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Zwickauer Zelle: Wohlleben und Verteidiger haben gemeinsame Vergangenheit

Bei den Neonazi-Morden gibt es offenbar eine bisher unbekannte Verbindung zwischen dem inhaftierten Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben und dessen Anwältin:*Sie arbeitet in derselben Kanzlei wie der Sänger einer Band, mit deren Musik Bekennervideos unterlegt sind.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...804187,00.html
  1. #1

    Ach was ...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Bei den Neonazi-Morden gibt es offenbar eine bisher unbekannte Verbindung zwischen dem inhaftierten Ex-NPD-Funktionär Ralf Wohlleben und dessen Anwältin:*Sie arbeitet in derselben Kanzlei wie der Sänger einer Band, mit deren Musik Bekennervideos unterlegt sind.

    Zwickauer Zelle: Wohlleben und Verteidiger haben gemeinsame Vergangenheit - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
    ... da gibt es also auch in diesem Berufsstand Neonazis bzw. Leute, die ihnen nahe stehen. Nicht ganz überraschend, aber dennoch: Da habe ich mich bislang immer gefragt, wer - abgesehen von einem Pflichtverteidiger - solche Menschen verteidigt. Unappetitlich sich vorzustellen, dass diese Anwälte eine Robe tragen dürfen und damit für unser Rechtssystem stehen. Letztlich sollte man auf jeden Fall Berufsverbot erteilen. Wer unsere Rechtsordnung ablehnt - und das tun Neonazis nun einmal bekanntermaßen - der kann diese Rechtsordnung nicht vor Gericht vertreten. Da kann man ja gleich einen Metzger zum Tierarzt machen.
  2. #2

    Warum?

    Zitat von ympertrymon Beitrag anzeigen
    ... da gibt es also auch in diesem Berufsstand Neonazis bzw. Leute, die ihnen nahe stehen. Nicht ganz überraschend, aber dennoch: Da habe ich mich bislang immer gefragt, wer - abgesehen von einem Pflichtverteidiger - solche Menschen verteidigt. Unappetitlich sich vorzustellen, dass diese Anwälte eine Robe tragen dürfen und damit für unser Rechtssystem stehen. Letztlich sollte man auf jeden Fall Berufsverbot erteilen. Wer unsere Rechtsordnung ablehnt - und das tun Neonazis nun einmal bekanntermaßen - der kann diese Rechtsordnung nicht vor Gericht vertreten. Da kann man ja gleich einen Metzger zum Tierarzt machen.
    Unser Rechtssystem ist für alle da oder nicht?
  3. #3

    Schröder

    Zitat von ympertrymon Beitrag anzeigen
    ... da gibt es also auch in diesem Berufsstand Neonazis bzw. Leute, die ihnen nahe stehen. Nicht ganz überraschend, aber dennoch: Da habe ich mich bislang immer gefragt, wer - abgesehen von einem Pflichtverteidiger - solche Menschen verteidigt. Unappetitlich sich vorzustellen, dass diese Anwälte eine Robe tragen dürfen und damit für unser Rechtssystem stehen. Letztlich sollte man auf jeden Fall Berufsverbot erteilen. Wer unsere Rechtsordnung ablehnt - und das tun Neonazis nun einmal bekanntermaßen - der kann diese Rechtsordnung nicht vor Gericht vertreten. Da kann man ja gleich einen Metzger zum Tierarzt machen.
    ...wissen Sie eigentlich,dass Gerhard Schröder(ja der Ex Kanzler)Verteidiger des ehemaligen "RAF Freund" und heute rechtsdenkenden Horst Mahler war?Sie haben von unserem Rechtssystem so viel Ahnung wie die Kuh vom Entfernung schätzen!
  4. #4

    Sie scheinen

    Zitat von ympertrymon Beitrag anzeigen
    ... da gibt es also auch in diesem Berufsstand Neonazis bzw. Leute, die ihnen nahe stehen. Nicht ganz überraschend, aber dennoch: Da habe ich mich bislang immer gefragt, wer - abgesehen von einem Pflichtverteidiger - solche Menschen .....
    auch das dt Rechtssystem abzulehnen. Es gibt so was wie freie Berufswahl, freie Meinungsaeusserung, Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen ist und das Recht, sich einen eigenen Anwalt (des Vertrauens) zu waehlen. Sie scheinen alle diese Werte abzulehnen. Sie stehen damit nicht auf dem Boden der FDG
  5. #5

    Catch 22

    Es ist eines der Grundprobleme der Demokratie: Was tun mit den demokratiefeindlichen Elementen?
    Entweder ist man Demokrat und läßt sie gewähren Auch auf die Gefahr hin, daß sie besagte Demokratie abschaffen.
    Oder man verbietet ihnen das Tun und ist damit selber kein Demokrat mehr.
    Ein klassischer Catch 22.
  6. #6

