Forum


 

Street View - hilfreich oder gefährlich?

Jetzt startet Google wie angekündigt mit dem umstrittenen Street View: ein hilfreicher Online-Dienst oder gefährliche Verletzung der Privatsphäre?
  1. #1550

    Zitat von Metatagister Beitrag anzeigen
    Und da gelten bestimmte Regeln für so eine massenhafte Speicherung von Daten:

    1. Was für Daten werden erhoben?
    2. Wie werden diese Daten erhoben?
    3. Werden die erhobenen Daten dem direkt Betroffenen zur Kenntnis gebracht?
    4. Ist die vorherige Zustimmung zur Erhebung der Daten vor dieser Erhebung erforderlich?
    etc.
    Schön und gut, aber all das bezieht sich wie gesagt auf _Personen_, nicht auf Häuser und Gegenstände.
  2. #1551

    So einige Ungenauigkeiten . . .

    Zitat von mobileresident Beitrag anzeigen
    Oeffentlich zu sehende Momentaufnahmen in "low res" (480px x640px) von oeffentlich zugaenglichen Plaetzen. Die Aufnahmen erfolgen ohne Personenbezug und eventuell miterfasste Personen werden direkt und vor Ort automatisch unkenntlich gemacht (wichtig, nach dem Datenschutz darf eine echte Person nur an den Bildern arbeiten, wenn die abgelichtete Person Ihr Einverstaendnis gegeben hat)

    Oeffentlich und von jedem sichtbar von oeffentlich zugaenglichen Orten, eine Ankuendigung der Durchfahrt kann 1,2 oder sogar 3Tage im Voraus angefordert werden.

    Da es keine direkt Betroffenen gibt (es werden keine Aufnahmen zum Zweck der Personenabbildung gemacht) kann man auch niemandem in Kenntnis setzen. Allerdings werden freiwillig die Bilder vor der Veroeffentlichung vorgefuehrt um, ebenfalls freiwillig, eine Verpixelung einzelner Liegenschaften vornehmen zu koennen.

    Nach geltendem Recht und Gesetz nicht. Die Antwort lautet also NEIN. Trotzdem versuchen einzelne Firmen welche solche Aufnahmen machen und veroeffentlichen (auch und gerne fuer Profit) die Kommunen einzubinden, herauszuheben ist hier zB Google, welcher als EINZIGSTER ueberhaupt ein freiwilliges Einspruchsrecht vorsieht.Alle anderen, wie beispielsweise das erheblich explizitere Bing, die Megapixel Fotografen von Sidewalk, die dutzenden Makler Bueros, welche auch Videofahrten anbieten sowie natuelich die Stadt, Laender und Gemeinden selber mit Hubschrauber Bildern und extreem hochaufloesenden aktuellen Bildern der einzelnen Haeuser, sehen ein solches Einspruchsrecht nicht vor, weder fuer Liegenschaften noch einzelne Personen oder Gruppen.

    mr
    Ja, so isses: Die in diesem Sachvortrag enthaltenen Ungenauigkeiten sind es doch, die hier den Streit provozieren:

    1. Sind die erhobenen Bilder wirklich im öffentlichen Bereich, wenn die Höhe der Kameralinse mittels eines Hilfsmittels über das übliche Maß hinaus angehoben wurde?

    2. Gibt es wirklich keine direkt Betroffenen?

    3. Ist nach geltendem Recht wirklich keine Zustimmung von eventuell Betroffenen erforderlich, wenn diese anscheinend als Beiwerk in den SV-Fotos erscheinen und dann im Internet oder auf Printmedien veröffentlicht werden?

    ~

    Tscha, solche Fragen sind das tägliche Brot der Pressekammer des Landegerichtes zu Hamburg.
    Ich bin dort zeitweilig zu Gast.
    Warst Du auch schon einmalmal als Zuschauer dabei?

    Zu deiner Beruhigung, der 'Spiegel' ist dort nur äußerst selten zu Gast.
    Öfter trifft es da die "farbigen" Blätter (gold, grün und andere Bunte Farben). *GGG*
    Ab und zu trifft es allerdings auch mal einen Einwohner aus Klein-Bloggersdorf. :-(

    In diesem Sinne,
    Mttr. Kurt
  3. #1552

    Irrtum.

