Die meisten Länder hielten nach Fukushima an ihrem Atomkurs fest – zu Recht?

Die Atomkatastrophe von Fukushima schockte die Welt - aber nicht für lange. Nur wenige Länder änderten ihre Einstellung zur Atomenergie oder legten sich - wie Deutschland - auf eine Abkehr von dieser Form der Energiegewinnung fest. Haben diese Länder, die weiterhin auf die Kernenergie vertrauen, Recht in ihrer Entscheidung?
  1. #1510

    ...

    Zitat von doctorwho Beitrag anzeigen
    tepco war am 10.03.2011 etwa 45 milliarden $ wert .
    2 wochen später war tepco noch 4 milliarden wert und hatte bereits 20 milliarden kredite aufgenomen .
    bis heute sind schulden von etwa 60 - 70 milliarden $ aufgelaufen .
    dabei wird es nicht bleiben .

    von welcher "konkursmasse" möchten sie sprechen ?
    Der Börsenwert hat nichts mit den Sachwerten die einem Unternehmen gehören zu tun.
  2. #1511

    Zitat von ewsz Beitrag anzeigen
    Was meinen Sie mit solchen Ausbrüchen zu erreichen? Das von Ihnen gesagte trifft voll auf Sie selbst zu.
    Genau das Gleiche Antwortsschema, eines anderen Foristen in diesem Strang. Der zugegebenermaßen wesentlich unsachlicher und persönlicher, als Sie hier postet.
  3. #1512

    Zitat von bammy Beitrag anzeigen
    Sie haben bestimmt übersehen, das die 2,5 Mrd eine Solidaritätsleistung aller EVU ist. Ansonsten möchte ich auch nicht weiter darauf eingehen, was auch bei INsolvenz an Gegenwerten da ist.
    Dann lassen Sie's doch bleiben und gehen nicht darauf ein. Fakt ist und bleibt, so oft Sie das auch versuchen, zu relativieren:
    Die 2,5 Mrd. reichen nicht aus - und bei der Insolvenz eines Kraftwerksbetreibers ist auch nicht gesichert, daß alle Schäden abgedeckt sind.
    Weil die Schadensummen aufgrund der Unberechenbarkeit des Schadenverlaufs nicht kalkuliert werden können. Alle diesbezüglichen, von Ihnen in Links genannten Kalkulationen sind reine Spekulation.

    Der Staat haftet im Zweifelsfall für den Rest. Punktum. Akzeptieren Sie's einfach, daß Sie aufgrund politischer Voreingenommenheit den gravierenden Fehler machen, das zu übersehen.
    Zitat von x+n Beitrag anzeigen
    Das heißt bei Krieg und schweren Naturkatastrophen, wo sonst immer Haftung ausgeschlossen ist, ist die Haftung auf 2.5 Mrd begrenzt.
    Sehen Sie. Allmählich wird's doch: Ein "normales", betriebliches Versagen ist ausgeschlossen.
    Fukushima wäre nicht darunter gefallen, da dort keine außergewöhnliche Naturkatastrophe statt fand.
    Was ist ein Tsunami?
  4. #1513

    Atomgesetz und Haftung

    Zitat von ewsz Beitrag anzeigen
    Was meinen Sie mit solchen Ausbrüchen zu erreichen? Das von Ihnen gesagte trifft voll auf Sie selbst zu.... Dass irgendjemand nach dem deutschen ATG vollständig von Haftung befreit würde, habe ich niemals behauptet. Sie zerren hier Aussagen aus dem Kontext und verfälschen Sie so. Ein extrem schlechter Stil.
    Geht's auch eine Nummer kleiner?

