http://www.bmsk.gv.at/cms/site/liste...channel=CH1018
Höhe der Leistung:
Die Höhe der Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung orientiert sich am Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz in der Pensionsversicherung.
Im Jahr 2010 sind dies € 744,0 netto für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende und € 1.116,0 netto für (Ehe)Paare. In diesen pauschalierten Mindeststandards ist bereits ein 25%-iger Wohnkostenanteil enthalten. Dieser entspricht bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden einem Betrag von € 186,0 bzw. bei (Ehe)Paaren einem Betrag von € 279,0. Die Leistung gebührt 12 mal pro Jahr.
Überschreiten die angemessenen Wohnkosten 25% des Mindeststandards einer Bedarfsgemeinschaft, so gewähren die Länder zusätzliche Leistungen zur Deckung der Wohnkosten. Die Länder können diese zusätzlichen Leistungen entweder aus Mitteln der Bedarfsorientierten Mindestsicherung oder als Wohnbeihilfe aus der Wohnbauförderung zuerkennen.
Sonder- bzw. Zusatzbedarfe wie z.B. Heizkostenzuschüsse können weiterhin zusätzlich zur BMS durch die Länder geleistet werden.



