Zitat von
Berg-neu
Kleine Ergänzung: Eine Ehegatten-Familie besteht aus Papa und Mama, die geheiratet haben. Das heißt, sie haben standesamtlich und evtl. kirchlich zugesagt und unterschriftlich bekundet, dass sie zusammen bleiben wollen, manche bis dass der Tod sie scheidet. Und das ist für die Steuerbehörde eine amtliche Bedingung, Steuervorteile zu gewähren. Eheschließung ist viel mehr als nur ein Paar, eine Freundschaft, eine Partnerschaft, eine Gemeinschaft, eine WG usw. und., die ausdrücklich deswegen eingegangen werden, um sich ggf. sofort wieder trennen zu können, während Ehepaare ihre Trennung vor einem Gericht ausführlich organisieren müssen, was wiederum zu anderen Voraussetzungen für die Einkommensbesteuerung führt. Welchen Rang nehmen in diesem Zusammenhang "homosexuelle Paare" ein?