    Zitat von ewsz Beitrag anzeigen
    Dass irgendjemand nach dem deutschen ATG vollständig von Haftung befreit würde, habe ich niemals behauptet.
    Sie weichen hier aus. Natürlich haben Sie nicht die vollständige Befreiung von der Haftung behauptet. Das wäre ja höchst widersinnig, da es eine vollständige Befreiung nach ATG selbst bei höhere Gewalt nicht gibt.
    Ihre Behauptung, dass bei einer Naturkatastrophe wie in Fukushima nach dem deutschen ATG der Haftungsausschluss (bzw Begrenzung, da Deutschland auch bei höherer Gewalt keinen vollständigen Haftungsausschluss kennt) eintritt haben Sie hier wiederholt gepostet.
    Ist ja nicht Ihre Erfindung, sondern eine Standard-Behauptung, wie sie auf Antikernkraftseiten gerne publiziert wird.
    Die Interpretation der diesbezüglich ziemlich analogen Rechtslage in Japan (richtig, die haben sich den Wiener/Pariser Verträgen nicht angeschlossen - aber, wie Sie der Quelle sicher entnehmen konnten, daran bei Ihrer Gesetzgebung orientiert) hat dort ergeben, dass auch eine Jahrtausendkatastrophe eben keine 'schwere Naturkatastrophe ungewöhnlicher Art' sei.

    Dass Tepco anders argumentierte, und dass Juristen das Gefühl politischen Druckes verspürten, wie meine Quellen ausführt, ist m. E. nichts ungewöhnliches - und rechtfertigt in keiner Weise Ihre Behauptung, die Rechtsauslegung in Japan zu diesem Fall, sei unbedeutend für die hiesige Einschätzung der Definition von 'Naturkatastrophen ungewöhnlicher Art'.

    Ihre Behauptung, hier schon mehrmals gepostet
    Zitat von ewsz Beitrag anzeigen
    Im Klartext sind dies maximal 2,5 Mrd. Euro. Fukushima wäre unter § 25 Abs. 3 gefallen, da es sich um eine ungewöhnliche Naturkatastrophe handelte.
    ist meiner Meinung nach unbelegt.
    Nach den Erfahrungen der japanischen Auslegung bei praktisch identischen juristischen Vorgaben ist diese Auslegung noch unwahrscheinlicher geworden.

    Zumindest sollte die Auslegung in Japan das forsche 'Argumentieren' deutscher Kernkraftgegner mit dem Passus im deutschen ATG beenden.
  5. #1514

    Zitat von bammy Beitrag anzeigen
    Sie haben bestimmt übersehen, das die 2,5 Mrd eine Solidaritätsleistung aller EVU ist. Ansonsten möchte ich auch nicht weiter darauf eingehen, was auch bei INsolvenz an Gegenwerten da ist.
    Dann lassen Sie's doch bleiben und gehen nicht darauf ein. Fakt ist und bleibt, so oft Sie das auch versuchen, zu relativieren:
    Die 2,5 Mrd. reichen nicht aus - und bei der Insolvenz eines Kraftwerksbetreibers ist auch nicht gesichert, daß alle Schäden abgedeckt sind.

    Weil die Schadensummen aufgrund der Unberechenbarkeit des Schadenverlaufs nicht kalkuliert werden können. Alle diesbezüglichen, von Ihnen in Links genannten Kalkulationen sind reine Spekulation.
    Der Staat haftet im Zweifelsfall für den Rest. Punktum. Akzeptieren Sie's einfach, daß Sie aufgrund politischer Voreingenommenheit den gravierenden Fehler machen, das zu übersehen.

    Zitat von x+n Beitrag anzeigen
    Das heißt bei Krieg und schweren Naturkatastrophen, wo sonst immer Haftung ausgeschlossen ist, ist die Haftung auf 2.5 Mrd begrenzt.
    Sehen Sie. Allmählich wird's doch: Ein "normales", betriebliches Versagen ist ausgeschlossen.
    Fukushima wäre nicht darunter gefallen, da dort keine außergewöhnliche Naturkatastrophe statt fand.
    Was ist ein Tsunami?
    Zitat von bammy Beitrag anzeigen
    Da der Staat das Unternehmen nicht zerschlägt, besteht die Möglichkeit in Zukunft mit diesem Unternehmen Gewinn zu erwirtschaften, mit dem man z.Bsp. Langzeitschäden bezahlen kann.
    Ein Unternehmen, das in Insolvenz gegangen und dessen Betriebsstätte zerstört ist, kann keinen Gewinn erwirtschaften.

