In Deutschland könnten Hilfen zu weiteren Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht führen. "Für den Fall, dass nun auch Irland Hilfen aus dem EU-Rettungsschirm beantragt, werden wir sofort einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verfassungsgericht stellen, um die Auszahlung von Geldern zu verhindern", kündigt der Berliner Rechtswissenschaftler und Wirtschaftsprofessor Markus Kerber an.
Kerber ist einer der Beschwerdeführer, die in Karlsruhe bereits Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Rettungsschirm eingelegt haben. Wenn für hochverschuldete Staaten mit Zahlungsschwierigkeiten Milliardenbeträge bereitgestellt werden, verwandle sich die Währungs- in eine Transferunion, argumentiert Kerber. Zudem verstoße die Zustimmung der Bundesregierung zum Rettungsschirm gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes