Korruption - sind die Verhaltensregeln für Beamte zu streng?

Die Querelen um den Bundespräsidenten brachten alle möglichen Zuwendungen, die noch vor kurzer Zeit als normal und üblich angesehen wurden auf den Prüfstand. Sicher, Beamte müssen unbestechlich sein - aber deutet die Annahme jeder kleinen Zuwendung gleich auf Korruption hin? Was geht, und was geht gar nicht? Sind die Regeln für Beamte hier generell zu streng?
  1. #220

    Zitat von vonlipwig Beitrag anzeigen
    hat ihr bekannter ihnen denn auch erzählt, dass

    - er im gegensatz zu gkv-versicherten auch die (nicht berufstätige) ehefrau und seine kinder beitragspflichtig versichern muss?
    Weder der Beamte selber, ebenso seine Familienmitglieder müssen versichert werden!
  2. #221

    Zitat von dinghi Beitrag anzeigen
    ...
    100,-- bzw. 60,-- EUR sind beliebige Beträge, die sich gerne mal eben so daherschreiben lassen.


    und Sie meinen auf Ihre Beliebigkeiten muss ich noch reagieren?
    Scheint tatsächlich in deutschen Amtsstuben kräftig zu wiehern ;)
  3. #222

    Zitat von vonlipwig Beitrag anzeigen
    hat ihr bekannter ihnen denn auch erzählt, dass

    - bei ihm eine "kostendämpfungspauschale" einbehalten wird, er also jedes jahr (abhängig vom familienstand etc.) einige hundert euro aus eigener tasche zahlen muss?

    - er im gegensatz zu gkv-versicherten auch die (nicht berufstätige) ehefrau und seine kinder beitragspflichtig versichern muss?

    - die beiträge der pkv unabhängig vom einkommen sind und beamte der unteren und mittleren gehaltsstufen daher überproportional belastet werden?
    muss man sich bei der PKV versichern? ;))

    Seine Frau is berufstätig und selbst GKV versichert. Kinder gibts nicht. Er wird schon genug in der Schule durch die Gören genervt ;)
  4. #223

    ...

    Zitat von matthes schwalbe Beitrag anzeigen
    Weder der Beamte selber, ebenso seine Familienmitglieder müssen versichert werden!
    Nicht mehr ... Nach der Neuordnung der Beihilfevorschriften in die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ist mittlerweile eine private "Restversicherung" (zumindest bei Bundesbeamten)nachzuweisen!
  5. #224

    ??

    Zitat von matthes schwalbe Beitrag anzeigen
    Weder der Beamte selber, ebenso seine Familienmitglieder müssen versichert werden!
    Weder noch? oder der und ebenso?

    Also jetzt ja oder nein?

    Jedenfalls besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht, also PKV oder GKV! Bei der GKV ist es eine "Familienversicherung", also Frau und Kinder inkl. und bei der PKV ist es eine "Personenversicherung", also jede Person für sich. Was auch daran liegt, dass die PKV individuelle Risiken versichert (Alter, Gesundheit, Geschlecht) und die GKV eben nicht, die berechnet sich nach dem Gehalt.
  6. #225

    Zitat von jens45 Beitrag anzeigen
    und Sie meinen auf Ihre Beliebigkeiten muss ich noch reagieren?
    Nein - aber Sie tun's ja trotzdem, indem Sie andauernd Beliebigkeiten einstellen. Ich bitte Sie nun wirklich nicht darum, oder heischen Sie hier auch noch verzweifelt um Aufmerksamkeit?

    Das ist nun wirklich zum wiehern - nicht nur die Amtsschimmel sondern die Ponys auf meiner Koppel rollen sich gerade ab, als ich denen von Ihnen erzählte...

    :-D

    Sie scheinen mir 'ne wirklich urkomisch-tragische Nummer zu sein.... .

    Zitat von Morotti Beitrag anzeigen
    ...nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben so verhärmt sind...
    Das ist nichts Ungewöhnliches. Achten Sie mal auf die Nicknames - oft genug steht die Zahl dahinter für das Geburtsjahr.