    Härte

    Zitat von michaelXXLF Beitrag anzeigen
    Es ist eines der Grundprobleme der Demokratie: Was tun mit den demokratiefeindlichen Elementen?
    Entweder ist man Demokrat und läßt sie gewähren Auch auf die Gefahr hin, daß sie besagte Demokratie abschaffen.
    Oder man verbietet ihnen das Tun und ist damit selber kein Demokrat mehr.
    Ein klassischer Catch 22.
    Es ist vor allem ein Problem in Deutschland. Angelsachsen haben kein Problem scharf zwischen Meinungsfreiheit d.h. Reden und Handeln zu unterscheiden. Jeder sollte das Recht haben seine persönlichen Verrücktheiten zu äußern. Rechtswidriges Handeln gehört bestraft, das dann bitte auch mit aller Härte.
  7. #7

    ungeeignet

    Zitat von ympertrymon Beitrag anzeigen
    ... da gibt es also auch in diesem Berufsstand Neonazis bzw. Leute, die ihnen nahe stehen. Nicht ganz überraschend, aber dennoch: Da habe ich mich bislang immer gefragt, wer - abgesehen von einem Pflichtverteidiger - solche Menschen verteidigt.
    Soso. Da macht sich jemand verdächtig, weil er wen kennt, der wen kennt... Irgendwer hat mal ausgerechnet, wievieler Kontakte es braucht, um zu jedem Menschen auf der Erde einen Bezug herzustellen. Das waren, glaube ich, 6 oder 7. Da sind Sie also als Freund Mugabes zu betrachten, Sie Stück S... ? Oder habe ich Sie falsch verstanden?
    Unappetitlich sich vorzustellen, dass diese Anwälte eine Robe tragen dürfen und damit für unser Rechtssystem stehen.
    Sie werden es kaum glauben, aber ein Anwalt kann politisch meinen, was er will, solange er nicht gegen unsere demokratische Grundordnung verstößt und als Anwalt ordnungsgemäß arbeitet. Normalerweise werden Sie kaum auf die Idee kommen, sich dafür zu interessieren. Oder denken Sie, ein Anwalt bearbeitet einen Verkehrsunfall besser oder schlechter, je nach dem, ob er rechts oder links ist?
    Letztlich sollte man auf jeden Fall Berufsverbot erteilen. Wer unsere Rechtsordnung ablehnt - und das tun Neonazis nun einmal bekanntermaßen - der kann diese Rechtsordnung nicht vor Gericht vertreten. Da kann man ja gleich einen Metzger zum Tierarzt machen.
    Ich bin auch sehr dafür Ihnen Berufsverbot zu erteilen. Denn Sie sind offenbar ein Freund Apfels, denn Sie kennen wen, der wen kennt... und das macht Sie zum Rechtextremen und daher zur bürgerlichen Berufsausübung ungeeignet.
  8. #8

    An Klaus Harsch und Nicole Schneiders

    Danke fuer die Presseerklaerung (ja mit doppel e) vom 14.12.2011!

    Wirklich sehr glaubwuerdig, und so engagiert gegen Parteienverbote, alle Achtung!

    Anwaltskanzlei Harsch & Kollegen, Rastatt
  9. #9

    Wow...

    Zitat von hdudeck Beitrag anzeigen
    auch das dt Rechtssystem abzulehnen. Es gibt so was wie freie Berufswahl, freie Meinungsaeusserung, Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen ist und das Recht, sich einen eigenen Anwalt (des Vertrauens) zu waehlen. Sie scheinen alle diese Werte abzulehnen. Sie stehen damit nicht auf dem Boden der FDG
    ...ich bin erstaunt. Anscheinend hat keiner, der hier auf mich einprügelt, schon einmal etwas von der "wehrhaften Demokratie" gehört oder den Artikel und meinen Post richtig gelesen.
    Wehrhafte Demokratie (die Grundlage unserer FDG, das lernt man so in der Schule) bedeutet, dass demokratiefeindliche Elemente auch in einer Demokratie u.U. entgegen des demokratischen Grundgedankens bekämpft werden müssen. Siehe Parteiverbot NPD. Oder einfach mal die Frage stellen: Was würden wir machen, wenn die NPD durch eine demokratisch legitimierte Wahl die Mehrheit gewänne?
    Außerdem geht es nicht um "da kennt jemand wen, der jemand kennt...", sondern darum, dass z.B. einer der Anwälte Sänger der Band "Noie Werte" war, bei Wikipedia findet sich dazu folgendes: "Das Gericht kam in Auseinandersetzung mit den Liedtexten von Noie Werte und dem Auftreten der Band zu dem Schluss, dass diese Assoziationen zum nationalsozialistischen Regime weckten, gewaltverherrlichend seien und von einer verfassungsfeindlichen Ideologie zeugten. Eine Beschwerde gegen die Amtsenthebung vor dem Bundesverfassungsgericht hatte keinen Erfolg."
    Sie werden doch nicht auch das BVG nun - so wie mich hier einige - als demokratie- und verfassungsfeindlich bezeichnen wollen?
    Die Band "Ultima Ratio" (mit Rechtsanwalt Alexander Heinig) zählte übrigens zu dem verbotenen Musik-Netzwerk "Blood&Honour", außerdem war er in der Neonazi-Organisation "Kreuzritter für Deutschland" aktiv und und und... alles ganz harmlos, oder?
    Was den Anspruch angeht, dass auch Rechtsextremen ein faires Verfahren zusteht, das vertrete ich sehr wohl. Ich habe niemandem die Wahl des Anwalts und ein faires Verfahren abgesprochen. Bitte sorgfältiger lesen!
    Was mich wundert: Warum hat das Forum hier solche Probleme mit jemandem, der die Demokratie aktiv verteidigt, aber anscheinend nicht mit einer Anwaltskanzlei, die derart weit rechts außen steht?


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