizresort. Auch sie hat dieses Vorgehen noch vor kurzer Zeit rechtgfertigen und verteidigen lassen, und damit ebenfalls gezeigt, wie sie zu einem wesentlichen Eckpfeiler unserer Verfassung steht.


    Nun, Frau Zypries: Herrn Schily muß man nicht mehr nach politischen fragen. Er hat seinen seinen Stuhl ja schon geräumt..wenn auch nicht deshalb. Für Sie wäre nun auch langsam an der Zeit.
  7. #7

    Zitat von PuloM
    Ich wäre sogar bereit der Presse Immunität bzgl. ihrer Arbeit zuzugestehen, die für weiterführende Ermittlungen zunächst wohlbegründet aufgehoben werden muss.
    wenn man weiss, wieviele falschmeldungen allein die regenbogenpresse so von sich gibt, nur um der reinen sensation willen, kann man doch keine immunität fordern!

    die presse kann durch alleinige behauptungen karrieren und existenzen zerstören, ich bin der meinung, dass den herrschaften durchaus etwas mehr auf die finger geguckt werden sollte. kann jeder journalist beschwören, völlig objektive und wertfreie berichterstattung, die frei ist von persönlichen sympathien und antipathien, zu machen? grade wenns um politik geht, ist die deutsche presse alles andere als werturteilsfrei.
    und "raser-rolf" kann heute noch nicht aus dem haus gehen, ohne mit steinen beworfen zu werden. ist das eine schützenswerte berichterstattung?
  8. #8

    Absolut !

    Ein Sieg für die Pressefreiheit. Eine Niederlage für Hardliner wie etwa der ehemalige Innenminister Otto Schily, die die Bürgerrechte weiter einschränken möchten.

    Oftmals unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr, Terrorismusbekämpfung etc.
  9. #9

    Ich finde dieses Urteil als einen Beweis unserer funktionierenden Gewaltenteilung.

    Recht so!


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