Die Bundesregierung will ab 2012 das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre erhöhen. Die SPD möchte die Reform solange verschieben, bis deutlich mehr ältere Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Wie realistisch sehen Sie die Erhöhung der Altersgrenze?
Nur Mut, kann ich da nur sagen, auf "Deutschlands Persona non grata" mit einzudreschen verlangt nicht viel Civilcourage. Wer sich dann noch aufs Sprechblasentuning versteht, wie es Ihnen gelingt, - wer soll Ihnen da noch das Wasser reichen können.
Damit wir uns nicht falsch verstehen, WW ist und war nie mein Mann, jedoch dürfte er gegen Sie als Wortsinnverdreher und Textklitterer geradezu chancenlos bleiben.
Da sich anscheinend die meisten in diesem Forum mit religiösen Eifer auf die Aussagen einer einzigen Webseite stützen, die von jemandem gepflegt wird, der mit seinen Argumenten vor Gericht gescheitert ist, brauchen wir das Thema nicht weiter auszuwälzen. Es genügt die Website zu lesen und zu wissen, dass der gute vor Gericht gescheitert ist, weil das alles eloquenter Unfug ist (Verschwörungstheoretiker kommen hier natürlich voll auf ihre kosten). Anbei jedoch (von besagter Webseite) ein Auszug:
1. Kann mir mal einen erklären, welche Motivation der Staat haben sollte, die GRV zu plündern, wenn er im nächsten Schritt die "Lücke" aus Steuermitteln zinslos finanzieren muss?§ 214, SGB VI Liquiditätssicherung
(1) Reichen in der allgemeinen Rentenversicherung die liquiden Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage nicht aus, die Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, leistet der Bund den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung eine Liquiditätshilfe in Höhe der fehlenden Mittel (Bundesgarantie).
(2) Die vom Bund als Liquiditätshilfe zur Verfügung gestellten Mittel sind zurückzuzahlen, sobald und soweit sie im laufenden Kalenderjahr zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen nicht mehr benötigt werden, spätestens bis zum 31. Dezember des auf die Vergabe folgenden Jahres; Zinsen sind nicht zu zahlen.
2. Da es sich im ein Umlageverfahren handelt, gibt es keine "Kasse" die man plündern könnte, weil im wesentlichen alles was rein geht auch wieder rausgehen soll - es sollen überhaupt keine Rücklage gebildet werden, weil man beim Umlageverfahren eben das Anlagerisiko vermeiden will. Sollte also in dem einen oder anderen Monat tatsächlich mal was übrig bleiben, dann hat der Staat jedes Recht, diese Mittel abzuschöpfen und für was anderes - hoffentlich sinnvolles - auszugeben.
3. Schlussendlich bedeutet dies aber nichts anderes, als dass der Staat der Rentenkasse einen zinslosen Kredit gibt, wenn sie ihn braucht und er sich das Geld zurückkolt, wenn welches da ist (was angesichts der Demograhie zunehmend seltener der Fall sein dürfte).
4. Da es sich um ein Umlageverfahren handelt ist es obendrein im Jahre 2011 völlig egal, ob der Staat vorher zu irgendeinem Zeitpunkt etwas aus der "Kasse" entnommen hat, deshalb wären die Beiträge heute nicht niedriger - denn es soll ja grade nicht wie bei einem Rentenfonds Kapital aufgebaut werden aus dem nun die Renten finanziert werden. Wenn es aber keinen Kapitalstock gibt, dann ist auch niemand geschädigt, wenn Überschüsse anders verwendet werden.
Diese Diskussion vom "Rentenklau" ist doch hahnebüchener Unsinn!
Einerseits wird für das Umlageverfahren plädiert, andererseits wird argumentiert als ginge es bei der GRV um ein kapitalgedecktes Verfahren.
Tatsachen die nicht ins Weltbild passen sind Verschwörungstheorien.
Zum ersten finanziert der Staat lediglich einen Teil dessen was er rechtswidrig entnimmt, des Weiteren sollen die Steuerzahler vor allem die Besser und Bestverdienenden subventioniert werden, was schließlich auch geschieht. Frau Rechtsanwalt und Frau Zahnarzt um nur 2 Beispiele zu nennen bekommen auf Kosten der Zwangsversicherten Rentenansprüche aus Kindererziehungszeiten ohne je eingezahlt zu haben.
