Forum: Politik
Patientenverfügungen - tödliche Entscheidungen?
Justizministerin Brigitte Zypries will Patientenverfügungen gesetzlich regeln. Wollen Sie, wenn Sie todkrank sind, noch von Maschinen am Leben erhalten werden, oder sollten Ärzte Patienten auf deren Wunsch hin sterben lassen? Brauchen wir neue Gesetze?
- #50 01.04.2007 18:53 von
Wenn keine PV erstellt worden ist, geht alles den üblichen Weg. Im Wesentlichen entscheiden dann doch Ärzte, was getan wird, da die Angehörigen einen nicht schriftlich fixierten Willen des Kranken nicht anerkennen dürfen. Ein Arzt, der dann tut, was ein Angehöriger sagt, macht sich - je nach Ergebnis der "Behandlung" - strafbar.
Bei einer PV kann es nicht um die Angehörigen gehen. Wenn der potentielle Patient Wert auf die Beteiligung der Angehörigen bei der Entscheidung wichtiger ihn betreffender Fragen wünscht, muss er das in einer PV eben entsprechend darlegen. Als Angehöriger hingehen und sagen, meine Mutter (z.B.) will das so, und sie nicht mehr in der Lage ist das zu bestätigen, geht nur dann, wenn das "solange wie möglich am Leben erhalten um jeden Preis" sowohl Anliegen des Arztes (sollte es generell sein) und der Angehörigen ist.Zitat von Marlett5
Ich wünsche Ihnen das Glück, dass es braucht, damit es niemals dabei um Sie geht.Zitat von Marlett5 - #51 01.04.2007 19:03 von
- #52 01.04.2007 19:10 von
- #53 01.04.2007 19:34 von Lassie
Das ist auch nachvollziehbar. Solange einem nichts fehlt, fällt es nicht schwer, lebensverlängernde Maßnahmen "abzubestellen". Wenn es dann aber ernst wird, stellt sich bei manchem die Angst vor dem Sterben erst ein. Dann hoffen manche plötzlich doch auf Wunder und wünschen deshalb, dass alle vermutlich aussichtslosen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
- #54 01.04.2007 19:40 von Lassie
- #55 02.04.2007 07:43 von stein-berg
Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht zum Leben.
Die Frage ist doch höchstrichterlich schon entschieden.
Wenn jemand eine Patientenverfügung unterschreibt, hat er sich auf jeden Fall bereits Gedanken gemacht.
Das ist dann zu respektieren.
M.E. sind die derzeitigen Aktionen in Berlin Aktionismus, um von anderen, wichtigeren politischen Themen, die nicht angegangen werden, abzulenken. - #56 03.04.2007 08:39 von Frank Kalder
Kosten der Vorsorgevollmacht mit PV
Da ich im Moment vereist bin, kann ich nicht in den Unterlagen nachsehen. Soweit ich mich erinnere, kostete die notarielle Beurkundung nur ca. 80 € (die Bundesnotarkammer-Onlineregistriergebühr bereits eingeschlossen).
Ergänzender Hinweis: “Kriterien & Wirkungen“
Freundliche Grüße, F. Kalder - #57 03.04.2007 09:59 von
Es geht auch anders!
So negativ auch viele Berichte zum Thema sind - ich hatte das Glück, dass meine chronisch kranke Mutter von einem Arzt betreut wurde, der, als sie zum dritten Mal ins Koma fiel, mich fragte, ob er verlängernde Massnahmen ergreifen solle und ob er sie wieder aus dem Koma herausholen solle. Ich hatte eine klare (mündliche!) Aussage von meiner Mutter und bat ihn, nichts mehr zu tun, was ihr Leiden verlängern würde. Er hat ohne Diskussion getan, worum ich gebeten habe. Sie ist in meinen Armen gestorben und es war eine absolut harmonische Situation. So ungern ich den Berufsstand der Ärzte auch habe, dieser eine war ein "Mensch".
- #58 03.04.2007 23:39 von
Aus ist WAS? Frühestens 4 Wochen nach Antragstellung darf der Arzt in Belgien sie euthanisieren. [Weiß nicht, hat man das geändert? Ich denke nicht!] Informieren Sie sich mal bitte über die Fristen und dann überlegen Sie nochmal was ihre Frau in den 4 Wochen [nach der Diagnose, die oftmals auch noch 14 Tage braucht] machen soll. Und 6 Wochen ... die sind verdammt lang.
Auch halte ich die Relevanz des belgischen Rechts in Bezug auf allein etwa 350 000 Lungenkrebsfälle jährlich in der EU und dagegen 428 belgischen Euthanisierten für nicht gegeben, wenn es um die Gesamtbetrachtung des Themas geht. - #59 04.04.2007 05:40 von Frank Kalder
Keine lebensverlängernden Maßnahmen in definierten Situationen
Ja, solche Ärzte gibt es glücklicherweise noch!
Derartige Erfahrungen habe ich im Familien- und Freundeskreis auch schon gemacht. Die engsten Angehörigen können es steuern, dass ein Sterbender nicht auf eine Intensivstation einer Fach- oder Uniklinik kommt. Das kann man u.a. auch in einer ’Vorsorgevollmacht mit integrierter PV’ für sich im Vorhinein bestimmen.
Wer aber das Glück hat, empathische und gleichermaßen durchsetzungsfähige Erwachsenenkinder (Tochter oder Sohn) zu haben, kommt auch “ohne“ derartige Regelungen aus.
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