    Zumindest mit dieser Betriebsstätte nicht mehr.
  6. #1515

    Zitat von hastdunichtgesehen Beitrag anzeigen
    Auto, Straßenbahnen und selbst Steine werden gefährlich, wenn man sie falsch bedient.
    Wozu bedient man - z.B. am Flußufer herumliegende - Steine?
    Vor allem - wie? Und dann auch noch - falsch?

    Alle Deutschen sollten erst einmal Zwangsunterricht in Physik erhalten, vielleicht komen sie dann zur Vernunft.
    Strahlentherapie und Nuklearmedizin
    Nuklearmedizin ist eine Geschichte, Atomkraftwerke, Super-Gaus und Atombomben eine andere.
    Kann man Atombomben auch "falsch" bedienen?
    Wie ein Auto oder ein Flugzeug? Kann man mit einem Röntgengerät ganze Landstriche verseuchen?
    Wohl eher nicht.... - oder?
  7. #1516

    Zitat von peterw8s Beitrag anzeigen
    ... ist meiner Meinung nach unbelegt.
    Es geht hier nicht um Meinungen, sondern um juristische Bewertungen.
    Nach den Erfahrungen der japanischen Auslegung bei praktisch identischen juristischen Vorgaben ist diese Auslegung noch unwahrscheinlicher geworden.
    Mitnichten ist sie das.
    Zumindest sollte die Auslegung in Japan das forsche 'Argumentieren' deutscher Kernkraftgegner mit dem Passus im deutschen ATG beenden.
    Ist in Japan deutsches Recht anwendbar? Wohl eher nicht... .
  8. #1517

    Zitat von x+n Beitrag anzeigen
    Der Börsenwert hat nichts mit den Sachwerten die einem Unternehmen gehören zu tun.
    einem nackten mann kann man nicht in die tasche greifen .
    jetzt sind sie wieder dran .... :-D
  9. #1518

    ...

    Zitat von acusticusneurinom Beitrag anzeigen
    Fakt ist und bleibt, so oft Sie das auch versuchen, zu relativieren:
    Die 2,5 Mrd. reichen nicht aus -
    -sind aber auch nicht alles was verfügbar ist.

    Zitat von acusticusneurinom Beitrag anzeigen
    und bei der Insolvenz eines Kraftwerksbetreibers ist auch nicht gesichert, daß alle Schäden abgedeckt sind.
    wie bei allen anderen Firmen auch.
    Zitat von acusticusneurinom Beitrag anzeigen
    Weil die Schadensummen aufgrund der Unberechenbarkeit des Schadenverlaufs nicht kalkuliert werden können.
    Wurden aber bereits kalkuliert.

    Zitat von acusticusneurinom Beitrag anzeigen
    Der Staat haftet im Zweifelsfall für den Rest.
    Das steht nirgends.

    Zitat von acusticusneurinom Beitrag anzeigen
    Sehen Sie. Allmählich wird's doch: Ein "normales", betriebliches Versagen ist ausgeschlossen.
    Ein Krieg ist kein normales betriebliches Versagen.

    Zitat von acusticusneurinom Beitrag anzeigen
    Was ist ein Tsunami?
    In Japan leider nichts außergewöhnliches. In Bayern wäre ein Tsunami wahrscheinlich außergewöhnliches.
  10. #1519

    ...

    Zitat von doctorwho Beitrag anzeigen
    einem nackten mann kann man nicht in die tasche greifen .
    jetzt sind sie wieder dran .... :-D
    Erstmal macht man den Mann nackt. Dann kann man zukünftige Einnahmen pfänden (Forderungspfändung, z.B. Lohnpfändung).
    Jetzt Sie wieder.