Auch das bezahlen die Zwangsversicherten.
Oder die hier...
http://www.hagalil.com/archiv/98/12/ss-rente.htm
Haben auch nicht eingezahlt und wer bezahlt das ? Auch die Zwangsversicherten. Und wenn es mal etwas eng wird, mein Gott da wird eben das Bezugsalter der Zwangsversicherten auf 67 oder bald 70 gesetzt, ist doch ganz einfach.
Das ist kein Recht, das ist Willkür wie in jeder anderen Diktatur auch. In keiner europäische Demokratie, gibt es einen solchen Rentendiebstahl, ganz im Gegenteil, dort gibt es die Pflichtversicherung für Jedermann, damit so etwas wie in Deutschland gar nicht erst passiert.
Der Umlage können sie nicht entfliehen auch wenn Sie auf der FDP Parteiversammlung oder bei dem Herrn Marschmeyer etwas Anderes gehört haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mackenroth-These
Wenn Sie hier schon debattieren wollen, bitte nicht mit Wunschdenken. Es gibt im Übrigen mehr als eine Webside die über den Rentenklau informiert. Und auch das habe ich ihnen schon nachgewiesen.
So ist es, unter anderem folgende Aussage:
Nehmen sie Realitäten zur Kenntnis, nichts von alledem ist "rechtswidrig" deshalb ist die Klage auch abgewiesen worden. Sie können aber gerne ihre Verschwörungstheorie weiterspinnen.Zum ersten finanziert der Staat lediglich einen Teil dessen was er rechtswidrig entnimmt,
Ebenso Frau Minenarbeiter und Frau Müllmann, worauf wollen sie hinaus? Herr Rechtsanwalt zahlt wesentlich mehr Beiträge, aber seine Frau soll nicht die selben Rechte haben, wie Frau Müllmann, deren Gatte weit weniger einzahlt?des Weiteren sollen die Steuerzahler vor allem die Besser und Bestverdienenden subventioniert werden, was schließlich auch geschieht. Frau Rechtsanwalt und Frau Zahnarzt um nur 2 Beispiele zu nennen bekommen auf Kosten der Zwangsversicherten Rentenansprüche aus Kindererziehungszeiten ohne je eingezahlt zu haben. Auch das bezahlen die Zwangsversicherten.
Das Problem sollte sich derweil biologisch gelöst haben.Oder die hier... http://www.hagalil.com/archiv/98/12/ss-rente.htm
Haben auch nicht eingezahlt und wer bezahlt das ? Auch die Zwangsversicherten.
Vielleicht sollte man VoPos auch keine Rente mehr zahlen, oder Mitarbeitern des MfS?
Alle Rentner Ostdeutschlands werden von Beiträgen finanziert, ohne einen Beitrag geleistet zu haben, vielleicht sollte man auch diese Leistungen ersatzlos streichen?
Man muss einfach zur Kenntnis nehmen, das Menschen immer älter werden und im Schnitt auch noch immer später anfangen zu arbeiten, wenn das "Arbeitseintrittsalter" steigt, warum sollte es das "Arbeitsaustrittsalter" nicht auch tun? Glauben sie ernsthaft, dass im Schnitt jemand im Zeitraum 25-55 Jahre genug erwirtschaften kann, um die Zeiträume 0-25 Jahre und 55-85 Jahre zu finanzieren? Dieses ist nämlich Vorraussetzung dafür, dass man sich nicht fortwährend weiter verschulden muss.Und wenn es mal etwas eng wird, mein Gott da wird eben das Bezugsalter der Zwangsversicherten auf 67 oder bald 70 gesetzt, ist doch ganz einfach.
Wir leben in einer Diktatur? Die Verschwörungstheorien werden ja immer wilder - da gibt es bestimmt auch Webseiten zu!Das ist kein Recht, das ist Willkür wie in jeder anderen Diktatur auch.
Na dann führen wir sie doch ein, den Aufschrei will ich aber sehen, wenn die ersten Millionärsgattinnen ihre 100.000€-Renten kassieren wollen, für die Zeit, in der sie den verzogenen Sohn von dem Kindermädchen haben betreuen lassen...
