Patientenverfügungen - tödliche Entscheidungen?

Justizministerin Brigitte Zypries will Patientenverfügungen gesetzlich regeln. Wollen Sie, wenn Sie todkrank sind, noch von Maschinen am Leben erhalten werden, oder sollten Ärzte Patienten auf deren Wunsch hin sterben lassen? Brauchen wir neue Gesetze?
  1. #50

    Zitat von Marlett5 Beitrag anzeigen
    Auch wenn keine Patientenverfügung vorhanden oder aufzufinden ist? Dann finde ich sehr wohl dass der gesunde Mneschenverstand gefragt ist. Übrigens nicht nur von den Angehörigen, sondern auch von den betreuenden Ärzten und dem Pflegepersonal.
    Wenn keine PV erstellt worden ist, geht alles den üblichen Weg. Im Wesentlichen entscheiden dann doch Ärzte, was getan wird, da die Angehörigen einen nicht schriftlich fixierten Willen des Kranken nicht anerkennen dürfen. Ein Arzt, der dann tut, was ein Angehöriger sagt, macht sich - je nach Ergebnis der "Behandlung" - strafbar.

    Zitat von Marlett5
    Es geht eben nicht nur um den Patienten, sondern ebenso um die Angehörigen, die Sterbende pflegen!
    Und diese Menschen haben auch ihr Päckle zu tragen.
    Deshalb bin ich nicht für starre gesetzliche Regelungen, sondern für entsprechende Hilfsangebote. Aber die kosten den Staat Geld, gesetzliche Regelungen nicht..
    Bei einer PV kann es nicht um die Angehörigen gehen. Wenn der potentielle Patient Wert auf die Beteiligung der Angehörigen bei der Entscheidung wichtiger ihn betreffender Fragen wünscht, muss er das in einer PV eben entsprechend darlegen. Als Angehöriger hingehen und sagen, meine Mutter (z.B.) will das so, und sie nicht mehr in der Lage ist das zu bestätigen, geht nur dann, wenn das "solange wie möglich am Leben erhalten um jeden Preis" sowohl Anliegen des Arztes (sollte es generell sein) und der Angehörigen ist.

    Zitat von Marlett5
    Es geht doch nicht um mich!?!
    Ich wünsche Ihnen das Glück, dass es braucht, damit es niemals dabei um Sie geht.
  2. #51

    Zitat von Umberto Beitrag anzeigen
    Ich wünsche Ihnen das Glück, dass es braucht, damit es niemals dabei um Sie geht.
    Ich vertraue den Medizinern und meinen Angehörigen.
    Ich habe einen Organspendeausweis (halte ich für viel wichtiger), eine Patientenverfügung werde ich nicht mit mir rumtragen.
  3. #52

    Zitat von Umberto Beitrag anzeigen
    Wenn keine PV erstellt worden ist, geht alles den üblichen Weg. Im Wesentlichen entscheiden dann doch Ärzte, was getan wird, da diese einen nicht schriftlich fixierten Willen des Kranken nicht anerkennen dürfen. Ein Arzt, der dann tut, was ein Angehöriger sagt, macht sich - je nach Ergebnis der "Behandlung" - strafbar.
    Diese muss es heissen, nicht Angehörigen....
  4. #53

    Zitat von Reformhaus Beitrag anzeigen
    Denn Ärzte sind geneigt, nur zeitnahe Verfügungen (das aktuelle Krankheitsbild erlebend und verfügend) anzuerkennen, weil sie unterstellen, dass sich der erklärte Wille in Anbetracht der Situation ja geändert haben könnte. Schlimm, wenn Sie nicht mehr sagen können, dass Ihre Verfügung doch noch gelten soll.
    Das ist auch nachvollziehbar. Solange einem nichts fehlt, fällt es nicht schwer, lebensverlängernde Maßnahmen "abzubestellen". Wenn es dann aber ernst wird, stellt sich bei manchem die Angst vor dem Sterben erst ein. Dann hoffen manche plötzlich doch auf Wunder und wünschen deshalb, dass alle vermutlich aussichtslosen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
  5. #54

    Zitat von Marlett5 Beitrag anzeigen
    Persönliche Schicksale lassen sich nicht in ein Gesetz pressen.
    So ist es.
  6. #55

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Justizministerin Brigitte Zypries will Patientenverfügungen gesetzlich regeln. Wollen Sie, wenn Sie todkrank sind, noch von Maschinen am Leben erhalten werden, oder sollten Ärzte Patienten auf deren Wunsch hin sterben lassen? Brauchen wir neue Gesetze?
    Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht zum Leben.
    Die Frage ist doch höchstrichterlich schon entschieden.

