Tja, schön blöd, wer in vorauseilendem Gehorsam "wird schon stimmen" gelöhnt und evtl. sogar seine Fleppe abgegeben hat. Wenn es um letztere geht oder um viel Geld und Punkte würde ich prinzipiell über einen Anwalt Akteneinsicht fordern, um mir ein umfassendes Bild machen zu können.
Ein einziges mal in meinem Leben war ich in dieser Situation, wenige km/h zu schnell gewesen zu sein, was außerorts noch nicht mal Punkte bedeutet hätte und wurde mit einem mich überholenden auf der Schnellstraße gelasert. Angeblich 123 km/h abzüglich Toleranz von 3% bei erlaubten 80, netto 119 km/h. Wir wurden beide angehalten und im Bußgeldbescheid hats dann mit damals irgendwas um 200 Euro incl. Pauschale und 3 Punkte so richtig gescheppert.
Da ich wußte (das wurde vom Beamten wg. der "sicheren" Lasermessung verworfen), daß ich höchstens 95 Tacho gefahren bin (knapp über 90 echte im Höchstfall), habe ich Widerspruch eingelegt und Akteneinsicht gefordert. Dabei kam heraus, daß das Meßprotokoll falsch geführt und darüber hinaus zeitmäßig manipuliert wurde. Zwischen dem Probanden direkt vor mir aus dem Verkehr gezogen und mir lagen 7 Minuten Differenz.
Vor Gericht wurde die Richterin ob der Protokollführung ziemlich unwirsch und hat die "ehrenwerten" Beamten ziemlich zusammengeschi... sie sollten das nächste mal nicht den Azubi ans Protokoll lassen und dokumentieren, wen sie messen. Denn das Kennzeichen wurde erst später von einer anderen Handschrift eingefügt, sprich, nicht vom Protokollbeamten neben der Laserkanone. Das Ende vom Lied: Der als Zeuge geladene (der vermutlich wirklich so schnell fuhr) hat ohne Murren gezahlt und ich bin freigesprochen worden.

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