Warum sollte jemand eine Versicherung abschliessen müssen, die er nicht braucht? Wenn jemand so vermögend ist, dass man ihm zumuten kann sein allgemeines Lebensrisiko selbst zu tragen, warum sollte man ihn zwingen eine Versicherung abzuschliessen? Hier beginnt doch staatliche Bevormundung!
Im Grundsatz kann jeder mit seinem Einkommen machen, was er will; dass man für Arbeitnehmer eine Zwangsversicherung eingeführt hat, ist historisch bedingt, aber deshalb nicht unbedingt richtig.
Wir haben uns daran gewöhnt, dass es sie gibt, und viele wollen diesen Zwang nicht missen, weil die zu verantwortungslos sind, sich selbst zu versichern, meinethalben. Erinnert mich an Zootiere, die sich so an ihren Käfig gewöhnt haben, dass sie ihn nicht missen wollen und selbst bei offener Tür im Käfig bleiben. Meine Präferenz ist dieses nicht.
Ich habe mich nie gegen die Umlage ausgesprochen - sie ist unter dem Gesichtpunkt der Sicherheit bestimmt die beste Lösung, ich spreche mich nur gegen die Höhe aus.Der Umlage können sie nicht entfliehen auch wenn Sie auf der FDP Parteiversammlung oder bei dem Herrn Marschmeyer etwas Anderes gehört haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mackenroth-These
Die Frage bleibt: wieviel vom BIP sollen die Rentner kriegen, wieviel die Erwerbsbevölkerung, wieviel die Kinder. Insbesondere vor dem Hintergrund einer umlagefinanzierten Rente muss man dieses ganz klar beantworten - Hauptsache die Rente ist sicher, danach die Sintflut, kann es nicht sein!
Wunschdenken liegt eher bei jenen vor, die die obige Frage konsequent ignorieren, um sich mit der harten Realität nicht auseinandersetzen zu müssen, um wohlfeil über Wunschvorstellungen zu fachsimpeln.Wenn Sie hier schon debattieren wollen, bitte nicht mit Wunschdenken.
copy & paste.Es gibt im Übrigen mehr als eine Webside die über den Rentenklau informiert. Und auch das habe ich ihnen schon nachgewiesen.
Genau das trifft auf Sie zu! Die Gegenargumente in den Beiträgen 2069 - 2080 lasen Sie gänzlich unbeantwortet, sowie andere zahlreiche Gegenargumente, die endsprechende Kommentare dazu kann ich Ihnen nachreichen.
Wegen dem oben bestehendes Faktums -wie erwähnt die jeweiligen Kommentare sind dokumentiert, versuchen Sie jetzt das Forum mit falschen Aussagen / Unterstellungen zu blenden. Ein doch sehr armseeliges und durchschaubares Manöver, zumal Sie eine Behauptung ohne Begründung aufstellen. Schwach...Schwach...
als Ersatz gibts dann jede Menge Meinung. Rechtsanwälte zahlen nicht in die GRV. Die haben Ihre Berufsständischen Versorgungswerke.http://www.vsw-ra-nw.de/
..
Denen sollte man einmal einen Teil der Beiträge für lettische SS-Leute oder Kindererziehungszeiten für Frau Müllmann wegnehmen. Den Aufschrei möchte ich sehen. die würden Klagen und natürlich würden sie Recht bekommen.
Wo wir doch schließlich in einem Rechtsstaat leben indem alle gleich und manche eben gleicher sind. Kenne ich alles aus der DDR.
Vor dem Hintergrund anderer Europäer, die wir gerade mit Milliarden über Wasser halten, besteht keinerlei Rechtfertigung für die hohe Altersgrenze.
Wenn schon Rentenbeginn mit 67, dann gehört auch ein Recht auf Arbeit bis 67 her, d. h. Verbot der Frühverrentung durch den Arbeitgeber. Nur wenn der Arbeitnehmer freiwillig, mit Hinnahme der hohen Abschläge aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, lässt sich die Frühverrentung rechtfertigen.
Wie sieht es bei den Beamten aus?
Mit welchen Abschlägen müssen die rechnen?
In der Praxis sieht es doch so aus, dass Beamte kurz vor der Pensionierung noch befördert werden. Sie erhalten dann eine höhere Pension als ihr früheren Bezüge.
Alles auf Kosten der Steuerzahler.
Klassen- und Ständestaat eben.