Forum: Wirtschaft
Was darf man Hartz-IV-Empfängern zumuten?
Durch die Äußerungen von Bundesaußenminister Guido Westerwelle und der nordrhein-westfälische SPD-Spitzenkandidatin Hannelore Kraft ist die Debatte um Hartz IV neu entfacht worden. Die Kernfrage: Was ist zumutbar für Erwerbslose?
- #2960 22.03.2010 17:16 von
Nur mal so nebenbei. Ja es gibt ein Lohnabstandsproblem. Die Löhne sind nach der Entwicklung der letzten 20 Jahre um mindestens 20% zu niedrig. Wäre die Lohntentwicklung in Deutschland angemessen verlaufen, würde sich Arbeit auch lohnen.
- #2961 22.03.2010 17:26 von
- #2962 22.03.2010 17:26 von fuchs
Komisch, komisch ...
Ich kenne nur noch berufstätige Leute, die in ihrer nahen oder fernen Verwandtschaft mindestens einen ALG-II-Berechtigten haben und sich früher nie vorstellen konnten, wie katastrophal sich die Aberkennung fast aller durch das Grundgesetz geschützen Rechte psychisch auswirkt.
Da das ALG-I in Deutschland in den letzten Jahrzehnten immer weiter abgesenkt wurde, fallen die meisten Ex-Berufstätigen als sogenannte Aufstocker ohnehin sofort unter die Hartz-IV-Knute und den entsprechenden Regelsatz.
Vollzeitarbeitskräfte, deren Gehalt abzüglich eines Freibetrags unterhalb dieses Regelsatzes liegt, erhalten sogenannte „ergänzende Leistungen nach SBG II” und werden auch nicht als „Aufstocker” geführt.
Auch diese Leute müssen bei ihrem Sachbearbeiter eine sogenannate Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, die in fast allen Punkten dem Grundgesetz und den Richtersprüchen des Bundesverfassungsgerichtes zuwiderläuft. Das geht schon mit dem Verwaltungsakt der zwangsweisen Unterschrift unter die Aberkennung fast aller verbrieften Grundrechte los und zieht sich durch die gesamte „Vereinbarung”:
„Sofortige Vollziehbarkeit, § 39 SGB II:
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 13.6.1979 festgestellt, dass eine Verwaltungspraxis, die Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar erklärt, nicht mit der Verfassung vereinbar ist (BVerfG 51, 268, 284 f.). Gerade in Angelegenheiten der Existenzabsicherung ist der Umweg über die Gerichte zwecks Außerkraftsetzung unzumutbar. Durch die sofortige Vollziehung werden wesentliche Grundrechte und einschlägige sonstige Individualrechte verletzt.
Soweit die neu geregelte Beweislast wegen unzumutbarer Beweislastumkehr verfassungsfeindlich ist, rüge ich hiermit ebenfalls die damit verbundenen Verletzungen meiner Grundrechte und sonstigen Individualrechte.” (Auszug aus einem Widerspruchsschreiben gegen Eingliederungszwangsvereinbarungen und Sanktionen)
Was die Hardliner hier wollen ist doch schon lange rechtswidrige Realität. Und zur nachvollziehbaren Festsetzung der Regelsätze ist zu sagen: Die gigantische Ausweitung der Armutsindustrie inkl. Tafeln, Sozialkaufhäuser etc. haben das Leben – zumindest in Großstädten – ja deutlich verbilligt.
Da wird dann halt der Satz für Strom und Warmwasser von vollkommen unrealistischen 18 € auf 36 € erhöht und dafür die Bedarfe Kleidung und Lebensmittel entsprechend abgesenkt. Gleiches wird auch bei Telefonie gelten: Sollen die doch widerrechtlich die Verträge kündigen und ihr Handy beim Discounter aufladen. Und es werden wohl auch die Kosten für Internet berücksichtigt. Schätze mal, dass sie den armen Teufeln 5 € für's Internetcafe bereitstellen werden, um sich zwangsweise 30 Mal im Monat zu bewerben.
Die Debatte hier ist wahrlich nicht von Sachkenntnis getrübt. :-( - #2963 22.03.2010 17:28 von Hardliner 1
Vielleicht ist die staatliche Alimentation zu hoch. Ist es eine Art Gott, der die Höhe der staatlichen Mindestsicherung festlegt? Unser Höchstgericht fällt immer wieder "kluge" Urteile. Wer die finanziellen Konsequenzen zu tragen hat, juckt die Karlsruher Richter wenig. Die Zahler sind immer die Dummen.
- #2964 22.03.2010 17:30 von klaus meucht
Geldkarte
Fragen Sie einfach mal bei Aldi und Lidl nach, ob sie wirklich 2 verschiedene Zahlsysteme mit Aldi- bzw Lidlcard installieren wollen und ob sie wieder ein "Arme Leute Laden" Image wollen.
Über die Datenschutz und Grundgesetzprobleme brauchen wir nach der Antwort wahrscheinlich nicht mehr zu reden - #2965 22.03.2010 17:33 von Wilfried H. Becker
- #2966 22.03.2010 17:39 von
- #2967 22.03.2010 17:39 von
- #2968 22.03.2010 17:40 von
Meine zweite Niere
Um etwas hinzuzuverdienen (ich würde gerne mal Urlaub machen), erwäge ich, eine meiner beiden Nieren zu spenden. - Die Frage ist: Wird mir der Erlös von der ARGE auf mein Existenzminimum angerechnet? - Meine Sachbearbeiterin konnte mir das heute nicht ad hoc beantworten. Sie muss sich erst "schlau" machen. (So redet sie immer, wenn ich sie "auf dem falschen Fuss erwische".) Oder weiss hier im Forum vielleicht jemand Bescheid? Gibt es Präzedenzfälle? Hat schon jemand eine Niere gespendet und diese bei seiner ARGE gemeldet?
- #2969 22.03.2010 17:41 von
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