Was darf man Hartz-IV-Empfängern zumuten?

Durch die Äußerungen von Bundesaußenminister Guido Westerwelle und der nordrhein-westfälische SPD-Spitzenkandidatin Hannelore Kraft ist die Debatte um Hartz IV neu entfacht worden. Die Kernfrage: Was ist zumutbar für Erwerbslose?
  1. #2970

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    Zitat von Hardliner 1 Beitrag anzeigen
    Vielleicht ist die staatliche Alimentation zu hoch. Ist es eine Art Gott, der die Höhe der staatlichen Mindestsicherung festlegt? Unser Höchstgericht fällt immer wieder "kluge" Urteile. Wer die finanziellen Konsequenzen zu tragen hat, juckt die Karlsruher Richter wenig. Die Zahler sind immer die Dummen.
    *gähn* Das soziokulturelle Existenzminium errechnet sich nicht aus Löhnen, sondern aus Preisen, die nämlich zur Deckung nötig sind. Ein Mindestlohn kann dann darauf aufbauen, indem man das Lohnabstandsniveau darauf anwendet.

    Und noch einmal: Der Arbeiter zahlt nich für die Arbeitslosen, das wäre überhaupt nicht möglich und die niedrigen Löhne haben ihrerseits rein gar nichts mit dem eigenlicheN Sozialstaat zu tun, sondern mit dessen drohendem Bruch. Je mehr Zwang Sie auf Arbeitslose ausüben und je niedriger das Geld angesetzt wird, umso niedriger wird auch die Mehrheit der normalen Löhne ausfallen.
  2. #2971

    Zitat von Pirx Beitrag anzeigen
    Das unverhandelbare Existenzminimum besteht nicht nur aus Wasser und Brot.
    Also Butter bei die Fische, machen Sie mal eine Liste was sich der Transferberechtigte nicht kaufen darf oder, die ist bestimmt bei Ihnen kürzer, was er sich einkaufen darf.
    GP
    Er darf sich alles kaufen, muss halt nur ein bisschen haushalten.
  3. #2972

    [QUOTE=seyinphyin;5226887]
    Zitat von Analyser Beitrag anzeigen
    Richtig.
    Weil es ein VERFASSUNGSgericht ist.
    Und es damit nach der VERFASSUNG urteilt.
    Und in der VERFASSUNG steht nunmal kein Betrag drin.
    Daher blieb dem VERFASSUNGSgericht gar nichts anderes übrig, als den Richtspruch so zu fassen.
    Zuwenig war es offensichtlich aber nicht!