Forum: Politik
Parteiengriff in die Staatskasse: Zulässig oder Bereicherung?
Empörung über Parteien-Bereicherung: Die Parteien wollen die Gunst der Großen Koalition nutzen, um ihre Finanzprobleme mit einer drastischen Erhöhung der staatlichen Zuschüsse zu lösen. Politiker kleiner Parteien und Verfassungsrechtler protestieren - sie halten den Griff in die Staatskasse für unzulässig.
- #1 19.08.2007 18:02 von
Genial
Geniale Antwort auf die Politikverdrossenheit. Nun werden die lästigen Mitglieder, die eventuell auch noch eine eigene Meinung haben, endlich nicht mehr benötigt.
Jetzt muss sich nur noch von den Wählerstimmen unabhängig gemacht werden. Aber dafür wird ja schon über Wahlautomaten nachgedacht. - #2 19.08.2007 18:05 von
Soweit mir bekannt ist, sind die Parteien nur ein Mitbringsel in der Demokratie. Sie haben aber seit 1948 ihre Wichtigkeit zu einer Pflicht für den Bürger gemacht. Die Notwendigkeit ergibt sich lediglich aus ihrer Wichtigkeit für das Funktionieren des Staates. Wenn es nun aber so ist, dass die Parteien nicht mehr genügend Mitglieder, noch dazu zahlende, finden, dann ist das nur ein Problem der Parteien, nicht aber des Staates.
Für einen Staat ist es eine Zumutung einen Verein zu unterstützen, dessen Nützlichkeit noch nicht mal die Mitglieder einsehen können. Da vor allem diese undurchsichtigen Finanzierungsmodelle (Versicherungen usw,)den Staatsbürger vergrämen, kann es nicht angehen, die Finanzierung zu übernehmen.
Da durch die GrKo ohnehin keine Veranlassung besteht verschiedene Parteien zu haben, würde es genügen ein Tourismusbüro zu gründen, welches die Bürger durch den Bundestag führt. Die Bewirtung durch die Parteien sollte man abschaffen, weil so was leicht als Versuch der Bestechung des Bürgers gewertet werden kann;o).
Parteien sollten besser kontrolliert werden und den Lobbyismus sollte man auch gleich einschränken, bzw. abschaffen.
MfG. Rainer - #3 19.08.2007 18:12 von Just|Me
- #4 19.08.2007 18:16 von KarlKäfer
In einem anderen Thread hatte ich bereits die Frage gestellt, ob dies überhaupt Rechts sei.
Die Antwort hat mir nun netterweise H.v.Arnim in einem Spiegel-Bericht geliefert.
Das wird nun lustig, wie man dem gemeinen Volk erklären will, dass für die Volksvertreter eine höhere Preissteigerungsrate gelten soll. Mal sehen, was uns Bertelsmann & Co. dazu berichten werden.
Parteienrechtler wie Hans Herbert von Arnim halten die geplante Bereicherung allerdings für verfassungsrechtlich unzulässig. Die übermäßige Erhöhung widerspreche dem wegweisenden Urteil zur Parteienfinanzierung, das die Karlsruher Verfassungsrichter 1992 gefällt hatten.
Daraus gehe hervor, dass die staatlichen Zuschüsse für die Parteien nur gemäß des relevanten Preisindexes gesteigert werden dürfen. Seit der letzten Anhebung im Jahr 2002 stünde den Parteien danach nur eine Erhöhung von rund sechs Prozent zu.
Jedenfalls ist das Verhalten der großen Koalition an Dreistigkeit kaum mehr zu überbieten, wenn man sich deren Vorhaben der letzten Zeit betrachtet. - #5 19.08.2007 18:17 von descartes101
Demokratie im freien Fall
Dem bliebe nichts hinzuzufügen. Wenn die deutsche Politik auch nur annähernd demokratisch legitimiert wäre, kämen solche Blüten nicht zustande.
Diese Parteien-Seilschafts-Vetternwirtschaftsdemokratie ist nur eine Diktatur, oder bestenfalls Oligarchie mit ein wenig Zuckerguss obendrauf. Gute Nacht. - #6 19.08.2007 18:20 von affordable
Es handelt sich um den vorläufigen Gipfel der Dreistigkeit.
Sinkende Mitgliederzahlen - entsprechend sinkende Einnahmen in den Parteikassen - in Folge einer verfehlten Politik - auf die Steuerzahler abzuwälzen, kann doch wohl nicht ernsthaft diskutiert werden?
Und die Begründung mit den Preissteigerungen der letzten Jahre - dem gegenüber eine Überprüfung des Regelsatzes von Hartz-IV auf die extra lange Bank geschoben - verknüpft mit der Mindestlohn-Blockade...
Wann wacht der deutsche Michel auf? - #7 19.08.2007 18:23 von
Warum nicht?
Hallo,
ich bin durchaus der Meinung, dass auch die Parteien eine Erhöhung der Zuschüssen beanspruchen können. Ich denke da an eine automatische Anpassung. Die Erhöhung sollte sich an die Rentenerhöhung anlehnen ( oder vielleicht besser an "Hartz 4" Erhöhungen ) .
Schönen Abend und an die Schatzmeister der Parteien: viel Spass beim Geld-sammeln!
oder_was - #8 19.08.2007 18:25 von Spiegelkabinett
Selbstbedienung
Wenn ich bei meiner Einkommensteuererklarung etwas absetzen und/oder erstattet haben will,muss ich in der Regel dafuer einen Nachweis erbringen.
Parteien scheinen aber ueber diesem Recht zu stehen.
Die "Wahlkampfunkosten" der Parteien werden nicht nach tatsaechlicher Stimmenanzahl "erstattet",sondern sogar nach erreichten "Prozenten".
Die echten effektiven "Wahlkampfunkosten",die ja eigentlich erstattet werden sollten,werden dabei garnicht erst genannt,geschweige denn belegt.
Stattdessen wird reichlich Geld ueber das tatsaechlich aufgewendete Mass abkassiert.
Es waere an der Zeit diese Selbstbedienung der Parteien zu stoppen und nicht durch weitere "Kunstgriffe" weiter auszudehnen. - #9 19.08.2007 18:28 von
Parteienfinanzierung durch den Steuerzahler ?
Nein, das sehe ich genauso. Wenn ich entscheide, aus einer Partei (einem Verein) auszutreten, weil ich mich mit deren Zielen nicht mehr vereinbaren kann, dann kann doch nicht hintenrum mir als "Steuerzahler" wieder der Betrag abgefordert werden. Auch die Wirtschaftlichkeit der Parteien ist wenig transparent, sie müssen effizient ihre Arbeit planen und nicht ihre Defizite und ihr Missmanagement vom Steuerzahler auffangen lassen. Die Selbstbedienung der Politiker nimmt immer groteskere Formen an. Deren Versagen muss immer öfter der Steuerzahler tragen. Die von ihren Parteien aufgestellten Politiker sollten die von ihnen erzeugten Defizite selbst tragen, so wie jeder Unternehmer seiner Fehler selber tragen muss !
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