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Emoticons als Markenzeichen - soll man Allerwelt-Symbole schützen dürfen?

Lizenz zum Zwinkern: Der Chef einer russischen Werbeagentur hat sich die Markenrechte an dem Emoticon ;-) gesichert - und will nun Geld damit verdienen. Soll man Allerweltssymbole rechtlich schützen dürfen?
  1. #30

    Stimme marvinw zu. Überdies dürfte von der Markenanmeldung keine große Gefahr ausgehen. Bei IP-Notiz (www.ip-notiz.de) vermutet man gar einen PR-Gag dahinter, weil in den meisten Fällen bei der Benutzung des Emoticons sowieso keine markenmäßige Benutzung vorläge und die Benutzung des Icons damit auch ohne Zahlung von Lizenzgebühren rechtmäßig ist.
  2. #31

    Zitat von Mulharste Beitrag anzeigen
    ähhh


    "in den siebzigern" war vor 30 Jahren...
    also wenn die "eliten" alle so rechnen wie die redakteure hier "1982 - vor mehr als 30 jahren", braucht man sich nicht zu wundern, warum wir hier in einer finanz- und wirtschaftskrise stecken.

    statt business scool für alles-woller/nichts-könner schlage ich vor diese in der "kaygaß" zur schule zu schicken. dort lernt man wenigstens folgerichtig "drei mol null bliev null, bliev null............."

    ich mag gar nicht daran denken, wie drei nullen auf einer busines scool interpretiert werden.
  3. #32

    Zitat von marvinw Beitrag anzeigen
    Ich bin froh dass die meisten Forum-Leser nicht auf Russlandhasser-Tyraden reinfallen und sich mit dem Thema sachlich auseinander setzen....
    Das könnte daran liegen, daß diese Art der Profitgier eine sehr westliche Variante ist, die erst nach Fall des eisernen Vorhangs in den Osten geschwappt ist.
    Wir hier im Westen wissen offensichtlich sehr wohl, was wir der ungebremsten Marktwirtschaft 'zu verdanken' haben.
  4. #33

    Zitat von LostJedi Beitrag anzeigen
    Es ist schon interessant, wie solche Artikel durch die Unterdrückung wichtiger Informationen Entrüstungsstürme auslösen können.

    Marken, also auch das genannte Emoticon, können nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen unter bestimmten Bedingungen geschützt werden.

    Ich habe keine Ahnung, für welche Waren/Dienstleistungen ";-)" geschützt wurde - denn diese Information fehlt ja. Ich schätze jedoch, für Unsinn wie "Erdölbohrmaschinen" oder sowas. ;-)
    Ein registrierter Markenname ist gegen jede andere Anwendung geschützt, denken Sie doch an einige der Prozesse, die McDonalds wegen der Benutzung von Mc zum Teil erfolgreich geführt hat. Ein registrierter Markenname oder ein geschütztes Emblem darf nirgends ohne Genehmigung benutzt werden. Also darf das Emblem von der Computerfirma Apple z.B. nicht für Erdölbohrmaschinen benutzt werden.
  5. #34

    Was juckt mich das russische Markenrecht?
  6. #35

    Zitat von inci Beitrag anzeigen
    also wenn die "eliten" alle so rechnen wie die redakteure hier "1982 - vor mehr als 30 jahren", braucht man sich nicht zu wundern, warum wir hier in einer finanz- und wirtschaftskrise stecken.

    statt business scool für alles-woller/nichts-könner schlage ich vor diese in der "kaygaß" zur schule zu schicken. dort lernt man wenigstens folgerichtig "drei mol null bliev null, bliev null............."

    ich mag gar nicht daran denken, wie drei nullen auf einer busines scool interpretiert werden.
    Dä wor risch´ joot. ;o) <- Esuu!
  7. #36

    Zitat von marvinw Beitrag anzeigen
    Ich bin froh dass die meisten Forum-Leser nicht auf Russlandhasser-Tyraden reinfallen und sich mit dem Thema sachlich auseinander setzen. Ich will nicht wissen wieviele dumme Ideen den Amerikanern, Chinesen und Anderen einfallen.
    Noch weniger glaube ich dass diese Firma als Dieb damit durchkommen wird. Für soetwas ist ein Paragraph wegen der akuten Dummheit und Gier nötig.
    Ob das nun ein Russe gewesen ist, spielt eine sehr untergeordnete Rolle.

    Allein in HH gibt es an die 10 Anwaltskanzleien die sich mit @ - Recht beschäftigen und in dem deutschen Internet nach "Unerlaubter Grafikverwendung" und Änlichem suchen. Die Opfer sind meistens Teenager, die irgendwelche Bildchen vom Lieblingspromi (ohne Genemigung) Online stellen und Anwaltsgebühren im Bereich von 500€ bis 3000€ zahlen müssen.

    Da lässt mich ein Russe mit seiner ;o( "zorniger Clown" Schutzmarke eher kalt. Jeder der dort war hat sich gleich eine Musik CD mit 10 - 14 Alben für 120 Rubel (immerhin 3,50€) als Sovenir gekauft (und dass mitten in der Stadt). Es ist auch absolut wurscht ob der Musiker ein Russe, Ami oder sonst was ist.

    Aber das ganze ist ja absolut legal!
    Nehmen wir an die bringen eine PC Zeitschrift mit diesem ;-) als Logo raus. Oder von mir aus dieses Logo in einem roten Stern. Dann kann der sich ja diese Schutzmake für sein Produkt schützen lassen (damit z.B. kein zweiter Magazin mit dem Logo erscheint.) Hauptsache der bezahlt seine Gebühren bei Vater Staat. Und jeder der das ;-) im Internet verwendet macht gleich unterschwellige Werbung für das Produkt.
  8. #37

    Re

    wenn die ganze Welt dem gallopierenden Schwachsinn verfallen ist, warum soll der Iwan dann nicht mitmachen?

    Ich werde mal sehen, dass ich mir weltweit die Zeichen "E", "R", "S", "N" und "T" schützen lassen, damit mir jeder, der diese kommerziell einsetzt, pro Fall mindest eine Fantastilliarde Euro zahlen muss. Anfangen werde ich bei allen, die es wagen Wiederholungen vom Glücksrad zu zeigen, in denen glaube ich immer "ds ERNSTL" "genommen" wurde ;)
    Alternativ würde ich natürlich auch einen triganischen Pu (bzw. acht Ningis) nehmen.
  9. #38

    ganz furchtbar OT aber allgemeingeinbildend

    Zitat von DeeDeeBee Beitrag anzeigen
    Dä wor risch´ joot. ;o) <- Esuu!
    ich denke mal, eine ganze reihe werden noch ihr persönliches "wä et hätt jedon - wer et hätt jewoß" erleben.
    für alle nichtrheinländer und karnevalisten, gibt es hier die geschichte zum nachlesen:
    http://www.koelner-karneval.info/Koe..._von_Werth.htm
  10. #39

    Zitat von Knütterer Beitrag anzeigen
    Genau,

    vor dem Europäischen Patentamt hat das bestimmt keinen Bestand!
    Das Europäische Patentamt ist für Marken grundsätzlich gar nicht zuständig. Ausserdem handelt es sich um eine russische Markenanmeldung und betrifft damit nur Russland.








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