Forum: Politik
Muss das Wahlrecht geändert werden?
Die Union dürfte bei der Bundestagswahl weit mehr Sitze erhalten als nach Umfragen anzunehmen - schuld sind die sogenannten Überhangmandate. Muss das Wahlrecht geändert werden? Diskutieren Sie mit!
- #1110 15.09.2011 23:01 von
taschen vollmachen - solange es noch geht...
taschen vollmachen - solange es noch geht...
in schleswig-holstein - unserem nördlichsten bundesland - ist eine regierung zugange, welche eigendlich nicht gewählt wurde. *erstaund schau "wie geht so etwas in einem "demokratischen land""???
nun ist dies aber nicht genug,- kurz bevor sie vorzeitige neuwahlen ansetzen müssen, verabschieden sie -nach mafia-art- noch schnell ein gesetz, welches der zockern (glückspielern) freie fahrt gewährt.
damit meine ich nicht die armen spielsüchtigen, sondern diejenigen welche aus dieser sucht profit schlagen wollen.
wenn hier nicht eine kriminelle vereinigung vorliegt? - #1111 19.09.2011 15:03 von
Muss das Wahlrecht geändert werden?
Selbstverständlich - grundsetzlich - ob Union oder eine x-beliebige andere Partei, es darf keine Überhangmandate geben, die sind völlig überflüssig und dienen nur der Finanzierung der Parteigenossen. Ich würde auch empfehlen, dass die Politiker ihre Renten - wie die meisten Bürger,die keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, von ihrem nicht iedrigem Gehalt , selbst "mit" einzehlen. Pensionen erhalten Beamte und die haben grundsätzlich für jeden Lobby-Arbeitsplatz eine Genehmigung beim Chef - sprich :Kanzler - einzuholen und bei mehr als einer Lobbystelle kann der Beamte (Politiker) in seiner Tätigkeit nicht ausgelastet sein und müßte den "Dienst" quittieren. Auch sind die Erhöhungen für Beamte im ÖD eher niedriger als bei Angestellten im ÖD und von Bescheidenheit sind doch unsere Politiker - seit 20 Jahren auch noch drittklassig - sehr weit entfernt.
Insofern sollte diese Spezie in sich gehen und die Bezüge in die Relation zur Leistung stellen - wie beim normalen Arbeitnehmer.
Wenn ,z.B. der Papst kommt,haben alle Politiker anwesend zu sein - ob man das nun gut findet oder nicht, dafür werden die DAmen und Herren von uns, den Bürgern , bezahlt und sonst sollte man für unentschuldigte Fehlstunden Abzüge vom Gehalt vornehmen.
Ein bißchen Bescheidenheit - wie unendlich viele fleißige Arbeitnehmer gezwungenermaßen sein müssen, würde auch unserer politischen Kaste gut tun. - #1112 20.09.2011 00:07 von
- #1113 21.09.2011 10:45 von
- #1114 21.09.2011 13:10 von
- #1115 23.09.2011 09:28 von
Für mich ganz klar Verfassungsfeindlich.....
Ganz genau, die Frage als solches stellt sich eigentlich überhaupt nicht, denn sie wurde bereits hinreichend vom Bundesverfassungsgericht beantwortet.
Mir persönlich stellt sich eher die Frage ob die VORSÄTZLICHE Missachtung einer vom Verfassungsgericht gesetzten Frist, insbesondere in Bezug darauf dass es sich um eine der elementarsten Grundlagen für unsere Demokratie handelt, nicht die Prüfung einer Verfassungsfeindlichkeit der entsprechenden Partei zur Folge haben sollte (völlig unabhängig davon WER diese Partei ist). Eine derartige Beschädigung wäre gewissen Parteien, gegen welche Verbotsverfahren (meiner Meinung nach ebenfalls gerechtfertigt) eingeleitet würden, mangels Intelligenz und Einfluss überhaupt nicht möglich, doch bei denen wird stets die Gefahr für die Verfassungsgrundsätzte angeführt, obwohl diese faktisch überhaupt nicht vorhanden sind.
Ich persönlich hoffe das unser Verfassungsgericht alsbald reagiert, und sein Recht wahr nimmt SELBST ein vorübergehendes Wahlrecht aufzuerlegen, dies wäre wohl die grösste Politische Schelte die je einer Partei "zugute" gekommen wäre!!!! - #1116 25.09.2011 23:22 von
Ja!
Wir brauchen eine plebiszitäre Demokratie nach Schweizer Vorbild....dezentral organisiert und mit starken Kommunen!
http://www.zeit-fragen.ch
Und ein gesetzlich verankertes Streikrecht! - #1117 27.09.2011 13:49 von
Ja, muss es
Wie einige Vorposter bereits geschrieben haben: Ja, natürlich, so sagt es ja auch das BVerfG.
Ich verstehe auch gar nicht, wieso es hier so schwer ist, ein leichtes System zu finden.
Es gibt 598 Sitze im Bundestag, die eine Hälfte sind Direktmandate und die andere Hälfte sollte im Verhältnis der erhaltenen Stimmen unter den Pareien aufgeteilt werden. Und mMn sollte dies auch genau so laufen. Das ist sehr simpel und jeder versteht auch, was er da eigentlich mit seinem Kreuzchen macht. Wie die Parteien jetzt ihre Sitze aus der Zweitstimme verteilen, das soll bitte ihnen selbst überlassen sein. In dem System gibt es keinerlei Überhangmandate in irgendeiner Form.
Ich finde viel bedenklicher, dass es hier keine Konsequenzen für die MdBs gibt. Hier ist eine mehr als großzügige Frist einfach so weit überzogen worden. Herr Voßkuhle sagte (Vor?)Gestern im ZDF, sollte es zu vorzeitigen Neuwahlen ohne verfassungskonformen Wahlrecht kommen, habe das BVerfG schon einen Entwurf in der Schublade. Das beruhigt einen natürlich erstmal, allerdings finde ich, wird dem Bundestag doch deutlich zu viel Spielraum gegeben. Schon mit dem verstreichen der Frist hätte das BVerfG ihren eigenen Entwurf als rechtskräftig bestätigen sollen. Das wäre eine, hoffentlich auch medienwirksame und damit bei der Bevölkerung ankommende, Klatsche für alle Parteien gewesen. So werden sie davon kommen, ohne dass es jemals große Wellen schlagen wird, dass hier einfach mal die obersten Verfassungshüter ignoriert werden. - #1118 06.10.2011 16:38 von
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