"Beate Zschäpe macht einen sympathischen und intelligenten Eindruck": Im SPIEGEL-ONLINE-Interview spricht der Pflichtverteidiger der mutmaßlichen Terroristin erstmals ausführlich über seine Mandantin. Zugleich erklärt Wolfgang Heer, warum sie aus der Haft entlassen werden sollte.
Zwickauer Terrorzelle: Zschäpes Verteidiger legen Haftbeschwerde ein - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
Wenn endlich klar gestellt wird, daß man bei 10 Morden bisher nicht nur in eine komplett falsche Richtung ermittelt, sondern auch die trauernden Angehörigen zu Unrecht der Mittäterschaft bezichtigt hat, würde ich das nicht als "Medienhysterie" bezeichnen.
Ich schätze Herrn von Schirach als scharfsinnigen Analytiker des Rechtsystems wie als Romancier. Allerdings würde mich gerade Herrn von Schirachs Meinung zu einem Verteidiger interessieren, der im ersten Satz beteuert, daß er keine rechtsradikalen Ansichten hat, obwohl ihn niemand danach gefragt hat. Wenn ich das richtig interpretiere schätzt Herr von Schirach Objektivität - und die ist ohne eine gewisse Distanz leider nicht zu haben.
wer hier dümmlich rumschadroniert und dann bei jedem Verkehrsdelikt gleich rumajmmert, ist einfach nur ein Menschlein.
Wer ein Demokrat ist und für das Grundgesetz kämpft, kann den linken, rechten und islamischen Extremisten das Recht auf Verteidigung nicht verwehren.. alles andere führt automatisch nach Dachau, ins Gulag und nach Abu Graib.
wer das sagt, ein Rechtsanwalt nach ca. 2000 Strafverteidigungen
Schon bei der Veröffentlichung von diesem "Brand" konnte man nur mit dem Kopf schütteln:
Diese beiden standen unter Observation.
Oder war war es eher auffällig unauffällige Beobachtung, so daß die beiden es vorzogen sich selbst ein Ende zu bereiten anstatt sich verhaften zu lassen.
Also unter der "Aufsicht" der Polizei durften die beiden sich im Wohnmobil ihrem Tagwerk nachgehen.
Also unter der "Aufsicht" der Polizei durften sich die beiden in Ruhe so erschießen, daß es nur die Polizei mitbekam , aber keine Nachbarn in dieser Gegend?
Also unter der "Aufsicht" der Polizei durften die beiden ohne daß die Beamten sie daran hinderten, auch noch das Wohnmobile abfackeln ?
Also unter der "Aufsicht" der Polizei durfte sich auch die Feuerwehr äußerste Zurückhaltung bei der Löschung eines Wohnmobiles auferlegen, und das obwohl bekannt war, daß sich 2 Menschen darin befanden.
Mal aufgepaßt: wenn jemand bei rot über die Ampel fährt, verfolgen ihn 10 Peterwagen und es werden 3 Straßensperren aufgestellt. Wenn ein ein Auto geklaut hat wird er von 5 Polzeiautos durch 3 Landkreise verfolgt und gestellt. Wenn einer ohne Fahrkarte Bus fährt kommt ein Polzeifahrzeug und 3 Zivilstreifen durch die Stadt gejagd.
Die Verhältnismäßigkeit und die Arbeitsweise der Polizei ist mir nur noch schwer verständlich in diesem Land..............
