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Die meisten Länder hielten nach Fukushima an ihrem Atomkurs fest – zu Recht?

Die Atomkatastrophe von Fukushima schockte die Welt - aber nicht für lange. Nur wenige Länder änderten ihre Einstellung zur Atomenergie oder legten sich - wie Deutschland - auf eine Abkehr von dieser Form der Energiegewinnung fest. Haben diese Länder, die weiterhin auf die Kernenergie vertrauen, Recht in ihrer Entscheidung?
  1. #1500

    Zitat von acusticusneurinom Beitrag anzeigen
    Schlecht, daß Sie nicht einsehen können, daß das im Fall des Falles - Insolvenz - nichts nutzt.
    Aber Sie klammern sich ja gerne an Theorien fest.
    Sie haben bestimmt übersehen, das die 2,5 Mrd eine Solidaritätsleistung aller EVU ist. Ansonsten möchte ich auch nicht weiter darauf eingehen, was auch bei INsolvenz an Gegenwerten da ist.
  2. #1501

    Zitat von ewsz Beitrag anzeigen
    Der Diskurs führt nicht wirklich weiter:
    Warum brechen Sie das Zitat vor dem letzten Satz ab; das wirkt doch recht unseriös:
    "In den Fällen des § 25 Abs. 3 wird die Haftung des Inhabers auf den Höchstbetrag der staatlichen Freistellungsverpflichtung begrenzt."

    Im Klartext sind dies maximal 2,5 Mrd. Euro. Fukushima wäre unter § 25 Abs. 3 gefallen, da es sich um eine ungewöhnliche Naturkatastrophe handelte.
    Was genau beinhaltet §25 Abs. 3?
  3. #1502

    Zitat von acusticusneurinom Beitrag anzeigen
    Das ist sie eben nicht. Eine Deckungsvorsorge von 2,5 Mrd. EUR ist Pflicht - darüberhinaus besteht keine Verpflichtung, also keine Unbegrenztheit.
    Die 2,5Mrd ist nur eine Deckungsvorsorge und befreit nicht vor Haftung. Dieses Geld wird dann solidarisch von allen EVU aufgebracht. Darüber hinaus muß der Betreiber, bis zur letzten Münze und zur letzten Schraube haften.
    Zitat von acusticusneurinom Beitrag anzeigen
    Sie verstehen und verstehen es einfach nicht. Für alles andere, für Folgeschäden, die über diese 2,5 Mrd. EUR hinausgehen, haftet der Staat, wenn der Laden - siehe AUCH Tepco - Pleite geht.
    Die Begrenzung von Deckungssummen sind keine Begrenzung von Haftungssummen.
  4. #1503

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Haben diese Länder, die weiterhin auf die Kernenergie vertrauen, Recht in ihrer Entscheidung?
    Natürlich haben die Recht! Unbedingt! Man sieht ja quasi täglich die Segnungen die diesen Ländern und ihren Bevölkerungen zu Teil werden:
    Levy nuclear project moved back by three years
    Das Geschäftsmodell ist zwar a bissel bizarr für meinen Geschmack... ich fand das schon immer gelungen, aber gut, wer es braucht und zu viel Geld hat:

    Accordingly, the PSC accepted the need for the Levy nuclear development in October 2009 and allowed Progress to increase customer bills to help it finance the project with less borrowing, adding $2.86 to an 1000 kWh electric bill. Progress has now asked the PSC to increase this amount to $3.45 on the same size bill from the start of 2013, and for this to be the extra charge until the end of 2017.
  5. #1504

    Achso, da ja einigen nicht ganz klar war, welche Schwänze wer wo wieweit eingezogen hat; also dieses leidliche Rentner-Trauma hier in dem engagierten Laienzirkel wahrlich nicht befriedigend zum Abschluss gebracht werden konnte, hier mal noch eine kleine Information zur Kenntnisnahme:

    25 percent of foreigners living in Tokyo left Japan temporarily after March 11 quake
    Den Anteil der feigen natives, werden uns die gewissenhaften Datensammler bestimmt demnächst präsentieren...
  6. #1505

    Haftung und Haftungsausschluss

    Zitat von ewsz Beitrag anzeigen
    Auf Seite 67 lese ich dann weiter:
    "Da Japan weder dem Pariser noch dem Wiener Übereinkommen beigetreten ist"

    Damit steht die unter starkem politischen Druck entstandene Entscheidung noch nicht einmal in Bezug zum von mir genannten Pariser Abkommen.
    Wenn Sie meine verlinkte Quelle wirklich gelesen hätten, würden Sie nicht versuchen mit ein paar aus dem Zusammenhang gerissenen Textfetzen hier einen falschen Eindruck zu erwecken.
    Einfach nochmal mit offener Haltung lesen:
    "Die Haftung für Nuklearschäden nach japanischem Atomrecht – Rechtsprobleme der Reaktorkatastrophe von Fukushima I"

    In Japan hat sich gerade gezeigt, dass bei praktisch identischer Definition des Haftungsausschlusses* bezüglich 'schweren Naturkatastrophen ungewöhnlicher Art' , wie in den europäischen Abkommen (laut Quelle waren diese ja die Vorbilder der japanischen Gesetzesregelung), die Erbeben/Tsunami-Katastrophe die die Havarie in Fukushima ausgelöst hatte, nicht unter den Haftungsausschluss fällt.

