Wenn ich das mit dem Aktenvermerk richtig verstehe, dann forderte Wulff eine besonders sorgfältige
Prüfung. Der Vorschlag des Referenten, vorsichtshalber (aufgrund der Freunschaft zwischen W. und G.) gar keine Bürgschaft zu gewähren (was bedeuten würde, dass G. wegen der Freunschaft zu W. grundsätzlich keine Bürgschaft erhalten sollte), ging W. zu weit, er wollte nichts weiter als eine normale sorgfältige
Prüfung. Das ist doch in meinen Augen korrekt! Ein Unternehmer, der mit einem Politiker befreundet ist, soll daraus weder Vorteile noch Nachteile haben, sonder ganz normal wie jeder andere behandelt werden. Prognose: Weil das so war, werden die Ermittlungen deshalb eingestellt! In nicht einem einzigen Falle wird etwas "justitiables" hängen bleiben!