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Wie geht es weiter in Schleswig-Holstein?

Die schwarz-gelbe Regierung in Schleswig-Holstein muss sich in zwei Jahren Neuwahl stellen: Das Landesverfassungsgericht hält die Sitzverteilung im jetzigen Landtag nicht für rechtmäßig. Wie geht es nun weiter in Schleswig-Holstein?
  1. #1

    Es ist schwer verständlich, warum das Gericht für die Neuwahl des verfassungswidrig zusammengesetzten Landtages einer derart lange Frist eingeräumt hat. Es ist zwar unvermeidlich, dass ebendieser Landtag noch ein verfassungskonformes Landtagswahlgesetz beschliesen muss, denn: wer sollte es sonst tun? Selbst die Frist dafür ist übrigens schon sehr grosszügig bemessen. Das dürfte allerdings auch die einzige Aufgabe sein, die dieses delegitimierte Parlament noch zu erledigen hätte; nach Abschluss dieser Gesetzgebungsprozedur hätten natürlich unverzüglich Neuwahlen zu erfolgen.

    Die politische Hygiene würde deshalb einen einstimmigen Beschluss zur Selbstauflösung des Landtages unmittelbar nach Verabschiedung des neuen Landtagswahlgesetzes gebieten - und bis dahin: grundsätzlich Stimmenthaltung Schleswig-Holsteins im Bundesrat.

    Aber politische Hygiene angesichts einer schwarzgelben Mehrheit der Mandate? Kleben werden sie bis zum letzten Augenblick! Unter diesen Umständen muss nicht nur öffentlicher Druck auf baldigstmögliche Neuwahlen gemacht werden; SPD, GRÜNE, LINKE und SSW sollten sich auch nicht scheuen, mit allen Mitteln parlamentarischer Obstruktion auf ein raschestmögliches Ende der Wahlperiode hinzuwirken. Sie können z.B. den Landtag beschlussunfähig machen, wenn auch nur ein schwarzgelber Abgeordneter fehlt...

    Die Kieler Varietät der Tigerente muss jedenfalls so rasch wie nur möglich geschossen werden.
  2. #2

    Sofort!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die schwarz-gelbe Regierung in Schleswig-Holstein muss sich in zwei Jahren Neuwahl stellen: Das Landesverfassungsgericht hält die Sitzverteilung im jetzigen Landtag nicht für rechtmäßig. Wie geht es nun weiter in Schleswig-Holstein?
    Die Sitzverteilung ist verfassungswidrig. Warum keine sofortige Neuwahl? Das wird wohl ein Geheimnis des Gerichts bleiben, warum es ein verfassungswidriges Parlament noch 2 Jahre duldet. Wenn die Politiker noch einen Funken Ehre haben, dann lösen sie den Landtag sofort auf.
  3. #3

    Peinlich

    Ein peinliches Urteil:
    - für die Landeswahlleiterin und ihre wundersame Art und Weise, das Landeswahlgesetz (und die Landesverfassung) auszulegen

    - für Peter-Harry Carstensen, der ohne demokratische Legitimation dasteht. Das braucht ihn nicht zu wundern: wenn die deutliche Mehrheit der Schleswig-Holsteiner ihn nicht gewählt hat, wie kann er dann glauben, er hätte ein Mandat zum Regieren?

    - für den Landtag, den das Gericht trotz imposanter personeller Überbesetzung nicht in der Lage sieht, in angemessener Zeit ein neues Wahlgesesetz zu beschließen und Neuwahlen auszuschreiben. Derartig lange Fristen können nur allzu verständige und fürsorgliche Richter und die betroffenen Beamten für angemessen halten. Überanstrengt Euch bitte nicht!

    - für die SPD, die es nicht einmal für nötig hielt, selbst Klage einzureichen

    - für die Herren und Damen Richter, die schon Wochen vorher ihr Urteil in der Öffentlichkeit lancieren mussten und die offensichtlich nicht verstehen können, dass eine demokratisch nicht legitimierte Parlamentsmehrheit so nicht noch über zwei Jahre weiterwurschteln kann.

