Forum: Wirtschaft
Die meisten Länder hielten nach Fukushima an ihrem Atomkurs fest – zu Recht?
Die Atomkatastrophe von Fukushima schockte die Welt - aber nicht für lange. Nur wenige Länder änderten ihre Einstellung zur Atomenergie oder legten sich - wie Deutschland - auf eine Abkehr von dieser Form der Energiegewinnung fest. Haben diese Länder, die weiterhin auf die Kernenergie vertrauen, Recht in ihrer Entscheidung?
- #1510 03.05.2012 09:20 von
- #1511 03.05.2012 09:36 von
- #1512 03.05.2012 09:42 von
Dann lassen Sie's doch bleiben und gehen nicht darauf ein. Fakt ist und bleibt, so oft Sie das auch versuchen, zu relativieren:
Die 2,5 Mrd. reichen nicht aus - und bei der Insolvenz eines Kraftwerksbetreibers ist auch nicht gesichert, daß alle Schäden abgedeckt sind.
Weil die Schadensummen aufgrund der Unberechenbarkeit des Schadenverlaufs nicht kalkuliert werden können. Alle diesbezüglichen, von Ihnen in Links genannten Kalkulationen sind reine Spekulation.
Der Staat haftet im Zweifelsfall für den Rest. Punktum. Akzeptieren Sie's einfach, daß Sie aufgrund politischer Voreingenommenheit den gravierenden Fehler machen, das zu übersehen.
Sehen Sie. Allmählich wird's doch: Ein "normales", betriebliches Versagen ist ausgeschlossen.
Was ist ein Tsunami?Fukushima wäre nicht darunter gefallen, da dort keine außergewöhnliche Naturkatastrophe statt fand. - #1513 03.05.2012 09:42 von
Atomgesetz und Haftung
Geht's auch eine Nummer kleiner?
Sie weichen hier aus. Natürlich haben Sie nicht die vollständige Befreiung von der Haftung behauptet. Das wäre ja höchst widersinnig, da es eine vollständige Befreiung nach ATG selbst bei höhere Gewalt nicht gibt.
Ihre Behauptung, dass bei einer Naturkatastrophe wie in Fukushima nach dem deutschen ATG der Haftungsausschluss (bzw Begrenzung, da Deutschland auch bei höherer Gewalt keinen vollständigen Haftungsausschluss kennt) eintritt haben Sie hier wiederholt gepostet.
Ist ja nicht Ihre Erfindung, sondern eine Standard-Behauptung, wie sie auf Antikernkraftseiten gerne publiziert wird.
Die Interpretation der diesbezüglich ziemlich analogen Rechtslage in Japan (richtig, die haben sich den Wiener/Pariser Verträgen nicht angeschlossen - aber, wie Sie der Quelle sicher entnehmen konnten, daran bei Ihrer Gesetzgebung orientiert) hat dort ergeben, dass auch eine Jahrtausendkatastrophe eben keine 'schwere Naturkatastrophe ungewöhnlicher Art' sei.
Dass Tepco anders argumentierte, und dass Juristen das Gefühl politischen Druckes verspürten, wie meine Quellen ausführt, ist m. E. nichts ungewöhnliches - und rechtfertigt in keiner Weise Ihre Behauptung, die Rechtsauslegung in Japan zu diesem Fall, sei unbedeutend für die hiesige Einschätzung der Definition von 'Naturkatastrophen ungewöhnlicher Art'.
Ihre Behauptung, hier schon mehrmals gepostet
ist meiner Meinung nach unbelegt.
Nach den Erfahrungen der japanischen Auslegung bei praktisch identischen juristischen Vorgaben ist diese Auslegung noch unwahrscheinlicher geworden.
Zumindest sollte die Auslegung in Japan das forsche 'Argumentieren' deutscher Kernkraftgegner mit dem Passus im deutschen ATG beenden. - #1514 03.05.2012 09:44 von
Dann lassen Sie's doch bleiben und gehen nicht darauf ein. Fakt ist und bleibt, so oft Sie das auch versuchen, zu relativieren:
Die 2,5 Mrd. reichen nicht aus - und bei der Insolvenz eines Kraftwerksbetreibers ist auch nicht gesichert, daß alle Schäden abgedeckt sind.
Weil die Schadensummen aufgrund der Unberechenbarkeit des Schadenverlaufs nicht kalkuliert werden können. Alle diesbezüglichen, von Ihnen in Links genannten Kalkulationen sind reine Spekulation.
Der Staat haftet im Zweifelsfall für den Rest. Punktum. Akzeptieren Sie's einfach, daß Sie aufgrund politischer Voreingenommenheit den gravierenden Fehler machen, das zu übersehen.
Sehen Sie. Allmählich wird's doch: Ein "normales", betriebliches Versagen ist ausgeschlossen.
Was ist ein Tsunami?Fukushima wäre nicht darunter gefallen, da dort keine außergewöhnliche Naturkatastrophe statt fand.
Ein Unternehmen, das in Insolvenz gegangen und dessen Betriebsstätte zerstört ist, kann keinen Gewinn erwirtschaften.
Zumindest mit dieser Betriebsstätte nicht mehr. - #1515 03.05.2012 09:45 von
Wozu bedient man - z.B. am Flußufer herumliegende - Steine?
Vor allem - wie? Und dann auch noch - falsch?
Nuklearmedizin ist eine Geschichte, Atomkraftwerke, Super-Gaus und Atombomben eine andere.Alle Deutschen sollten erst einmal Zwangsunterricht in Physik erhalten, vielleicht komen sie dann zur Vernunft.
Strahlentherapie und Nuklearmedizin
Kann man Atombomben auch "falsch" bedienen?
Wie ein Auto oder ein Flugzeug? Kann man mit einem Röntgengerät ganze Landstriche verseuchen?
Wohl eher nicht.... - oder? - #1516 03.05.2012 09:48 von
Es geht hier nicht um Meinungen, sondern um juristische Bewertungen.
Mitnichten ist sie das.Nach den Erfahrungen der japanischen Auslegung bei praktisch identischen juristischen Vorgaben ist diese Auslegung noch unwahrscheinlicher geworden.
Ist in Japan deutsches Recht anwendbar? Wohl eher nicht... .Zumindest sollte die Auslegung in Japan das forsche 'Argumentieren' deutscher Kernkraftgegner mit dem Passus im deutschen ATG beenden. - #1517 03.05.2012 09:49 von
- #1518 03.05.2012 10:02 von
...
-sind aber auch nicht alles was verfügbar ist.
wie bei allen anderen Firmen auch.
Wurden aber bereits kalkuliert.
Das steht nirgends.
Ein Krieg ist kein normales betriebliches Versagen.
In Japan leider nichts außergewöhnliches. In Bayern wäre ein Tsunami wahrscheinlich außergewöhnliches. - #1519 03.05.2012 10:09 von
Die aktuellen Top-Themen



