Zitat von
mobileresident
Oeffentlich zu sehende Momentaufnahmen in "low res" (480px x640px) von oeffentlich zugaenglichen Plaetzen. Die Aufnahmen erfolgen ohne Personenbezug und eventuell miterfasste Personen werden direkt und vor Ort automatisch unkenntlich gemacht (wichtig, nach dem Datenschutz darf eine echte Person nur an den Bildern arbeiten, wenn die abgelichtete Person Ihr Einverstaendnis gegeben hat)
Oeffentlich und von jedem sichtbar von oeffentlich zugaenglichen Orten, eine Ankuendigung der Durchfahrt kann 1,2 oder sogar 3Tage im Voraus angefordert werden.
Da es keine direkt Betroffenen gibt (es werden keine Aufnahmen zum Zweck der Personenabbildung gemacht) kann man auch niemandem in Kenntnis setzen. Allerdings werden freiwillig die Bilder vor der Veroeffentlichung vorgefuehrt um, ebenfalls freiwillig, eine Verpixelung einzelner Liegenschaften vornehmen zu koennen.
Nach geltendem Recht und Gesetz nicht. Die Antwort lautet also NEIN. Trotzdem versuchen einzelne Firmen welche solche Aufnahmen machen und veroeffentlichen (auch und gerne fuer Profit) die Kommunen einzubinden, herauszuheben ist hier zB Google, welcher als EINZIGSTER ueberhaupt ein freiwilliges Einspruchsrecht vorsieht.Alle anderen, wie beispielsweise das erheblich explizitere Bing, die Megapixel Fotografen von Sidewalk, die dutzenden Makler Bueros, welche auch Videofahrten anbieten sowie natuelich die Stadt, Laender und Gemeinden selber mit Hubschrauber Bildern und extreem hochaufloesenden aktuellen Bildern der einzelnen Haeuser, sehen ein solches Einspruchsrecht nicht vor, weder fuer Liegenschaften noch einzelne Personen oder Gruppen.
mr