Zitat von
rutzfg@gmx.eu
Das Niedersächsische Landesrecht (erster Link bei Google: „Niedersächsische Beamtengesetz“) sieht vor: Ziff 3.d: „Aufgrund der generellen Gefahr für den Anschein der Empfänglichkeit für private Vorteile ist die Annahme folgender Leistungen grundsätzlich untersagt: - die Gewährung besonderer Vergünstigungen bei Privatgeschäften (z.B. zinslosen oder zinsgünstigen Darlehn, …)“
Dieser Punkt ist medial völlig aus den Augen verloren worden.
Einem Amtsträger wird dadurch (meiner Meinung nach zu Recht) untersagt, sich Vorteile gewähren zu lassen, die alleine den ANSCHEIN einer Vorteilsnahme begründen. Nachdem Frau Geerkens Herrn Wulff den Kredit über 500.000 EUR überlassen hat (der Zinsvorteil im Vergleich zu einem Bankkredit betrug damals rund 9.000 EUR pro Jahr), hat Wulff den Herrn Geerkens in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zu Delegationen nach Indien, China, Japan und die USA mitgenommen (Chronologie bei Wiki unter Egon Geerkens zu finden). Es ist kaum vorstellbar, dass dies völlig unabhängig voneinander geschah, da die Geerkens Deutschland bereist 2003 privat und wirtschaftlich in Richtung Schweiz verlassen haben; eine die Mitnahme rechtfertigende Beziehung zu Deutschland, geschweige denn zu Niedersachsen, ist nicht ersichtlich). Der Beweis dafür fällt naturgemäß schwer -aber genau dafür steht die Norm „der Anschein der Empfänglichkeit für private Vorteile soll vermieden werden“. Aber genau diesen Anschein hat er erweckt und dadurch ein ganzes Volk gespalten. Wir brauchen aber keine „Spalter“, wir brauchen „Einer“. Dass er für diesen Bruch in unserer Gesellschaft verantwortlich ist, laste ich ihm persönlich am schwersten an.
Aber vielleicht bin ich auch nur durch die Bild verblendet und zu einer eigenen Meinung nicht fähig…