... In der Tat, hier muss man sich schon entscheiden. Entweder das naive Anhaengsel oder eine gebildete, intelligente Erscheinung. Sollte letzteres tatsaechlich zutreffen (unabhaengig davon, dass mir Intelligenz und absurd komprimierte Weltbilder unvereinbar erscheinen), wird der intelligent anhaengenden Frau Zschaepe innerhalb einer solch langen Zeitspanne kaum entgangen sein, was ihre geistig tiefergelgten Gesinnungskameraden fuer sich als Lebensmittelpunkt deklariert hatten. Dass sich nach dem Entzuenden der gemeinsamen Bude ausser Schweigen wenig bietet, leuchtet ein. Der Herr Anwalt, der neben seiner Unvoreingenommenheit gerne etwas mehr Sensibilitaet fuer die zynische Wirkung seiner Worte mitbringen duerfte (damit sich mir nicht der Magen umdreht), baut aber ausgerechnet diesen Widerspruch auf, indem er uns seine intellektuelle Einschaetzung verraet, aber zugleich keinen dringenden Tatverdacht sieht. Jetzt wuesste ich gerne, aus welcher kriminalistischen Eingebung heraus der Mann seine Schluesse zieht.
Ja, Ihre Aufzählung stimmt. Was - zum Abschluß eines Verfahrens - noch fehlt, ist ein eindeutiges, signalgebendes Urteil. Ich tendiere hier in Richtung der Urteile aus den diversen RAF-Prozessen. Also: Lebenslänglich.
Bevor hier jemand aufschreit: Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB). Am 31. März 2004 befanden sich in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 2098 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Personen im Strafvollzug oder in der Sicherungsverwahrung.
und weiter:
Im deutschen Recht sehen das Strafgesetzbuch (StGB) und das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) für folgende Vorsatzdelikte zwingend eine lebenslange Haftstrafe vor:
Mord (§ 211 StGB)
besonders schwerer Fall des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB),
Völkermord (§ 6 Abs. 1 VStGB)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VStGB)
Kriegsverbrechen gegen Personen - in der Form der vorsätzlichen Tötung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB)
und dazu noch:
Derselbe Strafrahmen gilt für einige Qualifikationsdelikte, bei denen wenigstens leichtfertig der Tod eines anderen Menschen verursacht wurde:
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 3 VStGB )
Kriegsverbrechen gegen Personen - in der Form der Geiselnahme mit Todesfolge (§ 8 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 VStGB )
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176b StGB)
Sexuelle Nötigung und/oder Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)
Raub/Räuberische Erpressung (§ 251 StGB)
Brandstiftung (§ 306c StGB)
Hups, da steht ja Brandstiftung. Das wäe also folgendes.....
Die schwere Brandstiftung (§ 306a StGB) ist dann einschlägig, wenn das Tatobjekt ein Gebäude oder Schiff, auch das jeweils eigene des Täters, ist, das von Menschen bewohnt wird, eine Kirche oder ein anderes Gotteshaus ist oder eine andere Räumlichkeit in Brand gesetzt wird, in dem sich zu dem Zeitpunkt für gewöhnlich Menschen aufhalten.
Die besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB) ist einschlägig, sofern durch die in § 306, § 306a StGB bezeichneten Brandstiftungen eine Gesundheitsschädigung mehrerer, nach h.M. mehr als 10 Personen vorliegt, wobei die genaue Anzahl umstritten ist. Die Strafe ist dann eine Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren. Insbesondere ist die besonders schwere Brandstiftung anzunehmen, wenn ein Mensch in Lebensgefahr dadurch gerät, dass die Brandstiftung aus der Absicht heraus unternommen wird, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken oder das Löschen des Brandes verhindert oder erschwert wird. In solchen Fällen ist auf eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahre zu erkennen.
Also, viel Spaß Frau Zschärpe. Sie werden viele Jahre Zeit zum nachdenken haben.
Ja, da gibt es nähere Hinweise. Die Morde wurden z. B. mit der Waffe begangen, die bei dem Trio gefunden wurde. Das wurde jetzt so oft in allen Medien kommuniziert, daß es quasi unmöglich ist, diesen Punkt zu übersehen.
Also, dazu reicht es nicht, die Sache "aber nicht so intensiv verfolgt zu haben" - um das nicht zu bemerken, muß man gewissermaßen aus dem Mustopf kommen....