    Da kann man dann eins und eins addieren - eine ganz bestimmte Generation, die sich hier tummelt.
  7. #226

    Zitat von wiseguyno1 Beitrag anzeigen
    Nicht mehr ... Nach der Neuordnung der Beihilfevorschriften in die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ist mittlerweile eine private "Restversicherung" (zumindest bei Bundesbeamten)nachzuweisen!
    Sie haben Recht- seit 2009 auch in NRW.
  8. #227

    Nein, viel zu schlapp

    Beamte und Richter sollen sich für kein Parlament wählen lassen dürfen. Das ist heute eine Kann-Bestimmung (Art. 135 oder so).
    Sollte eine Muß-Bestimmung sein.
    Und dann gehören die alten Paragraphen wieder in Kraft gesetzt.
    Die Strafandrohungen für Korruption im Amt waren mal sehr streng.
    Das ist lange her. Das Beamtenparlament hat das außer Kraft gesetzt.

    Und dann sollte auch Rechtsbeugung und Rechtswillkür ein Straftatbestand werden. Seit dem 2. Weltkrieg ist noch kein bundesrepublikanischer Richter wg. Rechtsbeugung und Korruption verurteilt worden. Weil es das nicht gibt? Gehört wohl zur unfreiwilligen Komik.
  9. #228

    Zitat von n+1 Beitrag anzeigen
    Das Beamtenparlament ... .
    falsche behauptungen gewinnen auch durch ständige wiederholungen nicht an wahrheitsgehalt.

    wie weiter oben schon mal gepostet:

    der anteil der beamten im bundestag liegt bei ca. 17 %. dies entspricht in etwa dem prozentsatz der rechtsanwälte.
    der anteil z.b. der selbständigen ist doppelt so hoch wie der der beamten.
  10. #229

    Zitat von n+1 Beitrag anzeigen
    Beamte und Richter sollen sich für kein Parlament wählen lassen dürfen. Das ist heute eine Kann-Bestimmung (Art. 135 oder so)...
    ..hmhm. "Oder so"...

    Art. 135 GG - dejure.org: (1) Hat sich nach dem 8. Mai 1945 bis zum Inkrafttreten dieses Grundgesetzes die Landeszugehörigkeit eines Gebietes geändert, so steht in diesem Gebiete das Vermögen des Landes, dem das Gebiet angehört hat, dem Lande zu, dem es jetzt angehört.

    Wahrscheinlich meinen Sie das hier:

    Für eine Reihe von kommunalen Bediensteten sowie mit der Staatsaufsicht oder der überörtlichen Prüfung befasste Beamte und Angestellte hat der Gesetzgeber in § 5 KWG zwar nicht die Unwählbarkeit zum Gemeinderat normiert, aber die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat (Inkompatibilität) bestimmt. Dies bedeutet, dass die betroffene Person zwar gewählt werden kann, das errungene Mandat jedoch nicht annehmen kann, solange eines der in § 5 KWG genannten Ämter wahrgenommen wird.

    Nennt man Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Gilt auch für Landtags- und Bundestagsabgeordnete.

    Ein Wermuthstropfen - und eine einseitige Begünstigung für öffentlich (verbeamtete) Bedienstete:

    Die können sich nämlich - im Gegensatz zu "Normalsterblichen" - unbefristet - ohne Dienstbezüge - beurlauben lassen für die Zeit, in der sie das Mandat wahrnehmen. Darin liegt das - allerdings kaum statistisch belegbare - Vorurteil begründet, in Parlamenten wären die Lehrer überrepräsentiert.

    Haben sie keine Lust mehr oder verlieren ihr Mandat nach Neuwahlen - kehren sie einfach an die Schule zurück.

    Nein. Auch Juristen sind dort häufig vertreten. Die Sozietät - in der sie rechtsanwaltend tätig sind - macht nämlich in der Zeit des Mandats deren Job. Es gibt welche, die wurden während der Zeit ihrer Mandatschaft auch noch parlamentarische Staatssekretäre.

    Die haben ihr Anwaltsbüro den Rest ihres Lebens nie mehr von innen gesehen.