Na, diese 73 Seiten, die das Problem des Griffs in die Rentenversicherung nun überhaupt nicht thematisieren, lesen Sie doch bitte selbst.
Nebeln, nebeln, nebeln.
Ebenso wie der Anteil der von Ihnen genannten BW- und Bundeslehrer an allen Lehrern im Promillebereich zu suchen ist. Der inhaltliche Zusammenhang ergibt sich, wohlwollend betrachtet, aus dem Anteil an Altersvorsorge, den Beamte leisten.
Der beträgt immerhin ein paar lausige Hundertstel eines Promille des Beamtengehalts.
Und das auch nur, seien wir ehrlich, damit sie frech behaupten können: Wir sorgen doch auch vor.
Des Beamten Motto: Warum selbst sparen, wenn es andere tun. (Siehe auch €-Debatte) ;-) Es ist doch viel schlauer, den Zugriff auf die Ersparnisse anderer Leute zu organisieren: Rein in die Parlamente!
Der DBwV (Bundeswehr-Verband) sieht für den von mir angesprochenen dreisten Griff in die Rentenkassen nicht das SVG (SoldatenVersorgungsGesetz), sondern das AAÜG (Anspruch- und Anwartschafts...) als maßgeblich an:
...die Vordienstzeiten in der NVA wurden als Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Sonderversorgungssystem durch das sog. Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) stattdessen in die gesetzliche Rentenversicherung überführt.
Während die Renten auf breiter Front gekürzt werden, werden die MINDESTpensionen, es handelt sich hierbei um über 1 4 0 0 € gegenüber einer DURCHSCHNITTSrente von knapp 1 1 0 0 €, auf Kosten der Renten AUFGESTOCKT. In dem hier
https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8...25J75255DBWNDE vom DBwV vorgestellten Musterfall um über 600€.
In der Fabel fragt die Grille immerhin noch höflich bei der Ameise an.
Bei uns beschließen die Grillen, äh, die Beamten einfach per Gesetz sich die angelegten Vorräte der fleißigen Ameisen einzuverleiben.