    Zitat von miru77 Beitrag anzeigen
    Schön und gut, aber all das bezieht sich wie gesagt auf _Personen_, nicht auf Häuser und Gegenstände.
    Nee, all das bezieht sich auch auf mein Eigentum, welches zu meiner Identifizierung herbeigezogen werden kann.
    Siehe auch Nummernschilder an Fahrzeugegen. *GG*
  4. #1553

    Und da gelten bestimmte Regeln für so eine massenhafte Speicherung von Daten:

    1. Was für Daten werden erhoben?
    2. Wie werden diese Daten erhoben?
    Google wird wahrscheinlich jeden Einzelnen anschreiben der fotografiert wurde, um dessen persönliche Daten zu erhalten.
    Anhand des Fotos wissen die schon, wie der heißt... gell ?

    Das ganze wahrscheinlich im Rahmen eines Preisausschreiben ? Sie haben gewonnen ! Und schon wird alles preisgegeben...
  5. #1554

    Zitat von Metatagister;6121802
    1. Sind die erhobenen Bilder wirklich im [b
    öffentlichen Bereich[/b], wenn die Höhe der Kameralinse mittels eines Hilfsmittels über das übliche Maß hinaus angehoben wurde?
    Was ist denn das übliche Maß?
    Benennen Sie es doch einmal.
    2m?
    Haben dann Basballspieler Fotografierverbot?
    2,5m?
    Dann darf ich aus meinmem Renault Traffic heraus nicht mehr fotografieren.
    2,9m?
    Okay, auch den LKW-Fahrern wird die Kamera abgenommen.

    3,5m?
    Verdammt, jetzt werden Stadrundfahrten in Doppeldeckerbussen verboten.
  6. #1555

    Zitat von FAKT Beitrag anzeigen

    Das ganze wahrscheinlich im Rahmen eines Preisausschreiben ? Sie haben gewonnen ! Und schon wird alles preisgegeben...
    Das wäre es doch:
    Das Pixelmenschlein der Woche.
    Google zeigt jede Woche ein neues verpixeltes Gesicht, und wer beweisen kann, daß er das Pixelmenschhlein ist, gewinnt er einen Preis.

    Eine Rundreise zu den schönsten verpixelten Häusern z.B, damit er sich selbst ein Foto machen kann.
  7. #1556

    Wie der Schelm denkt, ...

    Zitat von FAKT Beitrag anzeigen
    Das ganze wahrscheinlich im Rahmen eines Preisausschreiben ? Sie haben gewonnen ! Und schon wird alles preisgegeben...
    Wer seine Mitmenschen für so blöd hält, geht wohl zu sehr von sich selber aus. Ich wette, Sie haben einen GMail-Account und nutzen auch noch emsig die Chat-Funktion, damit Ihrem Gott Google auch nichts entgeht.
  8. #1557

    Zitat von fantin-latour Beitrag anzeigen
    Wer seine Mitmenschen für so blöd hält, geht wohl zu sehr von sich selber aus. Ich wette, Sie haben einen GMail-Account und nutzen auch noch emsig die Chat-Funktion, damit Ihrem Gott Google auch nichts entgeht.
    Einen ? Hunderte von GMail-Account´s und tausende von emsig genutzten Chat´s - damit Gott und Google gar nichts , aber auch rein gar nichts entgeht... LOL
  9. #1558

    Wie wärs mit ein wenig Sachlichkeit?

    Zitat von KPunkt Beitrag anzeigen
    Was ist denn das übliche Maß?
    Benennen Sie es doch einmal.
    2m?
    Das darf der Gesetzgeber demnächst konkret regeln.
    Andernfalls orientiert man sich da halt an den bisherigen Gerichtsentscheidungen.
    Mein Vorschlag wäre, die Höhe auf 2 Meter festzulegen.

    Haben dann Basballspieler Fotografierverbot?
    2,5m?
    Dann darf ich aus meinmem Renault Traffic heraus nicht mehr fotografieren.
    2,9m?
    Okay, auch den LKW-Fahrern wird die Kamera abgenommen.
    Wenn einer der hier Genannten gezielt über meine 2 Meter hohe Hecke fotografiert und dabei meine Tochter mit aufs Bild bannt und dann auch noch dieses Bild ins Internet stellt und ich ihn dabei erwische, dann hat diese Person nur äußerst geringe Chancen, ungeschoren damit durch zu kommen.
    Klebt dieses Mensch sich das Foto nur in sein Urlaubsalbum, so läuft er wohl kaum Gefahr, daß ich ihm das vermiesen könnte.
    Oder bist Du da anderer Ansicht?

    3,5m?
    Verdammt, jetzt werden Stadrundfahrten in Doppeldeckerbussen verboten.
    Naja, auf diesen Quatsch erwartest Du ja wohl hoffentlich keine Antwort.
    Oder?

    Mttr. Kurt
  10. #1559

    2 Meter? Das heisst Luftaufnahmen werden grundsätzlich verboten?

    Das wird wohl kaum passieren.


TOP



TOP