Es ist schwer verständlich, warum das Gericht für die Neuwahl des verfassungswidrig zusammengesetzten Landtages einer derart lange Frist eingeräumt hat. Es ist zwar unvermeidlich, dass ebendieser Landtag noch ein verfassungskonformes Landtagswahlgesetz beschliesen muss, denn: wer sollte es sonst tun? Selbst die Frist dafür ist übrigens schon sehr grosszügig bemessen. Das dürfte allerdings auch die einzige Aufgabe sein, die dieses delegitimierte Parlament noch zu erledigen hätte; nach Abschluss dieser Gesetzgebungsprozedur hätten natürlich unverzüglich Neuwahlen zu erfolgen.
Die politische Hygiene würde deshalb einen einstimmigen Beschluss zur Selbstauflösung des Landtages unmittelbar nach Verabschiedung des neuen Landtagswahlgesetzes gebieten - und bis dahin: grundsätzlich Stimmenthaltung Schleswig-Holsteins im Bundesrat.
Aber politische Hygiene angesichts einer schwarzgelben Mehrheit der Mandate? Kleben werden sie bis zum letzten Augenblick! Unter diesen Umständen muss nicht nur öffentlicher Druck auf baldigstmögliche Neuwahlen gemacht werden; SPD, GRÜNE, LINKE und SSW sollten sich auch nicht scheuen, mit allen Mitteln parlamentarischer Obstruktion auf ein raschestmögliches Ende der Wahlperiode hinzuwirken. Sie können z.B. den Landtag beschlussunfähig machen, wenn auch nur ein schwarzgelber Abgeordneter fehlt...
Die Kieler Varietät der Tigerente muss jedenfalls so rasch wie nur möglich geschossen werden.
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