In diesem Zusammenhang ist möglicherweise die aktuelle Presse-Erklärung der Anwälte von "Frau Beate Z." von Interesse.
http://www.ra-heer.de/fileadmin/Pres...23.11.2011.pdf
Ohne Akteneinsicht wird es wohl vorerst keine Äußerung der Beschuldigten geben.

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