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Emoticons als Markenzeichen - soll man Allerwelt-Symbole schützen dürfen?

Lizenz zum Zwinkern: Der Chef einer russischen Werbeagentur hat sich die Markenrechte an dem Emoticon ;-) gesichert - und will nun Geld damit verdienen. Soll man Allerweltssymbole rechtlich schützen dürfen?
  1. #40

    Zitat von tech Beitrag anzeigen
    Stimme marvinw zu. Überdies dürfte von der Markenanmeldung keine große Gefahr ausgehen. Bei IP-Notiz (www.ip-notiz.de) vermutet man gar einen PR-Gag dahinter, weil in den meisten Fällen bei der Benutzung des Emoticons sowieso keine markenmäßige Benutzung vorläge und die Benutzung des Icons damit auch ohne Zahlung von Lizenzgebühren rechtmäßig ist.
    Genauso sehe ich es auch. In fast allen Verwendungsfällen der Smileys werden diese im privaten Bereich in nicht markenmässiger Weise verwendet. Alleine deshalb dürfte die Angelegenheit kaum einen der Benutzer von Smileys in Russland treffen. Ausserdem hat ja laut dem Spon-Bericht das russische Markenamt der Behauptung widersprochen, das Zwinker-Smiley sei eingetragen. Wahrscheinlich hat der Schlaumeier von Anmelder vom Markenamt lediglich eine Eingangsbestätigung seiner Anmeldung erhalten und hat dies bereits als ausreichend dafür angesehen, dass er Markenrechte geltend machen kann. Von einem Prüfungsverfahren solcher Markenanmeldungen hat er offensichtlich noch nichts gehört.
  2. #41

    anscheinend doch nur ein sturm im wasserglas:

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...596152,00.html

    kleine bitte an die SPON-redakteure, können sie nicht den peinlichen rechenfehler korrigieren, es sind 26 jahre von 1982 bis 2008. machen sie einfach "vor einem guten vierteljahrhundert" daraus, das hört sich auch schick an, und manch rechnekünstler denkt schon gar an jahrhunderte.....;-) ;-)
  3. #42

    Zitat von inci Beitrag anzeigen
    kleine bitte an die SPON-redakteure, können sie nicht den peinlichen rechenfehler korrigieren,
    lol ;)
  4. #43

    Vom Unfug des Urheberrechts.....

    ....in der gegenwärtigen Form weiss auch dieser Bericht zu erzählen:

    http://www.helge.at/2009/01/wie-wir-...recher-machen/

    mfG

    Kurt G
  5. #44

    Urheberschutz ist kein Spass

    Was die Rechtsprechung in Deutschland betrifft ist die formal ja ok, aber in der Praxis ein einziges Loch.
    Wer etwas kreiert kann selbst entscheiden wie die Verwendung erlaubt sein soll (Cretive Commons usw.) Wenn dafür Cash gezahlt werden soll ist das eben so,- selbst wenn das sogenannte "Allerweltssymbole" sind.
    Geklaut wird doch von allen auf dem Internet, selbst wenn ausdrücklich verboten. Autorenrechte MÜSSEN immer im Vordergrund stehen!
  6. #45

    Zitat von planet-safari Beitrag anzeigen
    Was die Rechtsprechung in Deutschland betrifft ist die formal ja ok, aber in der Praxis ein einziges Loch.
    Wer etwas kreiert kann selbst entscheiden wie die Verwendung erlaubt sein soll (Cretive Commons usw.) Wenn dafür Cash gezahlt werden soll ist das eben so,- selbst wenn das sogenannte "Allerweltssymbole" sind.
    Geklaut wird doch von allen auf dem Internet, selbst wenn ausdrücklich verboten. Autorenrechte MÜSSEN immer im Vordergrund stehen!
    Vor allem bei 'Allerweltssymbolen' wäre aber nicht der Kreator der Rechteinhaber. Da kann der Urheber gar nicht nachgewiesen werden. Wer die Rechte kauft darf bei uns entscheiden was angesagt wird und nicht der Urheber.
    Sind Symbole und Markennamen aber zu allgemein oder zu ähnlich ist in D eine Eintragung zurecht überhaupt nicht möglich.


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