dürfen die Grundstücksgrenze nicht übertreten ohne Ihre Einwilligung. Den Stafford Terrier
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so an die Leine legen, dass er genau die Grenze patrouliieren kann.
Die erforderliche Einwilligung zur Grenzübertretung für den GEZler gilt auch für ein Mehrparteienhaus, sofern dem Mann/der Frau nicht Enlass gewährt wurde von dem Besitzer einer Wohnung. Im Prinzip darf er noch nicht einmal an der Haustür klingeln, wenn die Haustür nur mittels einer Grenzüberschreitung zu erreichen ist. Strafanzeigen bei Rechtsbrüchen dieser Art von GEZlern scheinen da übrigens bundeseinheitlich im Sande zu verlaufen. Das wäre doch von öffentlichem Interesse, da eine Sendung darüber zu machen, wie die Staatsanwaltschaften ihrem Auftrag als Strafverfolgungsbehörde nicht nachkommen. Da wüsste ich noch weitere als nur dieses leidige Thema, mit denen man die Staatsanwaltschaften auf Trab bringen könnte. Eine solche Grundversorgung würde die Einschaltquoten in ungeahnte Höhen treiben!!! Nur, das ist nicht das, was die neue Feudalkaste unter Grundversorgung versteht und haben will.



