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Zwickauer Terrorzelle: Neonazis hatten auch Politiker im Visier

Die Zwickauer Terrorzelle plante möglicherweise auch Anschläge auf Politiker. Auf einer Datei der Verdächtigen fanden Ermittler die Namen des Grünen-Bundestagsabgeordneten Montag und des CSU-Parlamentariers Uhl. Beide zeigen sich bestürzt.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...798121,00.html
  1. #130

    Bundesverfassungsgericht

    Zitat von Kurt T. Beitrag anzeigen
    Noch einmal: Die NPD wurde nicht verboten, weil 3 Richter des Bundesverfassungsgerichts der Ansicht waren, dass ein "nicht behebbares Verfahrenshindernis" (V-Mann Problematik) vorliegt. Das war es.
    http://www.bundesverfassungsgericht..../bvg22-03.html

    Speziell: "Nach §15 Abs.4 BVerfGG bedarf in einem Parteiverbotsverfahren eine dem Antragsgegner (also der NPD) nachteilige Entscheidung in jedem Fall eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Mindestens sechs des aus acht Richtern bestehenden Senats müssen eine nachteilige Entscheidung gegenüber dem Antragsgegner tragen. (...) Der Einstellungsbeschluss ist eine Prozess- und keine Sachentscheidung."

    Bitte auch den dort zugäglichen Beschluss zur Kenntnis nehmen.
    Dort steht (unter anderem) konkret: "Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Parteiverbotsverfahrens ist in der Regel unvereinbar mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren. Staatliche Präsenz auf der Führungsebene einer Partei macht Einflussnahmen auf deren Willensbildung und Tätigkeit unvermeidbar. In einem Parteiverbotsverfahren schwächen Mitglieder der Führungsebene, die mit einander entgegengesetzten Loyalitätsansprüchen des staatlichen Auftraggebers und der observierten Partei konfrontiert sind, die Stellung der Partei als Antragsgegner vor dem BVerfG im Kern."

    Das ist ein absolut unmißverständlicher Hinweis des Gerichts darauf, daß die V-Leute "zum Schaden" der NPD (also zwecks Erreichung des Verbots) speziell verfassungsfeindliche Inhalte produziert haben könnten, deren Herkunft also nicht deutlich als Meinung der Partei als unabhängig von der Tätigkeit der V-Leute abgegrenzt werden kann. Aus diesem Grund ist der Einsatz von V-Leuten kontraproduktiv, wurde das Verfahren eingestellt. Formalien sind eben doch kein hohler Wahn...
    Fakt ist, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist - auch wenn Ihnen dies offensichtlich nicht passt.
    Fakt ist, daß sich die Verfassungsrichter genau zu dieser Feststellung nicht durchringen konnten.
  2. #131

    ....

    Zitat von spiegel-hai Beitrag anzeigen

    Das ist ein absolut unmißverständlicher Hinweis des Gerichts darauf, daß die V-Leute "zum Schaden" der NPD (also zwecks Erreichung des Verbots) speziell verfassungsfeindliche Inhalte produziert haben könnten, deren Herkunft also nicht deutlich als Meinung der Partei als unabhängig von der Tätigkeit der V-Leute abgegrenzt werden kann. Aus diesem Grund ist der Einsatz von V-Leuten kontraproduktiv, wurde das Verfahren eingestellt. Formalien sind eben doch kein hohler Wahn...
    Eben nicht, da "produziert haben könnten" kein "produziert haben" ist. ;)
    Just aufgrund dieses Zweifels war es - formal - aus Sicht dreier Richter nicht möglich, dieses Verfahren fortzusetzen.

    Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen? ;)


    Zitat von spiegel-hai Beitrag anzeigen
    Fakt ist, daß sich die Verfassungsrichter genau zu dieser Feststellung nicht durchringen konnten.
    Noch einmal: Fakt ist, dass aufgrund der Existenz der V-Leute in Führungspositionen das Verfahren nicht fortgesetzt werden konnte. ;)
  3. #132

    Der

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die Zwickauer Terrorzelle plante möglicherweise auch Anschläge auf Politiker. Auf einer Datei der Verdächtigen fanden Ermittler die Namen des Grünen-Bundestagsabgeordneten Montag und des CSU-Parlamentariers Uhl. Beide zeigen sich bestürzt.

    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...798121,00.html
    Beweis, wie blöde diese Terroristen sind. Jeder Politiker schadet doch seiner Sache durch sein Verhalten und sein Geschwätz weitaus mehr, als man es durch dessen Eliminierung jemals bewerkstelligen könnte.
  4. #133

    kleine Übung in Logik

    Zitat von Kurt T. Beitrag anzeigen
    Eben nicht, da "produziert haben könnten" kein "produziert haben" ist. ;)
    Just aufgrund dieses Zweifels war es - formal - aus Sicht dreier Richter nicht möglich, dieses Verfahren fortzusetzen.

    Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen? ;)
    ich habe nichts anderes geschrieben, außer natürlich dem Hinweis darauf, daß die von Ihnen als "banale Formalie" herabgewürdigten Einstellungsgründe einen sehr praktischen Hintergrund haben, den Sie, nicht ganz uneigennützig, unterschlagen. Denn Sie wollen den Foristen untermogeln, daß es "nur" prozessualer Gründe wegen nicht nicht zu einem ansonsten selbstverständlichen Verbot gekommen sei, und DAS ist FALSCH.
    Noch einmal: Fakt ist, dass aufgrund der Existenz der V-Leute in Führungspositionen das Verfahren nicht fortgesetzt werden konnte. ;)
    Ja. Aus dem sehr konkreten Grund, daß die "Verdachtsmomente" gegen die NPD gezielt von den V-Leuten hätten gesetzt werden KÖNNEN. Entgegen Ihrer Ansicht "beweist" das aber nicht die Verfassungsfeindlichkeit der NPD, die nur eben nicht nachgewiesen werden konnte, selbstverständlich auch nicht das Gegenteil, sondern schlicht NICHTS. Denken Sie, daß Sie da folgen können?

    Selbstverständlich können Sie auch weiterhin der persönlichen Meinung sein, daß die NPD verfassungsfeindlich ist, dieser Ansicht bin ich nebenbei bemerkt auch, aber das Urteil des Verfassungsgerichts ist dafür als Beleg untauglich.
  5. #134

    ...

    Zitat von spiegel-hai Beitrag anzeigen
    Dort steht (unter anderem) konkret: "[I]Die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute staatlicher Behörden, die als Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands fungieren, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Parteiverbotsverfahrens.....
    Erstens lässt sich Ihre Interpretation nicht der Pressemeldung und schon gar nicht der Urteilsbegründung entnehmen. Zweitens war dies lediglich die Meinung einer Minderheit der Richter. Die Mehrheit sah eben keine Probleme darin.
  6. #135

    ...

    Zitat von spiegel-hai Beitrag anzeigen
    ich habe nichts anderes geschrieben, außer natürlich dem Hinweis darauf, daß die von Ihnen als "banale Formalie" herabgewürdigten Einstellungsgründe einen sehr praktischen Hintergrund haben, den Sie, nicht ganz uneigennützig, unterschlagen. Denn Sie wollen den Foristen untermogeln, daß es "nur" prozessualer Gründe wegen nicht nicht zu einem ansonsten selbstverständlichen Verbot gekommen sei, und DAS ist FALSCH.
    Es sind nur prozessuale Gründe, warum das Verfahren eingestellt wurde.
    Ja. Aus dem sehr konkreten Grund, daß die "Verdachtsmomente" gegen die NPD gezielt von den V-Leuten hätten gesetzt werden KÖNNEN.
    Das lässt sich weder der Pressemitteilung, noch der Urteilsbegründung entnehmen.
    Es bestand schlimmstenfalls die Möglichkeit, dass die Rechtsposition der NPD dadurch geschwächt wird, dass sich einige Führungsmitglieder in einem Loyalitätsdilemma befinden. Genau so steht das auch in Ihrer zitierten Passage.

    Selbstverständlich können Sie auch weiterhin der persönlichen Meinung sein, daß die NPD verfassungsfeindlich ist, dieser Ansicht bin ich nebenbei bemerkt auch, aber das Urteil des Verfassungsgerichts ist dafür als Beleg untauglich.
    Ich gehe davon aus, dass die NPD nicht nur verfassungsfeindlich, sondern verfassungswidrig ist. Aber natürlich kann dies abschließend nur durch das Bundesverfassungsgericht beurteilt werden...

    Im übrigen hatte nur eine Minderheit der Richter gegen die Fortführung des Verfahrens gestimmt, und diese
    (Hassemer, Broß und Osterloh) sind ja mittlerweile bekannlich gar nicht mehr als Richter am Bundesverfassungsgericht tätig...
  7. #136

    ...

    Zitat von spiegel-hai Beitrag anzeigen
    ich habe nichts anderes geschrieben, außer natürlich dem Hinweis darauf, daß die von Ihnen als "banale Formalie" herabgewürdigten Einstellungsgründe einen sehr praktischen Hintergrund haben, den Sie, nicht ganz uneigennützig, unterschlagen. Denn Sie wollen den Foristen untermogeln, daß es "nur" prozessualer Gründe wegen nicht nicht zu einem ansonsten selbstverständlichen Verbot gekommen sei, und DAS ist FALSCH.
    Nein, eben nicht. ;)
    Weil: "Der Einstellungsbeschluss ist eine Prozess- und keine Sachentscheidung." (Wo steht das wohl? ;))
    Wenn hier jemand etwas untermogeln möchte, dann sind Sie das.

    Zitat von spiegel-hai Beitrag anzeigen
    Ja. Aus dem sehr konkreten Grund, daß die "Verdachtsmomente" gegen die NPD gezielt von den V-Leuten hätten gesetzt werden KÖNNEN. Entgegen Ihrer Ansicht "beweist" das aber nicht die Verfassungsfeindlichkeit der NPD, die nur eben nicht nachgewiesen werden konnte, selbstverständlich auch nicht das Gegenteil, sondern schlicht NICHTS. Denken Sie, daß Sie da folgen können?
    "Entgegen Ihrer Ansicht..."? Entschuldigung, das ist nicht meine Ansicht, sondern Ihre .. hmm ... ja, was eigentlich?