    Zitat von ewsz Beitrag anzeigen
    Dergleiche hat hier niemand behauptet. Sie sollte vielleicht einmal genauer lesen.
    Schon vergessen? Sie haben gerade im vorletzten post eben diese Behauptung aufgestellt:
    Zitat von ewsz Beitrag anzeigen
    Im Klartext sind dies maximal 2,5 Mrd. Euro. Fukushima wäre unter § 25 Abs. 3 gefallen, da es sich um eine ungewöhnliche Naturkatastrophe handelte.

    Zitat von ewsz Beitrag anzeigen
    Ihre Behauptung, die Haftung des Betreibers sei in allen Fällen unbeschränkt, ist in jedem Falle falsch. Sie ist in einigen Fällen juristisch und in anderen Fällen durch das Insolvenzrecht faktisch wohlbeschränkt.
    Ich habe bei praktisch allen meinen diesbezüglichen Beiträgen extra auf die unbegrenzte Haftung und die Haftungseinschränkung auf 2,5 Milliarden bei höherer Gewalt (Krieg, und die 'schweren Naturkatastrophen ungewöhnlicher Art...und gegenüber dem Ausland) hingewiesen und zu den entsprechenden Quellen verlinkt.


    *In Deutschland ist im Unterschied zu Japan und auch dem übrigen Europa selbst bei höherer Gewalt noch eine Haftung, allerdings dann auf 2,5 Milliarden pro Kernkraftwerk begrenzt, gesetzlich festgeschrieben. Gibt es wohl sonst bei keiner anderen Haftungsregelung.
  7. #1506

    Zitat von peterw8s Beitrag anzeigen
    Wenn Sie meine verlinkte Quelle wirklich gelesen hätten, würden Sie nicht versuchen mit ein paar aus dem Zusammenhang gerissenen Textfetzen hier einen falschen Eindruck zu erwecken.
    Was meinen Sie mit solchen Ausbrüchen zu erreichen? Das von Ihnen gesagte trifft voll auf Sie selbst zu.
    Ihr referenziertes Dokument stellt einerseits klar fest, dass Tepco sich auf höhere Gewalt zurückziehen wollte und dies erst durch politischen Druck zurückgezogen hat. Selbst japanische Juristen werden dahingehend wiedergegeben, dass mehr der Druck als die juristischen Argumente für den Rückzug der Argumentation tragend waren.

    Zudem stellt Ihre Quelle richtigerweise fest, dass die Situation in Japan mit der in Mitteleuropa in Haftungsfragen nicht vergleichbar ist, da das Pariser Abkommen nicht ratifiziert wurde.

    Ich habe Ihre Quelle gelesen und diese Quelle sagt beim besten Willen nicht das aus, was Sie hier verkaufen wollen.
    Und natürlich ist ein Atomunglück in Japan nicht nach dem deutschen ATG zu bewerten; deswegen auch der Potentialis in meinem Satz - wenn das Unglück in Deutschland stattfände (wieder Potentialis), dann würde das Pariser Abkommen greifen. Dass irgendjemand nach dem deutschen ATG vollständig von Haftung befreit würde, habe ich niemals behauptet. Sie zerren hier Aussagen aus dem Kontext und verfälschen Sie so. Ein extrem schlechter Stil.
  8. #1507

    ...

    Zitat von ewsz Beitrag anzeigen
    "In den Fällen des § 25 Abs. 3 wird die Haftung des Inhabers auf den Höchstbetrag der staatlichen Freistellungsverpflichtung begrenzt."

    Im Klartext sind dies maximal 2,5 Mrd. Euro. Fukushima wäre unter § 25 Abs. 3 gefallen, da es sich um eine ungewöhnliche Naturkatastrophe handelte.
    Das heißt bei Krieg und schweren Naturkatastrophen, wo sonst immer Haftung ausgeschlossen ist, ist die Haftung auf 2.5 Mrd begrenzt. Fukushima wäre nicht darunter gefallen, da dort keine außergewöhnliche Naturkatastrophe statt fand.

    Zitat von ewsz Beitrag anzeigen
    Daneben setzt das ATG nicht das Insolvenzrecht außer Kraft; sobald ein Unternehmen Insolvenz angemeldet hat, haftet es nur noch theoretisch.
    Hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet wird die Konkursmasse verwertet.
    Zitat von ewsz Beitrag anzeigen
    Wie Sie sehen, versuche ich dies stets.
    Es ist Ihnen hier gut gelungen.
  9. #1508

    Zitat von x+n Beitrag anzeigen
    .....Hat das Unternehmen Insolvenz angemeldet wird die Konkursmasse verwertet.
    .
    tepco war am 10.03.2011 etwa 45 milliarden $ wert .
    2 wochen später war tepco noch 4 milliarden wert und hatte bereits 20 milliarden kredite aufgenomen .
    bis heute sind schulden von etwa 60 - 70 milliarden $ aufgelaufen .
    dabei wird es nicht bleiben .

    von welcher "konkursmasse" möchten sie sprechen ?
  10. #1509

    Zitat von doctorwho Beitrag anzeigen
    tepco war am 10.03.2011 etwa 45 milliarden $ wert .
    2 wochen später war tepco noch 4 milliarden wert und hatte bereits 20 milliarden kredite aufgenomen .
    bis heute sind schulden von etwa 60 - 70 milliarden $ aufgelaufen .
    dabei wird es nicht bleiben .

    von welcher "konkursmasse" möchten sie sprechen ?
    Na haben SIe doch selber beantwortet. In dem Fall 4Mrd. Wenn die Zahlen stimmen.
    Da der Staat das Unternehmen nicht zerschlägt, besteht die Möglichkeit in Zukunft mit diesem Unternehmen Gewinn zu erwirtschaften, mit dem man z.Bsp. Langzeitschäden bezahlen kann.


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