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Ist Hartz IV verfassungswidrig?

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Höhe der Hartz-IV-Leistungen für Kinder. Was halten Sie von der bisherigen Regelung? Muss der Gesetzgeber die Regelsätze ändern?
  1. #8700

    Zitat von berlin_rotrot Beitrag anzeigen
    Zitat Spiegel Artikel:

    "Schon im vergangenen Jahr summierten sich die Hartz-IV-Leistungen auf den gigantischen Betrag von 45 Milliarden Euro."

    Fünf-und-vierzig Mi-ll-iarden Euro pro Jahr!
    Das ist ja ein Klacks gegen die Kosten der Wiedervereinigung, bei der ein-tausend-fünf-hundert Mi-ll-iarden in die Taschen einiger weniger Reicher verschoben wurden.
  2. #8701

    HartzIV ist hoch genug

    Zitat von zynik Beitrag anzeigen
    Jetzt ganz offiziell: Hartz IV IST verfassungswidrig.

    Die Regelsätze für Kinder sind nicht mit dem § 1 des Grundgesetzes vereinbar.

    Dieser Satz ist die endgültige moralische Bankrotterklärung dieser Republik.
    Warum? Der Schlüsselsatz in dem Urteil ist für mich: Die derzeitigen Sätze sind "nicht evident unzureichend". Es ist also nicht damit zu rechnen, dass die HartzIV-Sätze deutlich steigen. Das ist meiner Meinung nach auch nicht gerechtfertigt.
  3. #8702

    Endlich, hat ja lange genug gedauert. Wie oben bereits einer schrieb, sollte man wirklich erwähnen, dass die "Linkspartei" seit Ewigkeiten genau dies fordert.

    Eigentlich könnten sie direkt über das bescheuert geregelte Kindergeld nachdenken / es bis Jahresende ändern.
  4. #8703

    ...

    Zitat von Bernhard Fischer Beitrag anzeigen
    Die Hartz-IV-Zahlungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind verfassungswidrig.
    Der Gesetzgeber müsse die Regelsätze bis Ende 2010 neu berechnen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. reuters
    Endlich!
    Ja, der Gesetzgeber muss neu berechnen ... und auch nur deswegen liegt wohl eine Verfassungswidrigkeit vor: Wegen der Berechnung ... das sagt über die konkrete Höhe nichts aus ... !!!
  5. #8704

    Zitat von Nicola54 Beitrag anzeigen
    Diese Staffelung der Beträge für Kinder ist vollkommen willkürlich. In der Tat sollten die Beträge für die Kinder mindestens so hoch sein wie für die Erwachsenen, wenn nicht sogar noch höher. Kinder wachsen und brauchen ständig neue Kleidung; Kinder brauchen Materialien für die Schule, müssen zur Schule fahren und der eine oder andere Ausflug sollte auch noch drin sein. Und Kinder müssen auf jeden Fall gesund ernährt werden können.
    Wir haben uns gerade in unser Bürogemeinschaft darüber unterhalten. Soll nun ein neues Konjunkturprogramm für Brauereien aufgelegt werden, fragen wir uns. Schauen wir aus unseren Bürofenstern zur Straße, sehen wir täglich eine Gruppe H4-ler fleißig beim Leistungstrinken.
  6. #8705

    Zitat von Mathesar Beitrag anzeigen
    Blödsinn.
    Ärzte und Krankenschwestern sind kaum noch zu bezahlen und noch schwieriger zu finden. Ebenso Informatiker, Ingenieure und ähnliches.
    Kannste was, kriegste was...
    Zumindest was die Gehälter von Krankenschwestern angeht, reden Sie schlichten Unsinn. Ein ausgebildete Krankenschwester verdient so zwischen 1300.-- und 1600.-- Euro netto (Entgeltgruppe 7a TVöD).

    Wieviel hatte nochmal die klagende Familie zur Verfügung???
  7. #8706

    Es ist doch äußerst traurig, wie weit unser Staat schon verkommen ist. Da wissen die Politiker, dass sie ALG II nachbessern müssen, aber sie lassen es darauf ankommen, bis ein Gericht es ihnen sagt und sie nun unter Zeitdruck entsprechnde Korrekturen erfolgen müssen. Da wird dann wieder nur Mist rauskommen.

    Für diese Handlungsweise der Politiker habe ich keinerlei Verständnis.
  8. #8707

    Zitat von Noodles Beitrag anzeigen
    beobachtet.

    Einfach nur noch abschaffen radikal restlos und endgültig.
    Man braucht weder Verfassungsrichter zu sein,noch eine juristsiche Ausbildung erfahren haben, um zu erkennen, dass dieses Schandgesetz verfassungswidrig ist.
    .
    Zurück zur alten Sozialhilfe?

    Die war ja nicht höher - aber wohl verfassungskonform?
  9. #8708

    Zitat von kryptiker51 Beitrag anzeigen
    Das Urteil des BVerfG zu Hartz IV ist eine Riesen-Doppel-Klatsche für Rot/Grün/Schwarz/Gelb und alle Regierungen seit 2005.
    Der Regelsatz für Erwachsene, der Regelsatz für Paare, der Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre komplett und für alle 5 Jahr verfassungswidrig, entspricht nicht dem Existenzmininmum in Deutschland.
    Na da hat unser Anwalt der Gerechten wieder mal Grund zu feiern. Ändern Sie zur Feier des Tages wieder ihren Namen?
  10. #8709

    Zitat von Mathesar Beitrag anzeigen
    Ein kleiner Crash ist allerdings deutlich billiger als H4 auf Dauer....dann lieber Crash...
    Meinen Sie so einen kleinen süßen, wie wir ihn gerade erlebt haben? Da können wir aber noch so manchen HartzIV-er unterstützen bis wir auf die Summe der neuen Schulden durch die Krise kommen - davon abgesehen, dass ich die Milliarden lieber Tausenden armer Schlucker gönne, als auch nur einen Euro durch den Börsenkamin gejagt sehen möchte.








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