Herr Voßkuhle hat doch unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die anvisierten Eurobonds mit gesamtschuldnerischer Haftung mit dem GG nicht vereinbar seien.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaf...-11369184.html
Herr Voßkuhle:
" ... Aber unser Urteil stellt klar, dass der Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen darf. Und es dürfen keine dauerhaften Mechanismen begründet werden, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen. Je nachdem, wie Eurobonds konstruiert sind, dürfte unsere Antwort somit recht eindeutig sein."
Erwähnte Fragestellungen im Titel erübrigen sich demnach.
Es sei denn, man ignoriert den Fingerzeig des
Präsidenten des Verfassungsgerichts oder man versteht ihn nicht oder man hat ihn nicht zur Kenntnis genommen.