Ob Griechenland "kann" oder "soll" ist gar keine Frage. Griechenland WIRD in der Währungsunion bleiben. Alternativlos sozusagen.
Die Turbulenzen um Griechenland treiben die EU an die Grenzen ihrer politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten. Die europäische Währung steht auf dem Prüfstand, aber auch der Verbleib der Griechen in der Gemeinschaft. Kann Griechenland Mitglied der Währungsunion bleiben?
Ob Griechenland "kann" oder "soll" ist gar keine Frage. Griechenland WIRD in der Währungsunion bleiben. Alternativlos sozusagen.
Lassen Sie doch bitte dieses Vermischen von Antworten sein. Ich kann schwer auf Ihre statements antworten, wenn Sie sich auf 2 oder mehrere Personen in der Antwort beziehen.
Was die Aussagen betrifft, dass Griechenland austritt, und der Euro zerbricht, so finden Sie diese sowohl im Spiegel, als auch in der FTD. Die These stammt nicht von mir. Die Banken und die Wirtschaft haben den Zerfall des Euro demnach bereits eingepreist.
exilator
P.S.: Ihre Frage an dummerjunge will ich trotzdem beantworten:
Jede Währung ist so stark oder schwach wie die ihr unterliegenden Werte. Ausser im Euro. Da sind die assets so unterschiedlich, dass Ungleichgewichte entstehen. Der etwas dümmliche Versuch assets ( Wirtschaft, Gold etc durch Geld zu ersetzen muss scheitern, denn dadurch dass mehr schlechtes Geld vorgezeigt wird, wird darau nicht gutes Geld. ALLE Probleme der Volkswirtschaften und der Schulden sind ausschliesslich auf die Ungleichgewichte zurückzuführen. Griechenland ist allerdings ein Sonderfall.
Sie haben Probleme. Ich antworte ja nicht mehreren Personen in einem Text, sondern zitiere den einen und antworte dem einen, bevor ich den anderen zitiere und diesem antworte. Sie sind ziemlich unflexibel, wenn Ihnen das schon Schwierigkeiten bereitet.
Im Spiegel finden Sie genauso Meinungen, dass der Euro nicht zerbricht. Papperlapapp.
Sie haben auf eine andere Frage geantwortet. Lesen Sie nochmals meine Frage durch. ;)
Geld ist generell die Handlung, einen Tauschgegenstand für Wert zu benutzen. So ein Papierfetzen hat an sich ja so gut wie keinen Wert.
kann man zumindest geschmacklich gut auseinanderhalten. Vom Aussehen eher nicht...
Genauso scheinen mir Griechenland, Porrtugal und Irland in den Euro gekommen zu sein... Wer die Brille vergisst, wundert sich über die Wirkung...
Also: Reißleine ziehen, Griechenland raus aus dem Euro und bitte keine weiteren "Lügenstaaten" neu hinein.
Griechenland ist so unbedeutend daß wir diese Eiterbeule einfach aufschneiden können...
Vertraglich nicht,allerdings wird man wohl kaum einem austretenden Euro-Land den Status verweigern koennen,den Laender wie Schweden,Grossbritannien,Daenemark etc. haben: Mitglieder der EU zu sein,aber nicht Mitglieder der Eurozone.Das ware doch glasklare Diskriminierung,oder?
Fuer den Fall eines Austritts Griechenlands aus der Eurozone und eines gleichzeitigen Verbleibs Griechenlands in der EU wird aber von politischer Seite hauptsaechlich nicht etwa eine Ansteckungsgefahr in Bezug auf Staaten wie Spanien oder Italien befuerchtet (wie verlogenerweise immer wieder behauptet wird) sondern eine Ansteckunsgefahr auf noerdliche Euro-Laender wie Niederlande,Finnland und natuerlich vor allem Deutschland.Denn wie koennte man dann diesen Laendern das verwehren,was man Griechenland gestattet hat?
Fragt sich nur,fuer wen!
In Artikel 50,Absatz 1 des "Vertrags von Lissabon" steht naemlich:
"1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten"
Art. 50 EU - dejure.org
IM EINKLANG MIT SEINEN VERFASSUNGSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN-
dies bedeutet also,dass dieser Artikel aus sich heraus KEIN eigenstaendiges Austrittsrecht aus der EU gewaehrt,sondern dies von den nationalen verfassungsrechtlichen Vorschriften abhaengig macht!
Nun stellt sich natuerlich die Frage:
Gibt es etwa in den Verfassungsvorschriften von EU-und speziell Eurolaendern Vorschriften,die die in Artikel 50 des "Vertrags von Lissabon" erwaehnte Austrittsmoeglichkeit erschweren oder gar verunmoeglichen?
Nun,ich habe mir hier dazu die Verfassungen einiger Eurozonenlaender angeschaut.Manche (wie z.B. Griechenland) enthalten anscheinend gar keine verfassungsrechtlichen Bestimmungen bezueglich europaeischer Integration.
Andere enthalten kann-Bestimmungen-also dasjenige Land KANN sich an der "europaeischen Integration" beteiligen.
Nun gibt es allerdings ein Euroland,in dem dies anders aussieht.in Artikel 23 des deutschen Grundgesetzes steht naemlich:
"(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet"
Art. 23 GG - dejure.org
WIRKT MIT-hierbei handelt es sich also um keine kann-,sondern um eine SOLL-Bestimmung,somit wohl um einen verfassungsrechtlichenAuftrag!
Es sieht also so aus,dass eine deutsche Regierung-im Gegensatz zu den Regierungen anderer EU-Laender!- gar nicht einfach so durch Beschluss aus der EU austreten koennte.
Dem muesste wohl erst eine Verfassungsaenderung durch den Bundestag vorausgehen.Dafuer beduerfte es einer Zweidrittelmehrheit.
Und wenn man sich daran erinnert,wie einstimmig damals dieser Artikel 23 und der "Vertrag von Maastricht" vom Bundestag beschlossen wurden,wird klar,dass ein Austritt Deutschlands aus der EU praktisch unmoeglich sein duerfte,solange die etablierten Parteien wie CDU/CSU,SPD,FDP und Gruene die deutsche Politik dominieren...