Genauso sehe ich es auch. In fast allen Verwendungsfällen der Smileys werden diese im privaten Bereich in nicht markenmässiger Weise verwendet. Alleine deshalb dürfte die Angelegenheit kaum einen der Benutzer von Smileys in Russland treffen. Ausserdem hat ja laut dem Spon-Bericht das russische Markenamt der Behauptung widersprochen, das Zwinker-Smiley sei eingetragen. Wahrscheinlich hat der Schlaumeier von Anmelder vom Markenamt lediglich eine Eingangsbestätigung seiner Anmeldung erhalten und hat dies bereits als ausreichend dafür angesehen, dass er Markenrechte geltend machen kann. Von einem Prüfungsverfahren solcher Markenanmeldungen hat er offensichtlich noch nichts gehört.