    Grundsätzlich: Daraus folgt tatsächlich nichts, eben weil das Verfassungsgericht inhaltlich keine Stellung bezogen hat (siehe oben).

    Das Verfassungsgericht hat die Thematik Verfassungsfeindlichkeit schlichtweg noch gar nicht behandelt.

    Zitat von spiegel-hai Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich können Sie auch weiterhin der persönlichen Meinung sein, daß die NPD verfassungsfeindlich ist, dieser Ansicht bin ich nebenbei bemerkt auch, aber das Urteil des Verfassungsgerichts ist dafür als Beleg untauglich.
    Ich habe behauptet, dass das Verfassungsgericht aufgrund der Existenz der V-Männer das Verbotsverfahren gestoppt hat.

    Weiter habe ich - unter Hinweis auf etwa den Verfassungsschutzbericht - darauf hingewiesen, dass an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD nicht ernsthaft gezweifelt werden kann.

    Nicht mehr und auch nicht weniger. ;)
  8. #137

    .

    Zitat von richie Beitrag anzeigen
    Erstens lässt sich Ihre Interpretation nicht der Pressemeldung und schon gar nicht der Urteilsbegründung entnehmen. Zweitens war dies lediglich die Meinung einer Minderheit der Richter. Die Mehrheit sah eben keine Probleme darin.
    Doch, ist ein Zitat aus der Presseerklärung. Selbst lesen macht klüger. Punkt 2 a) 2. Absatz. Daß es (die Würdigung gewisser Umstände als Verfahrenshindernis) sich um eine Mindermeinung gehandelt habe, ist für die Bewertung irrelevant, denn es gilt das Verfahrensrecht für das Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren, das gleichfalls im Beschluß angesprochen ist. Anders ausgedrückt hat es für die Fortsetzung des Verfahren nicht die dafür erforderliche "qualifizierte Mehrheit" von mindestens 6 der 8 Stimmen gegeben. Das wird auch in der Entscheidung ausführlich gewürdigt.

    Im Ergebnis ist das Verfahren eingestellt, und das ist alles, was zählt. Zu Sachfragen, der konkreten Prüfung des Verfassungsverstoßes, ist das Gericht nach eigenem Bekunden gar nicht vorgedrungen, daher kann aus dem Beschluß zur Einstellung so oder so keine Folgerung gezogen werden.

    Wenn Sie im Einstellungenbeschluß einen konkreten Hinweis finden, wie das Urteil ausgegangen wäre, falls das Verfahren fortgesetzt worden wäre, dürfen Sie in gerne posten.
  9. #138

    Quatsch

    Zitat von richie Beitrag anzeigen
    Es sind nur prozessuale Gründe, warum das Verfahren eingestellt wurde.

    Das lässt sich weder der Pressemitteilung, noch der Urteilsbegründung entnehmen.
    Es bestand schlimmstenfalls die Möglichkeit, dass die Rechtsposition der NPD dadurch geschwächt wird, dass sich einige Führungsmitglieder in einem Loyalitätsdilemma befinden. Genau so steht das auch in Ihrer zitierten Passage.
    Ich entnehme dem inzwischen sinnfreien Vortrag, daß sich Sinn und Auswirkung gerichtlichen Verfahrensrechts konsequent ablehnen, Ihnen zu erschließen.
    (...)
    Im übrigen hatte nur eine Minderheit der Richter gegen die Fortführung des Verfahrens gestimmt, und diese
    (Hassemer, Broß und Osterloh) sind ja mittlerweile bekannlich gar nicht mehr als Richter am Bundesverfassungsgericht tätig...
    Und das will uns gleich was sagen? Schreiben Sie doch nicht so einen Müll. Die Minderheit der Richter bezog sich nicht auf die Würdigung eventueller Verstöße gegen die Verfassung, also auf Sachfragen, sondern die Frage, ob das Verfahren fortgesetzt werden kann. Was es genau mit den Mehrheitsverhältnissen auf sich hat, können Sie der Pressemittelung, aber auch dem Einstellungsbeschluß entnehmen, Stichwort "qualifizierte Mehrheit".
  10. #139

    die gleichen Schreihälse

    Zitat von Robert Rostock Beitrag anzeigen
    Die Rechtsextremen treten schon lange nicht mehr mit Springerstiefeln, Glatze, Bomberjacke auf. Sondern unter anderem im exakt kopierten Outfit der Autonomen, oder in ganz normaler Alltagskleidung.

    Ich frage mich, wer hier eine eingeschränkte Wahrnehmungskraft hat, wenn er Rechtsextreme nur immer als grenzdebile Glatzköpfe mit Springerstiefeln sieht.
    Schon klar, dass Herr Voigt nicht in Springerstiefel und mit Glatze durch die Gegend hüpft, allerdings weiß man zumindest bei Leuten die das tun, woran man ist...








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