Und nach wie vor, muß man da fragen, was Sie konkret meinen. Das vielleicht an Beispielen festmachen.
Das bei jeder Störung eine Aufsichtsbehörde informiert werden muß, haben SIe nicht in allen Industriezweigen.
In welche Gefahrenklasse man das einstuft, wird der Behörde dann überlassen. Schauen Sie sich die Ines-Tabelle an und dann wie oft man in Deutschland von einem wirklichen Störfall oder Unfall sprechen kann.
Sie werden bei keinem anderen Kraftwerkstyp erleben, das man bei kleinsten Störung automatisch vom Netz geht und erst nach Prüfung wieder angekoppelt wird. In anderen Industriezweigen wird keine Fabrik stillgelegt, weil ein Aggregat defekt ist.
Wenn Sie also meinen, das nur AKW nicht an Sicherheitsvorschriften gearbeitet wurde, bitte ich SIe dabei konkret "Ross und Reiter" zu benennen. Damit man versteht, was Sie meinen und gegebenenfalls argumentieren kann.



