Preisabsprachen zwischen konkurrierenden Energieresourcen sind pure Heuchelei, denn:
1.
ist so eine Absprache fuer eine Unternehmensidee irrelevant: ein Nachfrageueberhang an Energie erhoeht, ein Angebotsueberhang senkt fuer alle die Preise. Also gleichen sich sich ohnehin an, auch ohne Bindungsklausel. Wofuer also diese auf den ersten Blick unsinnigen und unter freien Wettbewerbsbedingungen ohnehin verbotenen Preisabsprachen?
2.
der Grund wurde schnell klar:
stiegen die Oelpreise, zogen die Gaspreise schnellstens nach, fielen sie, zog sich der Angleich lange, lange dahin.
Resultat: nicht nur die Gaspreise an sich warfen schoenen Profit ab. Sondern das nun moegliche Jonglieren mit dem Zeitablauf war der Gewinner bei total reiner Weste.
Heuchel par excellence!
Wir haben Gas in rauhen Mengen auf der Erde. Wir kommen mit dem Roehrenbau zum Transport nicht mehr hinterher. Verkehr, E-Versorgung, Heizen ist mit nichts anderem einfacher zu loesen.
Da muss man sich doch was einfallen lassen, die Verbraucher richtig abzocken zu koennen, solange sie noch die Unbezahlbarkeit von Heizoel und Diesel im Hinterkopf haben.
Das war und ist die Logik hinter dem Preiskartell. Daran hat offenbar auch dies Urteil nicht geruettelt. War dummerweise wohl auch nicht Gegenstand des Verfahrens.