    Unglaublich.
  4. #4

    Weg mit Schummel-Harry - und zwar sofort

    Schon unglaublich, dass sich Schummel-Harry erst gegen die Verfassung an die Macht gewanzt hat, und dann noch mit 2 zusätzlichen Jahren belohnt wird. Demokratie sieht anders aus.
  5. #5

    wieso dann erst in zwei Jahren?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die schwarz-gelbe Regierung in Schleswig-Holstein muss sich in zwei Jahren Neuwahl stellen: Das Landesverfassungsgericht hält die Sitzverteilung im jetzigen Landtag nicht für rechtmäßig. Wie geht es nun weiter in Schleswig-Holstein?
    Wenn etwas nicht rechtmäßig ist, dann muß umgehend gehandelt werden, nicht erst im Sommer 2012. Unterm Strich wird das seltsame Gebahren des Herrn Carstensen jetzt auch noch belohnt, denn er hätte doch nie noch mal MP von Schleswig-Holstein werden können, wenn die Sitze richtig verteilt worden wären.

    Im Sinne der Demokratie muß viel schneller eine Neuwahl her, das sollten sich auch die jetzt regierenden Parteien klar machen, denn so wie es jetzt aussieht sollte der mündige Wähler doch vor Empörung aufschreien, was er im Norden aber nie tun wird. Vielleicht kann Herr Carstensen ja noch mal die Bild-Zeitung um Hilfe bitten, privat hat das ja damals auch geholfen.
  6. #6

    Schlag ins Gesicht der Demokratie

    Das soll Demokratie sein?
    Ein Gericht stellt fest, dass die Zusammensetzung des Landtags nicht verafssungskonform ist und das Volk muss bis 2012 womöglich 2 Jahre warten, bis es neu wählen darf?

    Wohlgemerkt, die Mehrheit der Bevölkerung war G...EGEN diese Regierung. Erst ein Gericht konnte dieses Unrecht abwenden, ermöglicht es der illegalen Regierung aber dennoch, weiterhin für 2 Jahre an der Macht zu bleiben! Unfassbar, und da wundert man sich über Politikverdrossenheit. Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Demokratie!
  7. #7

    Zitat von friedrich_eckard Beitrag anzeigen
    Es ist schwer verständlich, warum das Gericht für die Neuwahl des verfassungswidrig zusammengesetzten Landtages einer derart lange Frist eingeräumt hat.


    Die Kieler Varietät der Tigerente muss jedenfalls so rasch wie nur möglich geschossen werden.
    Alles ist relativ. Im Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht bestimmte Regelungen des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt. 2009 wurde weiter nach diesen Regeln gewählt. Erst bis 2013 nüssen sie geändert werden. Die Union hat sich gegen eine Änderung vor der Wahl 2009 gewehrt, weil man hoffte von dem verfassungswidrigen Zustand zu profitieren. Tolle Demokraten
  8. #8

    Neuwahl sofort!

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die schwarz-gelbe Regierung in Schleswig-Holstein muss sich in zwei Jahren Neuwahl stellen: Das Landesverfassungsgericht hält die Sitzverteilung im jetzigen Landtag nicht für rechtmäßig. Wie geht es nun weiter in Schleswig-Holstein?
    Wenn Neuwahlen erst nach zwei Jahren stattfinden sollen, wo bleibt da die Legitimation für wichtige Entscheidungen wie beispielsweise beim Atomausstieg?
    Wie wird "Rechtmäßigkeit" auf einer Zeitskala definiert?
    Ein bischen schwanger ist wohl gleichzusetzen mit unrechtmäßig aber bis zu einem Verfalssdatum!
    Wie soll der betrogene Wähler das verstehen?
  9. #9

    2 Jahre

    Zitat von Klo Beitrag anzeigen
    Die Sitzverteilung ist verfassungswidrig. Warum keine sofortige Neuwahl? Das wird wohl ein Geheimnis des Gerichts bleiben, warum es ein verfassungswidriges Parlament noch 2 Jahre duldet. Wenn die Politiker noch einen Funken Ehre haben, dann lösen sie den Landtag sofort auf.
    2 Jahre sind sicher für jeden Sesselfurzer so ca. 2000.-€ Netto bis zum ableben und das wollte die Gerichtsbarkeit denen wohl zu gestehen. Hängt ja auch zukünftig ihre Allimentation von ab. Oder?


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