Großzügig hatte das Bundesverfassungsgericht 2008 Urteil: Bundestagswahlrecht in Teilen verfassungswidrig | Politik | ZEIT ONLINE dem Gesetzgeber drei Jahre Zeit gelassen, das Bundestagswahlrecht grundgesetzkonform zu machen.
Am allerletzten Tag der Frist hat die schwarz-gelbe Koalition es geschafft, zur Ersten Lesung eine Minimalmanipulation einzubringen, die, sollte sie Gesetz werden, wohl bald erneut das Gericht beschäftigen wird. Ein modifiziertes Berechnungsverfahren für die Aufteilung der sogenannten Reststimmen soll lediglich eine Absurdität beseitigen, die verstehbar zu erklären noch keinem Journalisten gelungen ist: das »negative Stimmgewicht«, also die Sonderbarkeit, daß eine Partei, die viele »Überhangmandate« errungen hat, bei der Mandatszuteilung besser dastünde, wenn sie etwas weniger Zweitstimmen erhalten hätte.
Zu echter Wahlgerechtigkeit hat der politische Wille nicht gereicht. Das hätte bedeutet, die Überhangmandate entweder ganz abzuschaffen oder aber durch zusätzliche Sitze für die übrigen Parteien so vollständig zu kompensieren, dass keine Partei mehr Mandate erhalten kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis prozentual zustehen.
Verfassungsbeschwerde – negatives Stimmgewicht und Überhangmandate

Antworten / Zitieren

