Forum: Wirtschaft
Diskriminierung am Arbeitsplatz - Ihre Erfahrungen?
85% Frauen im Unternehmen, aber 0% Frauen auf der Chefebene: Mit dieser simplen Rechnung hat eine Gema-Angestellte jetzt einen Prozess gegen ihren Arbeitgeber gewonnen. Es ist eine Premiere in Deutschland - was sind Ihre Erfahrungen mit Diskriminierung im Job?
- #440 18.07.2009 07:42 von Verbalwalze
Absurd
Männer und Frauen unterscheiden sich rein äußerlich und in ihren körperlichen Fähigkeiten erheblich, die Annahme, die geistigen Fähigkeiten und somit die Qualifikation für bestimmte Berufe sei gleich ist daher absurd.
Bei den körperlichen Fähigkeiten ist es leider so, dass die besonders herausragende Fähigkeit von Frauen gerade in der Frauenbewegung gering geschätzt wird.
Bei den körperlichen Fähigkeiten kann man im Sport auch die Quote in reinster Form begutachten. Es gibt getrennte Wettbewerbe, so dass eine Person A, die 9,9 s für 100m benötigt ein Niemand ist, während eine Person B für 10,5 s auf 100m mit Goldmedaillen und Werbeverträgen überhäuft wird.
Die Frage ist, ob man Quoten, die letztenendes genau darauf hinauslaufen wirklich im Berufsleben haben will.
Die einzigen akzeptablen Vergabestrategien bei Arbeitsstellen ist die Einstellung entweder der höchstqualifizierten Personen oder die Festlegung einer Mindestqualifikation mit anschließendem Losverfahren.
Gruß
Verbalwalze - #441 07.11.2009 19:25 von Alexander Trabos
- #442 07.11.2009 20:27 von
- #443 12.04.2010 23:24 von Manitou
Ethnische Diskriminierung
Im Zusammenhang mit der Bewerbung, die mit dem Vermerk "- Ossi" zurückgeschickt wurde, sehe ich eine ethnische Diskriminierung. Nicht weil es eine eigene Ethnie "Ossi" gäbe, sondern, weil in einem föderalen Staat die Herkunft aus einem anderen Bundesland (bei "künstlichen" Bundesländern wie Niedersachsen und Baden-Würtenberg sogar aus einem anderen Landesteil) eine eigenständige ethnische Herkunft darstellt (Objektive Ethnie).
Daneben sollte aber auch eine Diskriminierung auf Grund einer "subjektiven Ethnie" (Land-/ Stadtbewohner o.ä.) als Verstoß gegen das AGG betrachtet werden, da der Diskriminierungswille, also eine Ablehnung ohne Sachgrund als Tatmotiv erkennbar ist.
Die regionale Herkunft darf also nur in begründeten Fällen (z.B. in Berufen der regionalen Volkskunst (Heimat-Theater mit Dialekt-Aufführungen) bzw. Tourismus (Reiseleiter/ Stadtbilderklärer sollen aus der Region stammen)) als legitimes Auswahlkriterium zulässig sein.
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