    Wenn jemand eine Patientenverfügung unterschreibt, hat er sich auf jeden Fall bereits Gedanken gemacht.
    Das ist dann zu respektieren.

    M.E. sind die derzeitigen Aktionen in Berlin Aktionismus, um von anderen, wichtigeren politischen Themen, die nicht angegangen werden, abzulenken.
  7. #56

    Kosten der Vorsorgevollmacht mit PV

    Zitat von affordable Beitrag anzeigen
    Können Sie bitte etwas zu den Kosten einer solchen Maßnahme schreiben? ...
    Da ich im Moment vereist bin, kann ich nicht in den Unterlagen nachsehen. Soweit ich mich erinnere, kostete die notarielle Beurkundung nur ca. 80 € (die Bundesnotarkammer-Onlineregistriergebühr bereits eingeschlossen).

    Ergänzender Hinweis: “Kriterien & Wirkungen

    Freundliche Grüße, F. Kalder
  8. #57

    Es geht auch anders!

    So negativ auch viele Berichte zum Thema sind - ich hatte das Glück, dass meine chronisch kranke Mutter von einem Arzt betreut wurde, der, als sie zum dritten Mal ins Koma fiel, mich fragte, ob er verlängernde Massnahmen ergreifen solle und ob er sie wieder aus dem Koma herausholen solle. Ich hatte eine klare (mündliche!) Aussage von meiner Mutter und bat ihn, nichts mehr zu tun, was ihr Leiden verlängern würde. Er hat ohne Diskussion getan, worum ich gebeten habe. Sie ist in meinen Armen gestorben und es war eine absolut harmonische Situation. So ungern ich den Berufsstand der Ärzte auch habe, dieser eine war ein "Mensch".
  9. #58

    Zitat von Umberto Beitrag anzeigen
    Wenn ich Lungenkrebs bekommen sollte, nehme ich das "Loi Euthanasie" hier in Anspruch, und aus ist es. Und meine Frau mischt sich da nicht ein. Auch sie ist durchaus Befürwortering dieses hier geltenden Gesetzes.

    Und geschrieben ist bereits alles, wird lediglich in relativ regelmäßigen Abständen aktualisiert.
    Aus ist WAS? Frühestens 4 Wochen nach Antragstellung darf der Arzt in Belgien sie euthanisieren. [Weiß nicht, hat man das geändert? Ich denke nicht!] Informieren Sie sich mal bitte über die Fristen und dann überlegen Sie nochmal was ihre Frau in den 4 Wochen [nach der Diagnose, die oftmals auch noch 14 Tage braucht] machen soll. Und 6 Wochen ... die sind verdammt lang.

    Auch halte ich die Relevanz des belgischen Rechts in Bezug auf allein etwa 350 000 Lungenkrebsfälle jährlich in der EU und dagegen 428 belgischen Euthanisierten für nicht gegeben, wenn es um die Gesamtbetrachtung des Themas geht.
  10. #59

    Keine lebensverlängernden Maßnahmen in definierten Situationen

    Zitat von alettoria Beitrag anzeigen
    ... Ich hatte eine klare (mündliche!) Aussage von meiner Mutter und bat ihn, nichts mehr zu tun, was ihr Leiden verlängern würde. Er hat ohne Diskussion getan, worum ich gebeten habe. Sie ist in meinen Armen gestorben und es war eine absolut harmonische Situation. So ungern ich den Berufsstand der Ärzte auch habe, dieser eine war ein "Mensch".
    Ja, solche Ärzte gibt es glücklicherweise noch!

    Derartige Erfahrungen habe ich im Familien- und Freundeskreis auch schon gemacht. Die engsten Angehörigen können es steuern, dass ein Sterbender nicht auf eine Intensivstation einer Fach- oder Uniklinik kommt. Das kann man u.a. auch in einer ’Vorsorgevollmacht mit integrierter PV’ für sich im Vorhinein bestimmen.

    Wer aber das Glück hat, empathische und gleichermaßen durchsetzungsfähige Erwachsenenkinder (Tochter oder Sohn) zu haben, kommt auch “ohne“ derartige Regelungen aus.